LSA Diskussion:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2011.1/Satzungsänderungsanträge

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Antrag 3 und Antrag 4

Maximus
Anträge 3 und 4 können nicht rechtskräftig beschlossen werden da sie die politische Beteiligung zusehr begrenzen. Die Begründung man kann nur so verhindern das Nazigruppen einen KV gründen ist absurd und falsch. Da uns eine Vielzahl von Möglichkeiten bereitstehen Personen die offen gegen die Grundsätze der Piratenpartei verstoßen entsprechend auszuschließen. Das konstruierte Problem ist so unwahrscheinlich das wir dazu keine Regelung brauchen.

Der Ansatz der diesem Antrag folgt ist - Unterordnungen kosten Geld und sollten verhindert werden. Diese Einschätzung hat sich in anderen Landesverbänden und auch bei uns nicht bewahrheitet, da durch die Untergliederungen Aktivität und Spendenbereitschaft was die Verwaltungskosten mehr als ausgleicht.

Bei Antrag 3 wird die Gründung einer Unterordnung von der Unterstützung des Landesvorstand abhängig gemacht. Dies ist gerade in Hinblick auf die Vorstandsarbeit in der Vergangenheit mehr als kritisch.

Bei Antrag 3 und 4 wird eine Mindestanzahl an teilnehmenden Piraten auf einer Mitgliederversammlung vorgeschrieben. Dies steht im Widerspruch zum Parteiengesetz und begrenzt die politische Teilhabe. Die Maßnahme ist auch in keiner Weise dazu geeignet die benannten Probleme zu beheben. Die geforderte Meldung an den Landesvorstand lässt kaum einen Sinn erkennen, da generell alle Informationen für alle öffentlich zugänglich sein sollen. Eine entsprechende Regelung gibt es seitens des Bundes und des Landesverbands auch nicht und ein Problem ist in der Vergangenheit hier auch nicht bekannt.

Maximus

Antragsreihenfolge

Maximus
Wo kommt diese Reihenfolge her?

Der LPT beschließt eine Reihenfolge - es wurde nichts angekündigt was eine Reihenfolge nach Datum der Einstellung widerspricht.

Antrag 9

Maximus
Wird in diesem Antrag nur die Rechtschreibung geändert oder habe ich etwas übersehen? Die Rechtschreibung und Formatierung ist immer zulässig und ist keine Satzungsänderung im eigentlichen Sinn. Bedarf keines Beschlusses - ein sonstiger Beschluss der auf die Berichtigung hinweist find ich persönlich gut.

Thilo 13:57, 4. Sep. 2011 (CEST)
Genau genommen ändert sich auch der Inhalt, denn in Zukunft werden unsere Mitglieder auch per E-Mail erreichbar sein und nicht mehr durch eine Masse anorganischer Zusammensetzung, meist aus Silikaten und Oxiden bestehend, die durch Schmelzen oder Fritten, was einen kurz vor der Vollendung abgebrochenen Schmelzvorgang bedeutet, in meist glasig erstarrter Form hergestellt wird.

Maxi mus

Nun darum sind Rechtschreibfehler Rechtschreibfehler. Ich denke es ist jedem klar das wir E-Mail meinen - wurde meines Wissens auch in der Vergangenheit so gehandhabt.

Thilo 16:19, 4. Sep. 2011 (CEST)
Das war ja auch super ernst gemeint ^_^

Maximus

Sorry aber ich ging davon aus das auch du Anträge auf Satzungsänderung nicht zum Spaß stellst.

Thilo 13:59, 5. Sep. 2011 (CEST)

Na, wenn der Satzungänderungsantrag Spaß war, dann muss ich das mit der Wikipedia-logo.pngEmail wohl ernst gemeint haben...
Der Antrag ist in meinen Augen abzulehnen da er die Satzung nicht ändert. ( Satzungsänderungsantrag) Viel wichtiger als die Rechtschreibung sehe ich die Einhaltung der Satzung. Wir haben ausserdem noch einige Dinge in der Satzung die eindeutig uneindeutig sind und die man besser formulieren könnte. An Email oder E-Mail würde ich mich da nicht lange aufhalten.

Antrag 7

Der Antrag ist abzulehnen weil, die Formulierung "In einem solchen Fall ist unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Vorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. " unzulässig ist. Ein handlungsunfähiger Vorstand kann keine Beschlüsse fassen also auch keine Vertretung bestimmen.

Antrag 8

Eine Notwendigkeit für diesen Antrag besteht nicht. Auch gibt es keine Begründung für die Erhöhung des Stimmgewichts, da alle Mitglieder des Vorstands gleich für die Entscheidungen haften. Ggf. sollten stattdessen die SÄA entsprechend angepasst werden das keine gerade Anzahl von Piraten in den Vorstand gewählt werden. In der Vergangenheit gab es keinen Unterschied ob ein Vorstand mit einer geraden oder ungeraden Vorstandsmitgliedern gearbeitet hat.