BW:Kreisverband Reutlingen-Tübingen/Vorstand/GO
Inhaltsverzeichnis
1. Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus den folgenden Personen:
- Vorsitzender: Borys Sobieski
- stellv. Vorsitzender: Christoph Schönfeld
- Schatzmeister: Joachim Baur
2. Aufgabenverteilung
(1) Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind im Folgenden gelistet. Alle nicht gesondert aufgeführten Aufgaben werden durch den Vorstand gemeinschaftlich wahrgenommen.
Borys Sobieski, Vorsitzender
- Mitgliederverwaltung für den Kreisverband
- Kontakt zu übergeordneten Gliederungen
- Kontakt zu anderen Gliederungen
- Betreuung und Nutzung des Twitteraccounts
- Betreuung und Nutzung des Facebookaccounts
- Betreuung und Content Erstellung für die Wiki Seiten des Kreisverbands
- Übernahme der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für den Kreisverband
Christoph Schönfeld, Stv. Vorsitzender
- Mitgliederverwaltung für den Kreisverband
- Kontakt zu übergeordneten Gliederungen
- Kontakt zu anderen Gliederungen
- Betreuung und Nutzung des Twitteraccounts
- Betreuung der und Content Erstellung für die Wiki Seiten des Kreisverbands
- Dokumentation der Beschlüsse und Anträge des Kreisverbands
- Führung und Pflege des Kreisverbandsarchives
Joachim Baur, Schatzmeister
- Kontozugriff auf die Konten des Kreisverbandes
- Rechenschaftsbericht für den Kreisverband
- Dokumentation der Beschlüsse und Anträge des Kreisverbands
- Führung und Pflege des Kreisverbandsarchives
- Übernahme der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für den Kreisverband
3. Vorstandssitzungen
(1) Vorstandssitzungen finden öffentlich, persönlich und/oder fernmündlich unter Vorbehalt jeden ersten Dienstag im Monat statt.
(2) Eine Vorstandssitzung wird durch ein Vorstandsmitglied mit einer Frist von drei Tagen per E-Mail/Mailingliste.
(3) Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
4. Beschlussfassung
(1) Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit gefasst.
(1a) Sämtliche Beschlüsse werden protokolliert und zeitnah an entsprechender Stelle veröffentlicht, sofern dem nicht Datenschutz oder sonstige rechtlichen Vorgaben entgegenstehen.
(1b) Vertrauliche Beschlüsse werden separat protokolliert und anonymisiert veröffentlicht.
(2) Der Vorstand ist auch abseits von Vorstandssitzungen beschlussfähig.
(3) Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt.
5. Antragsrecht
(1) Anträge an den Vorstand sind an vorstand@piratenpartei-reutlingen-tuebingen.de oder per Post an die auf der Webseite (Impressum) hinterlegten Adresse zu stellen.
(2) Antragsberechtigt sind:
- Die Mitglieder des Kreisverbandes Reutlingen-Tübingen
- Die Mitglieder des Vorstands des Bundesverbandes der Piratenpartei Deutschland
- Die Mitglieder des Vorstands des Landesverbandes Baden-Württemberg
(3) Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen.
6. Aufgabenverteilung per Beauftragungen
(1) Der Vorstand kann einzelne Mitglieder des Kreisverbandes mit Aufgaben beauftragen.
7. Inkrafttreten und sonstige Regelungen
(1) Diese Geschäftsordnung wurde am 18.12.2017 in dieser Form in Kraft gesetzt.