HE:Kreisverband Offenbach Land/Kreisparteitag/2010.1/Anträge
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Inhaltsverzeichnis
Satzungsanträge
Über Satzungsänderungsanträge kann nur abgestimmt werden, wenn diese auf der Tagesordnung der Einladung stehen. Diese wird ca. 2 Wochen vor dem KPT versendet (Datum des Poststempels).
Satzungsänderungsanträge können eingebracht werden:
- vom Vorstand
- von Mitgliedern, wenn der jew. Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder (zum Zeitpunkt der Einberufung des KPT) mitgetragen wird. Der Kreisverband hat zur Zeit 61 Mitglieder, d.h. es werden 16 Unterstützer incl. Antragsteller benötigt (Stand: 01.01.2010)
- von einem Drittel der Ortsverbände (zur Zeit nicht rellevant)
Satzungsänderungsanträge sollten beim Vorstand eingereicht werden, damit dieser sie einbringt.
Falls der Vorstand einen Satzungsänderungsanträge nicht annimmt und somit nicht selbst einbringt, muss der Antragsteller diesen selbstständig bewerben. Damit alle Mitglieder des Kreisverbandes die Möglichkeit haben, Satzungsänderungsanträge zu Unterstützen, werden noch nicht eingebrachte Satzungsänderungsanträge vom Vorstand gesammelt. $time vor Versand der Einladung werden alle Mitglieder angeschrieben und auf diese Anträge hingewiesen.
Satzungsänderungsanträge in Form von Dringlichkeitsanträgen sind unzulässig.
Eingereicht werden können Änderungsanträge:
- Per Mail an Satzung@kreispiraten-of.de
- Der Betreff muss mit "Satzungsänderungsantrag: " beginnen, damit die E-Mail richtig zugeordnet werden kann
- Per Brief: Postfach
- Übergabe des Antrages in Schriftform bei einer Vorstandssitzung
Änderungsanträge sind nur gültig, wenn sie
- einen Antragsteller haben
- ausformuliert sind
- den Wortlaut eindeutig ändern oder ergänzen
- rechtzeitig eingegangen sind
- ggf. genügend - namentlich genannte - Unterstützer haben
Zum Beschließen einer Satzungsänderung bedarf es einer 2/3-Mehrheit.
Vorschläge und Ideen zu Änderungen
Zur Hilfe, bei Vorschlägen oder Ideen zur Änderung von der Satzung steht ebenfalls die E-Mail-Adresse Satzung@kreispiraten-of.de zur Verfügung.
Bisherige Vorschläge und Ideen:
1a) SÄA zu §16 Satzung PP KV OF-Land (-- Bert Knoop, 23.01.2010):
- Bisher geltende Satzung: § 16 - Einberufung des Kreisvorstandes
Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von dem stellv. Vorsitzenden oder einem Beisitzer, regelmäßig im Abstand von 4 Wochen oder nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung: 1.von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes 2.von einem Ortsverband einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 14 Tage.
- Der Parteitag möge nachfolgend genannte Änderung beschließen: § 16 - Einberufung des Kreisvorstandes
Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von dem stellv. Vorsitzenden oder einem Beisitzer, regelmäßig im Abstand von mindestens einmal monatlich oder nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung: 1.von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes 2.von einem Ortsverband einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 14 Tage.
- Begründung:
Die bisherige 4-Wochen-Regelung führt dazu, dass Sitzungen des Vorstands in einigen Monaten des Jahres mehr als 1x monatlich sein müssen, wenn die erste Vorstandssitzung des Monats spätestens am 3.Tag eines Monats stattgefunden hat. Dabei besteht ein gewisses Risiko, keine Tagesordnungspunkte zu haben. Dies könnte in den stets veröffentlichten Sitzungsprotokollen zu einem negativen Bild in der Öffentlichkeit führen. Die Änderung ermöglich es, dass die Vorstandssitzung auch in Zeitabständen größer als 4 Wochen abgehalten werden können. Eine regelmäßig stattfindene Sitzung ist so dennoch möglich und kann bei Bedarf auf Antrag mehrmals monatlich abgehalten werden. Um den Vorstandsmitgliedern und der Basis entsprechend Zeit für die Vorbereitungzu geben, soll es weiterhin eine Ladungsfrist von 14 Tagen geben. So wird auch ein möglicher Missbrauch von Einberufungen der Vorstandssitzungen ausgeschlossen.
- Unterstützer:
Bitte eintragen!
oder: Der Vorstand möge den Antrag zur Satzungänderung (§16) übernehmen.
1b) SÄA zu §16 Satzung PP KV OF-Land (-- Eduard Baumann, 23.01.2010):
Der Parteitag möge nachfolgend genannte Änderung beschließen:
§ 16 - Einberufung des Kreisvorstandes
Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von dem stellv. Vorsitzenden oder einem Beisitzer, regelmäßig im Abstand von mindestens einmal monatlich oder nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung:
- .von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes
- .von einem Ortsverband
einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage.
Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.
Begründung: Durch die Verkürzung der Ladungsfrist kann man schneller eine Vorstandssitzung "bei Bedarf" einberufen. Müssen kurzfristig Entscheidungen getroffen werden (z.B. im Wahlkamp), ist dies nun auch möglich.
2) SÄA zu § 24 (2)- Satzungsänderungen (Eduard Baumann, 16.02.2010):
Bisher:
(2) Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der Kreisparteitag nur beschließen, wenn sie auf der Tagesordnung der Einladung bekannt gegeben worden sind.
Der Parteitag möge nachfolgend genannte Änderung beschließen:
(2) Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der Kreisparteitag nur beschließen, wenn sie mindestens vier Wochen vor Beginn des Kreisparteitages beim Kreisvorstand eingegangen und auf der Tagesordnung der Einladung bekannt gegeben worden sind.
Begründung:
Es ist kein Termin für SÄA festgelegt. Zurzeit ist ein Termin für SÄA indirekt an die Einladung zum KPT gekoppelt. Mit der Änderung sind die Zeitabläufe klar definiert.
3) SÄA zu § 11a - Zulassung von Gästen (Eduard Baumann, 16.02.2010):
Der Parteitag möge nachfolgend genannte Änderung beschließen:
§ 11a - Zulassung von Gästen
(1) Der Landesparteitag und der Landesvorstand können durch Beschluss Gäste zulassen.
(2) Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht.
Begründung:
Damit wird eindeutig definiert, wie mit Gästen zu verfahren ist. Wenn besondere Gründe vorliegen, können Gäste auch nicht zugelassen werden.
4) SÄA zu §24 - Satzungsänderungen
ALT
(3) Änderungen zur Kreissatzung können vom Kreisvorstand, von einem Drittel der Untergliederungen gemeinsam oder von einem Viertel der Mitglieder zum Zeitpunkt der Einberufung des Kreisparteitages gemeinsam gestellt werden. Satzungsänderungsanträge in Form von Dringlichkeitsanträgen sind unzulässig.
NEU
(3) Änderungen zur Kreissatzung können vom Kreisvorstand, von einem Drittel der Untergliederungen gemeinsam oder von einem Zehntel der Mitglieder zum Zeitpunkt der Einberufung des Kreisparteitages gemeinsam gestellt werden. atzungsänderungsanträge in Form von Dringlichkeitsanträgen sind unzulässig.
Begründung
Am liebsten würde ich diesen Absatz ja komplett streichen, und durch die Regelung der Landessatzung ersetzen, sodass *jeder* Pirat Anträge einreichen kann.
Sinn dieses Absatz ist es zu verhindern, dass der KPT von einem Mitglied mit einer Flut von "sinnlosen" Anträgen den KPT lahmlegen kann.
Weil ich dieses Argument auf keinen Fall aussen vor lassen will, möchte ich den Absatz hiermit etwas entschärfen. Die Relation zu ändern von 1/4 zu 1/10 ist Diskussionswürdig. Ich finde aber das 1/4 der Mitglieder definitiv eine zu Höhe Hürde für unsere Mitglieder darstellt einen SÄA überhaupt durchzubekommen.
Der derzeitige Stand wäre damit 61 Mitglieder -> 16 Befürworter für einen SÄA. Das ist m.E. für die Anzahl der Aktiven Piraten im Kreis nur sehr schwer durchzubekommen. Im gleichen Zuge würde ich alle Vorstandsmitglieder erlauben wollen SÄAs stellen zu dürfen, die derzeitige Regelung setzt einen Vorstandsbeschluss eines SÄAs voraus.
Angenommene Satzungsänderungsanträge
- keine
Sachanträge
- Sachanträge zur Behandlung auf dem Kreisparteitag sind unter Angabe des Antragstellers in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens 20 Tagen einzureichen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes, sowie der Kreisvorstand, die Ortsverbände und der Kreisverband der Jungen Piraten.
- Anträge, die zwischen Antragsfrist und Eröffnung des Kreisparteitages gestellt werden (Dringlichkeitsanträge) sind zuzulassen, wenn der Kreisparteitag zustimmt. Der Antragsteller muss die Dringlichkeit begründen.
- Sachanträge des Kreisvorstandes sind an keine Frist gebunden.
- Anträge zur Änderung der Satzung haben Vorrang vor Sachanträgen.
Bisherige Vorschläge und Ideen:
Antrag: Gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus vor Ort
(Herbert Janssen, 2010-02-26)
Der Kreisverband Offenbach Land unterstuetzt lokale Aktionen und Demonstrationen gegen die Verbreitung von Fremdenhass, Rassismus und Antisemitismus. Bei jedem Auftreten entsprechender Gruppen wie der NPD streben wir Gegendemonstrationen an und wirken aktiv an ihnen mit. In diesem Sinne soll der Kreisvorstand moeglichst fruehzeitig an der Organisation von entsprechenden Buendnissen teilnehmen und bei der Erarbeitung von Demonstrationsaufrufen im Rahmen der Ziele der Piratenpartei mitwirken.
Begruendung:
"Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab." (Satzung der Piratenpartei Deutschland)
Die NPD hat in juengerer Vergangenheit zuletzt 2007 und im Februar 2010 versucht eine Demonstration bzw. eine geschlossene Veranstaltungen im Bereich Offenbach abzuhalten um ihre Ideologie des Fremdenhasses und Rassismus zu verbreiten. Wir Piraten treten entschieden fuer das Recht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit ein. Gleichzeitig darf die Propagierung und Rechtfertigung von Rassismus und Fremdenhass nie unwidersprochen bleiben. Im Gegenteil streben wir eine starke Zivilgesellschaft an, die jedem Versuch die Grundwerte unserer Verfassung abzuschaffen oder einzuschraenken entschieden und oeffentlich entgegentritt. Um dies im Kreis Offenbach umzusetzen, streben wir an mit allem Demokraten bei der Organisation von Gegendemonstrationen gegen das Wirken von NPD, Neonazis und aehnlicher Gruppen zusammenzuwirken.
Antrag: Kommunalwahl 2011
(Herbert Janssen, 2010-01-25)
Die Piraten im Kreis Offenbach streben an mit einer eigenen Liste zu den Kreistagswahlen im März 2011 anzutreten. Bis zum Ende des dritten Quartals 2010 wollen wir ein Wahlprogramm ausarbeiten.
Begründung:
Unser Ziel sollte sein uns bei dieser Wahl als wichtiger kommunalpolitischer Faktor im Kreis zu etablieren. Auf Kreisebene können wir auf Infrastrukturmaßnahmen (vor allem Verkehr), Familien- und Sozialpolitik (KiTas), Schulpolitik und Umweltschutz mitgestalten. Weiterhin können wir uns für Transparenz und Datenschutz in der Verwaltung einsetzen und den Schutz der Privatsphäre der Bürger verbessern. Auch schnelle Internet-Zugänge sind in unserem Landkreis ein wichtiges Thema.
Angesichts unserer Personalstärke und kurzen kommunalpolitischen Erfahrung sollten wir uns nicht verzetteln sondern versuchen unser Potential auf Kreisebene voll auszunutzen. Mit einer überzeugenden kommunalen Bürgerrechtspolitik in der nächsten Wahlperiode können wir die Grundlage schaffen auch auf Ebene der Gemeinden umfassend aktiv werden zu können.
Bereits jetzt sollten wir als Gäste an allen Kreistagssitzungen teilnehmen und uns Anträge und Protokolle zuschicken lassen um uns in die aktuelle Sutuation einzuarbeiten.
Obwohl wir zur Aufstellung von Listen und gegebenenfalls für den Beschluß eines Wahlprogramms einen eigenen Kreisparteitag abhalten müssen, sollten wir schon jetzt die grundsätzliche Richtung markieren.
Entsprechend dem hessischen Wahlrecht hat jeder Wähler soviele Stimmen wie es Sitze gibt und maximal können 3 Stimmen pro Kandidat vergeben werden. Ist eine Liste kürzer kann sie nicht die volle Stimmenzahl erhalten.
Da der Kreistag 87 Mitglieder hat, müssen wir 29 Kandidaten aufstellen um unsere Chancen voll zu nutzen.
Wenn wir es schaffen den Stimmenanteil der Bundestagswahl zu halten oder zu übertreffen sind 2-4 Kreistagssitze realistisch.
Hintergrundinformation:
Ein sehr guter Überblick zur letzten Kommunalwahl in Hessen 2006 findet sich unter http://www.statistik-hessen.de/fileadmin/media/files/kommunalwahl2006.pdf
Weitere Materialien sind unter http://www.wahlen.hessen.de zu finden - leider mehr auf Internetausdrucker zugeschnitten (Powerpoint).
Ein paar wichtige Punkte: Die Wahlbeteiligung war zuletzt nur etwa halb so gross wie bei den Bundestagswahlen (45,6%). Etwa 37% der Wähler kumulieren und panaschieren, besonders in kleineren Gemeinden. Unser Kreis ist landesweit eine der Hochburgen der CDU und FDP; beide konnten 2006 hinzugewinnen.
Kommentare:
Ich habe den Antrag einfach mal eingestellt um die Diskussion loszutreten. Änderungsvorschläge etc sind natürlich willkommen. [Herbert]
Unterstützer:
Angenommene Sachanträge
- keine