LSA:Landesverband/Regionen/Wittenberg/Gebietsversammlungen
Orga Seite (gesammelter Orgafoo aktuell)
Formales
- Tagesordnung
- Geschäftsordnung (GO-Anträge im Überblick: EasyGO)
Kandidaten
- Kandidaten zum Stadtrat, etc.
Anträge
Organisatorisches
- Anreise
- Übernachtungsmöglichkeiten
- benötigte Helfer (Versammlungsämter und Orga-Helfer)
- benötigtes Material
- Danach: Sammelseite der Nachbetrachtung
Stream
- Vor Ort ist kein Internet Stream vorgesehen. Tommy
Protokolle
- zum Protokoll
Zusagen und Absagen der Teilnahme
- Wenn du dich hier eintragen willst, logge dich ein, klicke auf "Bearbeiten" hinter der entsprechenden Überschrift und füge den folgenden Code am Ende der Liste ein:
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Ich komme auf jeden Fall |
Ich werde voraussichtlich kommen
Ich werde voraussichtlich nicht kommen
Ich komme auf keinen Fall |
Gebietsversammlungen Wittenberg
- In der Satzung steht dazu:
§ 9c - Gebietsversammlung
(1) Eine Gebietsversammlung ist die Versammlung aller Piraten eines Landkreises, einer Gemeinde, einer Stadt, eines Ortsteils oder Stimm- bzw. Wahlkreises im Bundesland Sachsen-Anhalt.
(2) Die Gebietsversammlung ist ein Organ der untersten existierenden Gliederung, die das Gebiet vollständig umfasst. Diese Gliederung wird im folgenden als "zuständige Gliederung" bezeichnet. Ist das Gebiet identisch mit dem Gebiet der zuständigen Gliederung, so ist eine Mitgliederversammlung stattdessen durchzuführen.
(3) Der Vorstand der zuständigen Gliederung vertritt die Interessen der Gebietsversammlung nach Maßgabe ihrer Beschlüsse, sofern die Gebietsversammlung keine Personen aus ihrer Mitte damit beauftragt.
(4) Die Gebietsversammlung entscheidet über
1. ausschließlich das Gebiet betreffende politische Fragen
2. gegebenenfalls weitere ihr nach der Satzung der zuständigen Gliederung zukommende Aufgaben
(5) Stimmberechtigt ist jeder Pirat, dessen angegebener Wohnsitz im Gebiet der Gebietsversammlung liegt. Die Bestimmungen in §4 (4) der Bundessatzung gelten entsprechend.
(6) Eine Gebietsversammlung wird vom Vorstand der zuständigen Gliederung einberufen, wenn
1. der betreffende Vorstand es beschließt
2. mindestens 10%, aber mindestens drei Mitglieder, des Gebiets es verlangen
(7) Gibt sich die Gebietsversammlung keine eigene Wahl- und Geschäftsordnung, gilt die aktuelle Wahl- und Geschäftsordnung der zuständigen Gliederung.
(8) Eine Gebietsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 5%, aber mindestens drei Piraten, des Gebiets akkreditiert sind.
(9) Für die Einladung zu einer Gebietsversammlung gelten die gleichen Regelungen wie zur Mitgliederversammlung der zuständigen Gliederung. Die Satzung der zuständigen Gliederung kann jedoch abweichende Regelungen beschließen.
Quelle: http://wiki.piratenpartei.de/LSA:Landesverband/Organisation/Satzung#.C2.A7_9c_-_Gebietsversammlung