BW:Kreisverband Reutlingen-Tübingen/Plakatierung zur LTW2011-WK60-62
Inhaltsverzeichnis
Plakatierugsvorschriften in den Wahlkreisen
60-Reutlingen,
61-Hechingen-Münsingen und
62-Tübingen
Allgemeine Regelungen:
- Nicht Plakatiert werden darf an Verkehrszeichen, Signalmasten, Straßennamenpfosten, an öffentlichen Einrichtungen wie Bushaltestellen Schalt bzw. Signalschränken.
- Es ist außedem darauf zu achten das die Plakate keine Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen verdecken.
- Vor Kreuzungen und Wahllokalen gilt meist die Regel 20m Abstand zu halten.
- Bei privaten Grundstücken ist die Einwiligung des Besitzers einzuholen.
- Sämtiche Plakate Stellwände müssen an mindestens zwei Stellen am besten mit Kabelbindern so dass sie nicht von Witterungseinfüssen oder Passanten losgerissen werden können.
- Es darf meist nur Innerorts plakatiert werden.
Plakatierung von Großplakaten
Planungsliste der Plakatierung von Großwerbeflächen bitte hier nachsehen
Plakatierung von Hohlkammer und Papierplakaten:
Wahlkreis 60 - Reutlingen
Die Zahlen in Klammern sind plakatiert.
Dußlingen | Jasenka | A1 | 14.02. | unbegrenzt | 6 | An Lampenmasten nur mit Kabelbindern, nicht entlang der B27, mindestens 20 m Entfernung um die Wahllokale: Rathausplatz 1, Austraße 38, Pappelweg 5, mindestens 0,3m neben der Straße, minimale Gehwegbreite 1,2m. Es gibt 3 Stellwände, die mit beliebig vielen Papierplakaten zugeklebt werden dürfen. | 01.04. | |||
Gomaringen | Jasenka | A1 | 14.02. | 10 | Abstand zu Wahllokalen 20m, Anbringung von Plakatständern Straßenlaternen verboten | 28.03. | ||||
Kirchentellinsfurt | Jasenka | Din A1 oder Din A0 | 1.02. | 10 | Entlang der Wannweiler Straße L379, Kusterdinger Straße K6903 und Bahnhofsstraße zwischen den Einmündungen der Wannweiler und der Einhornstraße, Neue Steige, In der Gaß, Altenburger Straße, Sickenhäuser Straße darf nur im Bereich des Gehwegs plakatiert werden, Minimalabstand 1,5m neben oder 4,7m über der Straße. Nicht an Bäumen bzw deren Stützgittern | 30.03. | ||||
Kusterdingen | Jasenka | A1 | 14.02. | 10 | Plakate aufhängen an den grün lackierten Lampenmasten mit Klebeband verboten, an den weiß lackierten Straßenschilderpfosten verboten, über Gehwegen mindestens 2,5m, wenn das Plakat in die Straße hinein ragt 4,7m hoch ansonsten 1,5m seitlich | 30.03. | ||||
Immenhausen | 2 | |||||||||
Jettenburg | 2 | |||||||||
Kusterdingen | 2 (2) | |||||||||
Mähringen | 2 | |||||||||
Wankheim | 2 (2) | |||||||||
Pliezhausen | Jasenka | A1 | 14.02. | unbegrenzt | 1 | _nur_ auf freistehenden Plakaträgern, nicht beim Marktplatz/Rathaus. 0.8m Entfernung zum Fahrbahnrand, Gehwege müssen 1,5m breit bleiben. Wenn über dem Gehweg: 2.5m Höhe | 28.03. | |||
Dornach | ? | |||||||||
Gniebel | ? | |||||||||
Rübgarten | ? | |||||||||
Reutlingen | Jasenka | A1 | 12.02. | unbegrenzt (40) | 40+40 Plakate für Welle | Nicht in Fußgängerzonen, Haltestelle 'Stadtmitte' (ZOB), öffentliche Einrichtungen (Bushaltestellen, Fußgängerüberführung etc), Brücken der Stadtautobahn (B28), der Ost-West-Trasse und über den Neckar in Mittelstadt, Fußgängerstegen der Schieferstraße, Alteburgstarße, Oskar-Kalbfell-Platz, Konrad-Adenauer-Straße, Lederstraße/Am Echazufer und L383, Höhe Stadion, im Bereich der Bahnsteige des OBF, an den Lichtmasten der Stadtautobahn B28. Nicht an Bäumen. Nicht auf bepflanzten Mittelinseln und Verkehrsteilern. Bei Klebebandverwendung muss ein Musterstreifen mit Logo vorgelegt werden. Falls über Geh-/Radwegen: mindestens 2,25m Höhe. Falls über Straße: 4.5m Höhe | 1.04. | |||
Altenburg | 2 | |||||||||
Betzingen | 8 (6) | |||||||||
Bronnweiler | 2 | |||||||||
Degerschlacht | 3 (2) | |||||||||
Gönningen | 5 | |||||||||
Mittelstadt | 2 | |||||||||
Oferdingen | 2 | |||||||||
Ohmenhausen | 5 | |||||||||
Reicheneck | 2 | |||||||||
Rommelsbach | 5 | |||||||||
Sickenhausen | 2 | |||||||||
Sondelfingen | 5 | |||||||||
Walddorfhäslach | Jasenka | 13.02. | 10 | doppelseitige Plakate zählen als 1 Plakat => maximal 20 Plakate. Genehmigungsaufkleber rechts unten ans Plakat kleben. Nicht an lackierten Masten oder Buswärterhäuschen. An Laternen: 2,3m Höhe | 27.03. | |||||
Häslach | Dorfgemeischaftshaus, Dorfstr 30 Häslach | |||||||||
Waldddorf | nicht im Bereich um 20m um die Wahlgebäude Rathaus Walddorf, Hauptstraße 9, Gustav Werner Schule, Nonnengasse 34 | |||||||||
Wannweil | Jasenka | 11.02. | 15 | Nicht im Bereich von 20m vor und nach der Einfahrt der Firma Spritzgussa Plastics, Außerdem dürfen Plakate nicht am Brückengeländer der Kirchintellensfurter Straße angebracht werden, wenn das Plakat größer als das Geländer ist oder weniger als 5m von der Einfahrt entfernt ist. Im Bereich des Kreisverkehrs ist maximal ein Plakat pro Partei erlaubt, es dürfen keine Plakate an lackierten Lichtmasten befestigt werden, auf Verkehrsinseln darf nicht Plakatiert werdem, Abstand vom Fahrbahnrand mind. 80cm, nicht mehr als 2 Plakate dürfen übereinander sein. Gehwege müssen 1,5m breit bleiben. Über Gehwegen: 2.5m Höhe. Über Straße: 4.7m Höhe | 30.03. | |||||
Pfullingen | Jasenka | 13.2 | unbegrenzt | 1.5m Abstand zur Straße. Falls über der Straße: 4.7m Höhe. | 30.03. | |||||
Nehren | Jasenka | 14.2 | 5 | Genehmugungsaufkleber anbringen. An Laternen nur mit Kabelbindern befestigen. Nicht im Umkreis von 20m um die Wahllokale Rathaus und Feuerwehrhaus. Entfernung von 30cm zum Fahrbahnrand. Der Gehweg muss 1,2m breit bleiben. | 1.4. |
Ungefähr 320 Plakate sind möglich(unbegrenzt = 15)Aufschlag Stadt Reutlingen 30
Wahlkreis 61 - Hechingen-Münsingen
Antworten von Grabenstetten, Hayingen, Mehrstetten und Römerstein fehlen.
Gomadingen | Jasenka | 12 | Nicht an lackierten Laternen | 29.03. | |||||
Dapfen mit Wasserstetten | 2 (2) | ||||||||
Gomadingen | 2 (2) | ||||||||
Grafeneck | 2 (2) | ||||||||
Marbach an der Lauter | 2 (2) | ||||||||
Offenhausen | 2 (2) | ||||||||
Steingebronn | 2 (2) | ||||||||
Bad Urach | Jasenka | A1 | unbegrenzt (16)(6) | nur Kabelbinder, In der Burgstraße zwischen Kreuzung B28/Hochhaus und der Einmündung Seltbachtraße, und zwischen Einmündung Seltbachstraße und Omnibusbahnhof dürfen jeweils nur zwei Plakate aufgestellt werden. Nicht an den Plakatwänden der Stadt. | 30.03. | ||||
Burladingen | Jasenka | 01.02. | unbegrenzt (12)(8) | nur Kabelbinder, bitten um eine maßvolle Plakatierung, 1,5m neben oder 4,7m über befestigten Straßen | zeitnah | ||||
Dettingen an der Ems | Jasenka | 14.02. | 20 (12) | Genehmigungsaufkleber anbringen, nicht an blau oder grün gestrichenen Laternen. | 28.03. | ||||
Engstingen | Jasenka | unbegrenzt | Werbeträger müssen mit Anschrift und Rufnummer des für die Aufstellung und Überwachung zuständigen Unternehmens verehen sein. das Grundstück an der B312 von Reutlingen kommend am Ortseingang vor der Abzweigung nach Großenengstigen befindet sich in Privatbesitz | 31.03. | |||||
Eningen | Jasenka | 3 monate vor der wahl | unbegrenzt (8) | So plakatieren, dass die anderen Parteien auch ihre Plakate aufhängen können, nur Kabelbinder, mindesthöhe über gehwegen 2,5m, Abstand zum Fahrbahnrand 0,8m. Der Gehweg muss 1.5m breit bleiben. | 03.04. | ||||
Grafenberg | Jasenka | A1 | ab sofort | 5 82) | nicht im Sichtbereich der Kreuzung Metzingerstr/ Florianstraße, Anbringung an Pfählen und Baumschutzgittern erlaubt. | Sondernutzungserlaubnis endet am 27.3, wie lange die Plakate noch hängen dürfen ist nicht angegeben. | |||
Hechingen | Jasenka | 14.02. | unbegrenzt | nicht im Bereich des Kirch-/Marktplatzes und an den Kreisverkehren, nicht an der Zufahrt ZOB und dessen Gelände, nicht an der Brücke über der Neustraße, 2,5m über der Straße, nur Kabelbinder | 30.03. | ||||
Hohenstein | Jasenka | 07.02. | 5 | Genehmigungsaufkleber rechts unten anbringen, nur an den rot markierten Plakatmasten, nur kabelbinder | 30.03. | ||||
Bernloch | 1 | ||||||||
Eglingen | 1 | ||||||||
Meidelstetten | 1 | ||||||||
Oberstetten | 1 | ||||||||
Ödenwaldstetten | 1 | ||||||||
Hülben | Jasenka | 27.02. | 2 (2) | 30.03. | |||||
Jungingen | Jasenka | Großwerbefläche | 0 | Großwerberläche am Ortseingang/ausgang, keine Genehmigung zu Wahlplakaten vorhanden | 30.03. | ||||
Lichtenstein | Jasenka | A1 | 14.02. | 16 | Nur auf Innerortsstraßen, 2,5 Meter über Geh und Radwegen, 4,7 Meter über Straßen | 28.03. | |||
Holzelfingen | 3 | ||||||||
Honau | 3 | ||||||||
Unterhausen | 10 | ||||||||
Metzingen (inkl. Neuhausen und Glems) | Jasenka | A1 | 14.02. | unbegrenzt (20+4+4) | 2,5 Meter über Geh und Radwegen, 0,5m neben Straßen, aufstellen von Plakatständern auf dem Gehweg bis zu einer midestbreite von 1,5m erlaubt. Nicht im Abstand von 15m zu Kreuzungen. Nicht in der Fußgängerzone beim Rathaus. Nicht in der Nähe der Kreisverkehre. | 29.03. | |||
Münsingen | Jasenka | A1 | 31.1 | 50 (14) | Genehmigungsaufkleber anbringen. Nicht an lackierten Laternen. Nicht an der Grünanlage am Kreisverkehr "Parksiedlung" an der B465 | 3.4. | |||
Pfronstetten | Jasenka | 6 (2) | Nur mit Kabelbindern, nicht an öffentlichen Buswärterhäuschen | keine frist angegeben | |||||
Pfronstetten | 1 (1) | ||||||||
Tigerfeld | 1 | ||||||||
Huldstetten | 1 (1) | ||||||||
Geisingen | 1 | ||||||||
Aichstetten | 1 (1) | ||||||||
Aichelau | 1 | ||||||||
Römerstein | Jasenka | 10 (4) | |||||||
Mehrstetten | Jasenka | 10 (2) | |||||||
Grabenstetten | Jasenka | 2-3 (2) | 50m Abstand vom Wahllokal (Rathaus) | 3.4. | |||||
Hayingen | Jasenka | Antwort steht aus | |||||||
Riederrich | Jasenka | A1 | 13.02. | 9 | nur entlang der Kreisstraßen K6762 und K6763(Mittelstädter, Metzinger und Stuttgarter Str) pro Straße 3, 30m Abstand zu anderen Wahlwerbeplakaten (auch zu denen von anderen Parteien etc!), nur an Laternen, nur Kabelbinder | 02.04. | |||
Sonnenbühl | Jasenka | A1 | 20.02. | 10 | mindestabstand zur Fahrbahn 1,5m oder 4,7m überhalb der Straße, 2,5m über den Gehwegen | 29.03. | |||
Erpfingen | max. 5 (2) | ||||||||
Genkingen | max. 5 (3) | ||||||||
Undingen | max. 5 (2) | ||||||||
Willmandingen | max. 5 (2) | ||||||||
St.Johann | Jasenka | 26.02. (Quelle?) | 25 | (6) | mindestabstand zur Fahrbahn 1,5m oder 4,7m überhalb der Straße, Litfasssäulen und Plakattafeln in den Ortsmitten dürfen mitbenutzt werden. In Würtingen besteht die Möglichkeit einer Großplakatfäche | 30.03 | |||
Bleichstetten | 5 (2) | ||||||||
Gächingen | 5 (1) | ||||||||
Lonsingen | 5 (1) | ||||||||
Ohnastetten | 5 (1) | ||||||||
Upfingen | 5 (2) | ||||||||
Würtingen | 1 Großwerbefläche (bei Bedarf) | 5 (2) | |||||||
Trochtelfingen | Jasenka | Standorte festlegen | 8 | Nur Kabelbinder, nicht an Buswartehäuschen | 28.3 | ||||
Haid | 1 (1) | ||||||||
Hausen | 1 (1) | ||||||||
Mägerkingen | 1 | ||||||||
Steinhilben | 1 (1) | ||||||||
Trochtelfingen | 3 (2) | ||||||||
Wilsingen | 1 | ||||||||
Zwiefalten | Jasenka | 01.02. | unbegrenzt | bei Großplakaten gesonderter Antrag, 1,5m neben der Straße oder 4,7m überhalb der Straße, anbringen an Laternenmasten nicht gestattet | zeitnah |
Ungefähr 242 Plakate werden benötigt(unbegrenzt = 15)
Wahlkreis 62 - Tübingen
Antwort von Ammerbuch und Neustetten noch nicht erhalten. Übersicht [1]
Bodelshausen | Jasenka | unbegrenzt(4) | Plakate sind so zu Befestigen das die Masten nicht zerkratzt werden. | 03.04 | ||||||
Dettenhausen | Jasenka | 13.2. | 15 | Plakate sind so zu Befestigen das die Masten nicht zerkratzt werden. Im Gehwegbereich muss ein Lichtraumprofil von 2.5m frei sein. Ein Verantwortlicher muss der Gemeinde schriftlich genannt werden. | 1.4. | |||||
Hirrlingen | Jasenka | 01.03. | 5(3) | Nicht an Laternen. Nicht an Veranstaltungshinweisen der Gemeinde & Buswartehäuschen.An Landes und Kreisstraßen ist die Erlaubnis des Straßenbauamtes Reutlingen einzuholen (Die Ortsdurchgangsstraßen gehören größtenteils zu denen!). Min.0,3m neben Straßen. Der Gehweg muss 1.2m breit bleiben. | 30.03. | |||||
Mössingen | Jasenka | A1 | 14.02. | 50m vor Kreisverkehren und den Eingängen von öffentlichen Gebäuden kein Plakate aufhängen, nicht an den Zäunen der Friehöfe, nicht an lackierten Lichtmasten, nicht auf Kreisverkehren, mindestens zwei Lichtmasten abstand zu anderen Plakaten von uns, 2,4 Meter über Geh und Radwegen, 0,5m neben oder 4,7m über den Straßen | 30.03. | |||||
Mössingen | 30(13) | |||||||||
Talheim | 10 | |||||||||
Öschingen | 10 | |||||||||
Ofterdingen | Jasenka | nicht größer als 2*A0 | 11.02. | unbegrenzt(5) | Maximal 5 Poster an der B27, keine Brückengeländer, 2,5m über Geh und Radwegen oder 4,7m über Fahrwegen, Abstand zum Fahrbahnrand 0,5m, Großwerbetafeln sind zugelassen. Nicht an den Laternen bei den Tankstellen. Nur Kabelbinder. | 30.03. | ||||
Rottenburg | Jasenka | 52 | Kein Klebenand oä. Plakate dürfen keine geschlossene Kette bilden, Abstand zwischen Plakaten mindestens 100m, nicht plakatiert werden darf in Fußgängerzonen, Kirchenvorplätzen, Buswartehäuschen auf oder an Brücken an Bäumen oder deren Stützpfählen.
Fußgängerunterführungen, Treppenaufgängen, Hausfassaden, zwischen Gartenstr. Sprollstr. Keplerbrücke bis einschließlich Kreisverkehr, im ganzen Bereich des Eugen-Bolz-Platzes, im Eingangsbereich der Festhalle entlang der Sebronner Str., Am Lüftungsrohr des Prakhauses Schütte, an den Masten für die Transparentwerbung Tübinger Straße am Ortseingang vor dem Autohaus Kussmaul. Mindestabstand 2,5 Meter über Geh und Radwegen, 1m Entfernung von der Straße |
29.03. | ||||||
Bad Niederau | 2 | |||||||||
Baisingen | 2 | |||||||||
Bieringen | 2 | |||||||||
Dettingen | 2 | |||||||||
Eckenweiler | 2 | |||||||||
Ergenzingen | 5 | Es darf nicht an den blau lackierten Straßenlaternen plakatiert werden | ||||||||
Frommenhausen | 2 | |||||||||
Hailfingen | 2(2) | |||||||||
Hemmendorf | 2(2) | nicht an der letzten Straßenlaterne (beim Jugendhaus) Richtung Bodelshausen | ||||||||
Kiebingen | 2(2) | nicht an der Grünfläche entlang der Lärmschutzwand am Ortseingang (von Rottenburg kommend), nicht an den Bannerstangen am jeweiligen Ortseingang | ||||||||
Obernau | 2 | |||||||||
Oberndorf | 2(2) | Nicht an der Straßenlampe Einmündung Poltringer Straße/Engwiesenstraße | ||||||||
Rottenburg | 15(8) | |||||||||
Schwalldorf | 2 | |||||||||
Seebronn | 2(2) | |||||||||
Weiler | 2(2) | |||||||||
Wendelsheim | 2(2) | |||||||||
Wurmlingen | 2(2) | Nicht an den Fahnenstangen am Ortseingang (von Tübingen und Rottenburg kommend) | ||||||||
Starzach | Jasenka | unbegrenzt | Nicht an Laternen. auf Kirchenvorplätzen, an Bäumen, Fußgängerunterführungen oder Brücken verboten, nur auf vorgefertigten Plakatträgern, Abstand vom Fahrbahnrand 0,5m, 2,5 Meter über Geh und Radwegen. Häufung von Plakaten vermeiden. | 2.4. für Normalplakate, 28.3. für Großplakate | ||||||
Tübingen | Jasenka | bis A0, Großplakat (max 2.5m x 3.0m) | unbegrenzt Plakate(20), 3 Großplakate | Restgehwegbreite: 1.5m. Über Gehwegen: 2.2m Höhe. Über Straßen: 4.5m. Seitlicher Abstand zu Straßen: 0.3m. Nicht in der Altstadt und Bebenhausen. Nicht im Abstand von 10m um Verkehrszeichen, Ampeln etc. Nicht auf der Neckarbrücke. An Geländern in Kreuzungsbereichen (Lustnauer Tor/Museum, Europa/Karlstraße) nur 1 Plakat. Nicht an Bäumen. Großplakate müssen ausreichend Abstand zu Bäumen haben (wegen Wurzeln)
Großplakate können aufgestellt werden:
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Stadtkern | (etwa 14(Paul)+33(Sebastian?)+25(Paul mit Roman)+8 also einige :-) | |||||||||
Bebenhausen | 0 | Plakate aufhängen nicht erlaubt | ||||||||
Bühl | (4) | |||||||||
Derendingen | (12) | |||||||||
Hagelloch | ||||||||||
Hirschau | (4) | |||||||||
Kilchberg | ||||||||||
Lustnau | siehe Stadtkern | |||||||||
Pfrondorf | ||||||||||
Unterjesingen | (3) | |||||||||
Weilheim | (6) | |||||||||
Ammerbuch | DIN A1 | 2(2) | 0.3m seitlicher Abstand zur Straße. Restgehwegbreite: 1.2m. 10m Abstand vom Mittelpunkt von Kreuzungen/Einmündungen. Nicht an Bäumen. 20m Abstand von Wahllokalen. | 4.4. | ||||||
Neustetten | Antwort steht aus |
Ungefähr 180 Plakate werden benötigt(unbegrenzt = 15)(Aufschlag Stadt Tübingen 40)