HH:Arbeitsgruppen/Bildung/Konzepte/Schule der Zukunft

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Wie einige Piraten sich formelle Kinder- und Jugendbildung vorstellen:
Entwürfe

Es gibt außerdem einen tabellarischen Vergleich verschiedener Modelle von diversen Personen.


Schule der Zukunft: Modell 1

Dialog-information on.svg Dieser Artikel ist eine Idee von Anne_Alter und damit keine offizielle Aussage. Du kannst sie kopieren, verbessern, erweitern oder umsetzen. Vielleicht wurde sie auch schon umgesetzt. Wenn du meinst etwas beitragen zu können, sei kein Ninja.

Datei:SchuleHH anne.pdf - Konzept von Anne

Vorschulische Bildung:

  • Kindertagesstätten
  • Kindergärten
  • 1 Vorschuljahr
  • Hortbetreuung

Schule:

  • Einschulung mit 6 Jahren
  • gemeinsames Lernen bis Klasse 10 an fünf Tagen in der Woche.
  • Das Wochenende bleibt frei.
  • Der Unterricht orientiert sich an den Bedürfnissen der Schüler.
  • Individuelle Förderung und Betrachtung der Einzelfälle ergeben ein individualisiertes Lernprogramm, das den Bedürfnissen der einzelnen Schüler Rechnung trägt.
  • Die Schulen müssen mit den Schülern zurechtkommen, die sie haben.
  • Ein Sortierungsprozess mittels Nichtaufnahme oder Abschulung schwieriger Fälle findet nicht statt. Es ist darauf zu achten, dass problematische Fälle möglichst gleich auf alle Schulen verteilt werden.
  • Tagesschulkonzept mit Nachmittagsbetreuung, die von der Schule organisiert wird, unter Einbeziehung externer Anbieter (Sportvereine, Musikschulen, freie Musiklehrer, Kunstschulen, Kunsthandwerker, Fotografen, Gärtner, Kochschulen etc. Hier finden auch sogenannte „Wahlpflichtveranstaltungen“ statt, z. B. Unterricht in alten Sprachen.
  • Es liegt auf der Hand, dass sich aufgrund begrenzter Schülerzahlen und Ressourcen eine gewisse Profilierung herausbildet (Sport/Musik/Kunst, Kunst/Kochen/Musik, Handwerken/Sport/Gärtnern etc.). Wichtig ist jedoch, dass das Programm nicht einseitig ausfällt (nur Sport/Musik etc.) und nicht von einem einzelnen Anbieter bestritten wird, wie es zur Zeit noch der Fall ist. Für abweichende Aktivitäten/Interessen: siehe nächster Punkt.
  • Anti-Aggressions- und Sensibilitätstraining: Veranstaltungen für sozial auffällige Kinder und Jugendliche finden ebenfalls im Rahmen der Schule statt und sind verpflichtend.
  • Alternativ: Bis zu einer bestimmten Anzahl von Veranstaltungen können Kinder und Jugendliche externe Angebote wahrnehmen, die angerechnet werden. Dies gilt für „exotische Hobbies“ und Nischenbeschäftigungen, die im Rahmen des schulischen Angebots nicht offeriert werden können, z. B. Ballett, Segelfliegen, Reiten, Goldschmieden etc. Auch als Option für besonders Begabte, z. B. Meister-Musikklassen etc. Sonderwünsche der Eltern („mein Kind lernt aber seit dem zweiten Lebensjahr Mandarin, was ist jetzt damit“) finden hier auch Berücksichtigung.
  • (konfessioneller) Religionsunterricht wird ausgegliedert und kann extern besucht werden (Angebote von Kirchen, Synagogengemeinden, Islamischen Zentren etc.). An der Schule wird „Religionskunde“ im Rahmen des Ethik-Unterrichts (o. ä.) vermittelt.
  • Berufsbildende Angebote am Nachmittag
  • Nachhilfe und Sprachförderung (Nachmittag)Schulabschluss: Nach 10 Schuljahren wird ein allgemeiner Schulabschluss erworben.
  • Gymnasiale Oberstufe: Der Schule wird eine Oberstufe angeschlossen, nach deren Besuch das Abitur abgelegt wird.
  • Gymnasien werden mittelfristig abgeschafft.

Förder- und Sonderschulen

Ziel ist es, die Uno-Richtlinien zur Integration umzusetzen, d. h. möglichst viele Förder- und Sonderschüler in Regelschulen zu integrieren. Für Schüler, denen das nicht möglich ist oder für die das von Seiten der Eltern bzw. der Schüler nicht erwünscht ist (Schwerstbehinderungen, Down-Syndrom etc.), werden weiterhin Sonderschulen angeboten. Für die, die eine Regelschule besuchen, werden die Fördermaßnahmen in den Schulunterricht der Regelschule integriert.

Begründung:

  • Gymnasien sind mit (einer auf Bildung bezogenen) egalitären Gesellschaft, in der Chancengleichheit herrschen soll, nicht vereinbar.
  • Ganztagsschulen tragen der veränderten Gesellschaftsstruktur Rechnung und begegnen dem Problem der sozialen Verwahrlosung, der Ungleichheit der Möglichkeiten durch starkes Einkommensgefälle und den unterschiedlichen Möglichkeiten von Elternhäusern, ihre Kinder zu fördern. Es ist juristisch und gesellschaftlich nicht vertretbar, Eltern in „fördern ihre Kinder optimal“, „verweigern sich ihrem Erziehungsauftrag“ oder „sind zeitlich, finanziell oder intellektuell nicht in der Lage, ihre Kinder zu fördern“ zu sortieren und die Kinder entsprechend in Halbtags- und Tagesschulen zu sortieren. Daher sind Tagesschulen verpflichtend, wobei nachmittags auch alternative Angebote wahrgenommen werden können (s. o.).
  • Ziel ist es, ein vielfältiges Bildungsprogramm für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig vom Bildungsstand der Eltern, finanziellen Möglichkeiten oder sozialer Herkunft anzubieten. Schule soll in ihrer Gesamtheit die Gesellschaft abbilden.
  • (Anmerkung Caspar): Längeres gemeinsames Lernen in heterogenen Gruppen nur möglich, wenn personelle Ausstattung stimmt und Klassenstärke nicht zu groß ist)

Schule der Zukunft: Modell 2

Dialog-information on.svg Dieser Artikel ist eine Idee von Kalle Bretz und damit keine offizielle Aussage. Du kannst sie kopieren, verbessern, erweitern oder umsetzen. Vielleicht wurde sie auch schon umgesetzt. Wenn du meinst etwas beitragen zu können, sei kein Ninja.

- (Ideen von Kalle Bretz unter Bezugnahme auf das bestehende Modell, es werden hauptsächlich Unterschiede zu bestehendem Modell aufgeführt )

Grundsätzliches

Ziel dieses Schulmodells ist es, möglichst vielen Kindern Zugang zu möglichst viel Bildung zu ermöglichen. Ebenso soll dieses Modell den freien und eigenverantwortlichen Anteil, sowohl der Schulen als auch der Schüler verstärken und sowohl Begabten die Möglichkeit geben, die Standartbildung schneller zu durchlaufen, als auch weniger Begabten die Möglichkeit, mehr Zeit für Bildungsziele zu erhalten.

Schulpflicht:

  • Ein Kind ist entweder bis zum 18 Lebensjahr oder bis zum erfolgreichen Abschlusses des Realschulabschlusses schulpflichtig.
  • Berufsschule im Rahmen einer Ausbildung zählt ebenfalls als Schule und der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung bedeutet in diesem Fall das Ende der Schulpflicht.
  • Bei Nachweis einer festen zukunftsorientierten existenzfüllenden Arbeitsstelle kann das Ende der Schulpflicht auch vorher beantragt werden, wenn Schüler und Eltern diesem zustimmen.
  • Eine Schule muss grundsätzlich jeden Schüler aufnehmen, es sei denn, dass die Klassengrößen, die die Schulen je nach Modell Anfangs des Jahres selber bestimmen, dieses nicht zulassen. Eine Schule kann einen Schüler ebenfalls ablehnen, wenn dieser aus Verhaltensgründen schon von 2 anderen Schulen verwiesen würde. Eine zweite Chance hat aber jeder verdient.
  • Ein Schüler kann einer Schule verwiesen werden, wenn dieser wiederholt massiv gegen die Schulordnung verstößt, oder seiner Schulpflicht wiederholt regelmäßig nicht nachkommt.
  • Ein Schüler, der mehr als zweimal einer Schule verwiesen würde und keine Schule findet, die ihn aufnehmen möchte, zeigt offensichtlich Bedarf für besondere Fördermaßnahmen die in Absprache mit dem Jugendamt realisiert werden sollen. Wenn dieser Schüler intellektuell für eine Standartschule nicht geeignet erscheint, ist ihm der Besuch einer Förderschule nahezulegen.

Schulabschlüsse:

  • Es gibt in der Zukunft nur noch die beiden die beiden Bildungsorientierten Schulabschlüsse, Realschulabschluss und Abitur. Diese schriftlichen Prüfungen werden zentral durchgeführt. Die anschließende mündliche Prüfung kann individuell von den Schulen organisiert werden. Fächer bei denen eine zentrale Durchführung nicht sinnvoll erscheint müssen im Einzelfall extra behandelt werden.
  • Der erste Versuch den Realschulabschluss abzuschließen, muss nach spätestens 10 Schuljahren erfolgen. Er darf jederzeit vorher zweimal versucht werden. Wer den Realschulabschluss zweimal nicht erreicht, verpflichtet sich, an speziell dafür ausgerichteten einjährigen Förderveranstaltungen teilzunehmen. Bevor man den Abschluss erneut versuchen darf.
  • Der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung zahlt als Realschulabschluss (dies gilt auch für andere ältere Schulabschlüsse denen sich eine erfolgreiche Ausbildung anschloss).
  • Das Recht, die Oberstufe mit dem Ziel Abitur zu besuchen erhält nur, wer mindestens eine 2.9 im Realschulabschluss erreicht. Es ist erlaubt, wenn man erst einen Realabschlussversuch in Anspruch genommen hat und dieser nicht zur Berechtigung der Oberstufe ausreicht, diesen auch bei bestandenem Ergebnis zu wiederholen, um einen Notenschnitt zu erhalten, der eine Oberstufenberechtigung beinhaltet. Bei einer solchen freiwilligen Wiederholung zählt das bessere Ergebnis.

Finanzierung und Verwaltung der Schulen:

  • Grundsätzlich werden die Schulen wie bisher vom Staat finanziert. Das erhaltene Geld richtet sich dabei nach den Schülerzahlen. Schulen, die Geld vom Staat erhalten, haben die Richtlinien dieses Modells zu erfüllen.
  • Schulen entscheiden selbstständig, welche Lehrer sie einstellen, und wie sie sie einsetzen. Dabei sind Lehrer grundsätzlich Angestellte. Voraussetzung ist ein Hochschulabschluss.
  • Lehrer mit dem zweiten Staatsexamen erhalten Vorteile, die sich in Kündigungsschutz undAufstiegsmöglichkeiten innerhalb des Institutes für Bildung niederschlagen. Bei gleicher Eignung ist bei Einstellungen ein Lehrer mit dem 2. Staatsexamen vorzuziehen.
  • Lehrer, die weder das zweite Staatsexamen besitzen, noch über ausreichende Berufserfahrung verfügen, müssen ein Probejahr absolvieren, bei dem sie das gleiche Gehalt beziehen, wie ein Referendar. Der Umfang der Beschäftigung bei diesem Probejahr liegt bei 2/3 einer vollen Stelle. Es steht den Verhandlungspartnern frei über eine größeren Rahmen der Beschäftigung in dieser Zeit zu verhandeln. Nach dem Probejahr ist es der Schule freigestellt, ob sie eine Weiterbeschäftigung zu regulären Bedingungen realisiert
  • Klassengrößen, Unterrichtsmethoden, Einsatz der Lehrkräfte und Umsetzung von Lehrzielen ist den Schulen freigestellt. Da bei allen Schulen die zentralen Prüfungen die gleichen sind, liegt es an jeder Schule zu zeigen, wie gut ihre Methoden wirken.

Schulformen

Nach diesem Modell sind folgende Schulformen vorgesehen:

  • Grundschule: Schulen die Unterricht von der 1. bis zur mindestens 4 Klasse anbieten, je nach Methodenmodell kann die Grundschule auch bis zur 7. realisiert werden.
  • Realschule: Schulen, die Unterricht nur bis zum Realschulabschluss anbieten.
  • Oberschule: Schulen die eine Oberstufe mit Abitur anbieten.
  • Berufsschulen: Schulen die die schulische Ausbildung zu Ausbildungsberufen bieten.
  • Förderschule: Schulen für Schüler mit besonderem Förderbedarf

Schulen dürfen diese Schulformen Kombinieren und mehr als eine davon anbieten.

Private Schulen:

  • Schulen, die zumindest auf einen Teil des Geldes von Staat verzichten, dürfen ein Schulgeld erheben. Schulen, die ganz auf staatliche Förderungen verzichten, sind in diesem Modell nur an die Regeln der Durchführung der zentralen Prüfungen, nicht aber der Zulassung zu diesen, gebunden. Solche unabhängige private Schulen dürfen autark entscheiden, welche Schüler sie aufnehmen und wann sie diese zu den zentralen Prüfungen zulassen möchten.

Referendarsausbildung

Dieses Konzept der Referendarsausbildung orientiert sich mehr an den Ansprüchen der objektiv erfassbaren zu vermittelnden Kompetenzen, als an den Einschätzungen einzelner über die Qualität eines Lehrers.

Bisher war ein großer Widerspruch der Referendarsausbildung, dass Lehrer viel Flexibilität und individuelle Förderung realisieren sollen, aber selber in keinster Weise in dieser Art gefördert werden. Eine sehr subjektive Meinung weniger Seminarleiter entschied über die Zukunft und Qualität eines Referendars. Diese Einschätzung fand zum großen Teil hinter verschlossenen Türen und nicht nach nachvollziehbaren Kriterien statt (was ich aus meiner Zeit als Personalrat, der bei Lehrproben und deren Besprechungen dabei sein durfte, beurteilen kann).

Dieses Konzept, macht die Bewertung und Beurteilung nachvollziehbar und unabhängiger von den subjektiven Eindrücken nicht transparenter Begründungen. Ein Beispiel, wie ein Kompetenzzuwachs ermittelt werden kann, habe ich in meiner Examensarbeit demonstriert (diese Ermittelung fand in einem kürzerem Zeitraum statt, für eine Halbjahresmessung sollte der Umfang natürlich größer sein): Examensarbeit siehe Kapitel 5 Auswertung.

Beginn und Dauer:

Das Referendariat beginnt immer zum Halbjahr und der Referendar ist von Anfang an mit 12 Wochenstunden an Schulen beschäftigt. Es sollte einen freiwilligen Vorkurs geben, besonders für Quereinsteiger und Referendare, die noch nie vor einer Klasse gestanden haben.

Das Referendariat Dauert je nach Fähigkeit des Referendars 12 oder 18 Monate. Im dritten Halbjahr werden die Wochenstunden auf 8 reduziert.

Kernkompetenzen und Bewertungsinhalte:

Das Referendariat kehrt zur Kernkompetenz des Lehrens zurück: der Vermitteln von Kompetenzen und Fähigkeiten. Dieses ist über einen Zeitraum von je einem halben Jahr an den Kompetenzen und Leistungen der zu unterrichtenden Schülern festzustellen. Diese Kompetenzen sehen nach Fach und Altersstufen der Schüler sehr unterschiedlich aus, und dort sind die Seminarleiter gefragt, zusammen individuell mit ihren Referendaren ein Bewertungsschema für die Halbjahre zu erstellen.

Das Bewertungsschema wird schriftlich bis spätestens einem Monat nach Unterrichtsbeginn festgehalten. Innerhalb eines Monates sollte ein Referendar in der Lage sein, einen Kompetenzstand seiner Klasse festzustellen und die Ziele mit seinem Seminarleiter für das nächste Halbjahr zu formulieren. Diese Ziele und das erreichen der Ziele ist die Grundlage für die Note des Referendars.

Durch das schriftliche fixieren der Bewertungskriterien ist eine Transparenz gegeben und die Objektivität maximiert. Die Ziel- und Bewertungsvorgaben können nur mit Einverständnis von Seminarleiter und Referendar geändert werden und sind jederzeit von beiden Parteien einzusehen.

Wenn sich Seminarleiter und Referendar nicht auf Kriterien einigen können, gibt es eine unabhängige Instanz aus Lehrern, die nicht als Seminarleiter tätig sind, die die Kriterien für den Einzelfall festlegen. Diese Festlegung ist dann für beide Seiten bindend und kann nur bei Einigkeit verändert werden.

Seminare

Die Unterscheidungen in Haupt- und Fachseminare bleibt erhalten. Auch die Inhalte bleiben ähnlich, wobei aber besonders am Anfang die Ermittelungen der Schülerkompetenzen und die Entwicklung der Bewertungsmaßstäbe im Vordergrund steht.

Ein Referendar, der nach dem ersten Halbjahr eine Bewertung von „sehr gut“ oder „gut“ erreicht, dem ist die Teilnahme im zweiten Halbjahr freigestellt.

Ende des Referendariates

Ein Referendar, der nach 12 Monaten auf „sehr gut“ oder „gut“ steht, ist offensichtlich in der Lage, gut zu unterrichten und das Referendariat gilt als bestanden. Alle anderen absolvieren ein drittes Halbjahr, in dem dann auch eine Examensarbeit angefertigt werden und eine mündliche Prüfung stattfindet. Examensarbeit und Prüfung sind ausschließlich dazu da, die Note zu verbessern und haben zusammen die gleiche Wertigkeit, wie die letzte Bewertung des 2. Halbjahres.

Jemand der das zweite Halbjahr mit „gut“ abgeschlossen hat, darf freiwillig ein drittes Halbjahr mit Examensarbeit und Prüfung anschließen, um seine Note zu verbessern.

Schule der Zukunft: Modell 3

Dialog-information on.svg Dieser Artikel ist eine Idee von Konstantin Kowalski und damit keine offizielle Aussage. Du kannst sie kopieren, verbessern, erweitern oder umsetzen. Vielleicht wurde sie auch schon umgesetzt. Wenn du meinst etwas beitragen zu können, sei kein Ninja.

Ergänzung des Modells 1 von Konstantin

Das Ziel gelingender Bildungspolitik muss es sein, jedem Menschen die größtmögliche Entfaltungsmöglichkeit zu bieten. Das bedeutet, dass die Gesellschaft es jedem ermöglichen muss, seine Fähigkeiten und Leidenschaften zu entdecken zu entwickeln und in die Gesellschaft einzubringen.
Daraus ergeben sich inhaltliche Forderungen an die Bildungseinrichtungen: Mündige Teilhabe an der Gesellschaft erfordert die Fähigkeit zur Kommunikation und die sichere Beherrschung der Kulturtechniken, darüber hinaus eine breites, anknüpfungfsfähiges Grundverständnis der verschiedenen Bereiche des Lebens.
Daraus ergibt sich aber auch eine Forderung an die Gesellschaft: Niemand darf das Recht haben, Andere von Bildung auszuschließen.

Jeder Schüler ist einzigartig. Um den unterschiedlichen Ausstattungen und Fähigkeiten der Schüler gerecht zu werden, muss das Bemühen um Chancengleichheit im Sinne eines Nachteilsausgleich verstanden werden.

Schulbücher sollten möglichst freie Inhalte enthalten und keinen Kopierbeschränkungen unterliegen. Es müssen neue Wege gefunden werden um wertvolle und aktuelle Bildungsmedien verwenden zu können. Stichworte: Onlinemedien, digitale Schulbücher, offene Formate

Zusammenfassung:

  • Bildungspolitik stellt ein Recht auf größtmögliche Entfaltungsmöglichkeit für jeden sicher
  • Chancengleichheit bedeutet Nachteilsausgleich
  • Freie Medien fördern

Vorschulische Bildung

Bildung bedarf der Kommunikation. Um Chancengleichheit möglichst früh herzustellen, ist darauf hinzuwirken, dass sprachlich benachteiligte Kinder bereits vor Schulbeginn eine angemessene Sprachförderung erhalten. Für Kinder mit Migrationshintergrund halten die Piraten eine Zweisprachigkeit für erstrebenswert. Sowohl die Entwicklung der Muttersprache als auch die Entwicklung der deutsche Sprache müssen gleichrangig gefördert werden. Diese Förderung muss solange erfolgen, bis eine sprachliche Benachteiligung abgebaut ist - oder die Schulpflicht beendet ist.

Kinder lernen in Kindergarten und Vorschule soziale Kompetenzen. Mehr als bisher muss die Vorschulische Bildung jedoch auch darauf abzielen, die Neugier von Kinder zu wecken und das Selbstbewusstsein (auch die Selbstwirksamkeit) der Kinder zu fördern.

Zusammenfassung:

  • Frühe Sprachförderung als Nachteilsausgleich
  • Neugier & Selbstbewusstsein stärken

Schule

Jede Schule ist anders. Wesentliche Einflussfaktoren sind die Schulleitung, das Kollegium, der Stadtteil und nicht zuletzt die Schüler einer Schule.
Es gibt Bundesweit und Weltweit viele sehr erfolgreiche Schulen. Viele davon sind sogenannte Modellschulen. Erfolgreichen Modelle zur Serienreife zu bringen um Schülern in ganz Hamburg optimale Bildungsmöglichkeiten zu bieten ist Ziel der Piraten.
Jedes Modell hat sicherlich seine Vor und Nachteile, jede Schule hat gewisse Traditionen und Gepflogenheiten, die Mitglieder einer Schule haben gewisse Vorstellungen von gelingenderSchule. Daher kann eine Schule sich nur von sich aus für eine bestimmte Entwicklung entscheiden. Die Piraten fordern alle Schulen auf, erfolgreiche Modelle zu prüfen und ggf. zu übernehmen. Das benötigt Zeit, Beratung, Mut und Geduld. Die Ressourcen für eine individuelle Entwicklung von Schulen müssen bereit gestellt werden.
Eine vielfältige Schullandschaft wird den individuellen Schülern gerecht. So stehen unterschiedliche Schulkonzepte miteinander im Wettkampf.

Ein Entwicklungsprozess lässt sich am Besten im Nachhinein beurteilen. Das erfordert Geduld. Hektischer Aktionismus ist in der Schulentwicklung fehl am Platze.
Piraten setzen sich daher für langfristige und sorgfältige Planungen bei der Schulentwicklung ein, die von den beteiligten im Nachhinein beurteilt werden sollen. Das schließt nicht aus, dass offensichtlichen Mängeln umgehend - aber mit Bedacht - begegnet werden muss.

Grundsätzlich soll kein Schüler sitzen bleiben müssen. Daher gilt Förderung vor Wiederholen. Das kostet Zeit und Geld. Es kommt aber letztlich allen zugute.

Zusammenfassung:

  • Modellschulen zur Serienreife bringen
  • Vielfalt sichert vielfältige Bildungsmöglichkeiten
  • Förderung Nachteilsausgleich

Grundschule

  • 1. bis 4. Klasse
  • möglichst wohnortnah, eher klein
  • Im Mittelpunkt steht die Förderung von
    • Kulturtechniken
    • sozialen Kompetenzen
    • eigenen, besonderen Fähigkeiten entdecken
    • natürliche Neugier
  • 5. + 6. Klasse
  • möglicherweise an weiterführende Schule angebunden (z.B. räumlich)
  • Im Mittelpunkt steht die Information über Möglichkeiten in
    • Kunst
    • Wissenschaft
    • Technik
    • Fremdsprachen
    • ...
    • sowie der Ausbau der Kulturtechniken & sozialen Kopetenzen

Zusammenfassung:

  • Kleine Standorte
  • 1. - 4. Kulturtechniken, soziale Kompetenzen, Neugier
  • 5. + 6. + Möglichkeiten kennen lernen

Weiterführende Schule

Die Weiterführende Schule ist eine Schule für alle.

  • Unterricht findet von der 7. bis 10. Klasse statt.
  • Die Weiterführende Schule bereitet auf den ersten und zweiten Schulabschluss vor.
  • Der erste Schulabschluss wird mit der Versetzung in die 10. Klasse erworben.
  • Der zweite Schulabschluss ist die Aufnahmeprüfung der Oberstufe. Er kann unabhängig vom angestrebten Besuch der Oberstufe (z.B. als Ausbildungsvoraussetzung) erworben werden.
  • Neben der Förderung von Kulturtechniken und sozialen Kompetenzen liegen Schwerpunkte
    • in der 8. Klasse im praktischen Handeln, Stärkung der Selbstwirksamkeit (z.B. Projektunterricht "Baumhausbau" o.ä)
    • in der 9. Klasse in der Berufsorientierung mit Betriebspraktika
    • in der 10. Klasse im Verständnis der wissenschaftlichen Methode

Zusammenfassung:

  • Erster Schulabschluss durch Versetzung in Klasse 10
  • Zweiter Schulabschluss als Aufnahmeprüfung für die Oberstufe
  • Schwerpunkte in Klasse 8, 9, 10: Selbstwirksamkeit, Berufsorientierung, Wissenschaftlichkeit

Angeschlossene Oberstufe

  • Die Oberstufe bereitet auf den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife vor.

Daher steht die Vorbereitung auf wissenschaftliches Arbeiten im Vordergrund (Wissenschaftspropädeutik)
Dazu zählt auch eine weitere Förderung und Verfeinerung der Kulturtechniken

  • Die Hochschulreife wird als Aufnahmeprüfung von Universitäten organisiert.

Sie kann unabhängig vom Besuch der Hochschule erworben werden.

Berufsschulen

  • Berufsschulen können den ersten oder zweiten Schulabschluss als Eingangsprüfung abnehmen.

Zweiter Bildungsweg

  • Um jedem Menschen die größtmögliche Entfaltungsmöglichkeit zu gewähren ist der zweite Bildungsweg sicher zu stellen.
  • Der Zugang wird durch Aufnahmeprüfungen geregelt die den Schulabschlüssen entsprechen.
  • Der Zugang zum ersten Schulabschluss ist nicht beschränkt.

Lehrerausbildung

  • Die Lehrerausbildung muss stärker an den Bedürfnissen der auszubildenden Lehrer ausgerichtet werden.
  • Im Zentrum steht die Ausbildung der Lehrer, nicht der bedarfsdeckende Unterricht.
  • Ein Quereinstieg ist möglich. Eine pädagogische Ausbildung, die dem Referendariat inhaltlich entspricht ist für die Tätigkeit als Lehrer notwendig.
    • Diese Ausbildung wird wie das Referendariat vergütet
  • Bereits im Studium soll umfangreiche Lehrerfahrung gesammelt werden. Im Rahmen dieser Lehrerfahrungen soll eine Reflexion über die Eignung für den Beruf erfolgen.

Privatschulen