HH:Satzung/Anträge/Passives Wahlrecht im Landesverband
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Der Antrag Passives Wahlrecht im Landesverband wurde am 07.10.2009 eingereicht. Am 17.10.2009 wurde er vom Antragsteller zurückgezogen. |
Antrag
Antragstitel: Passives Wahlrecht im Landesverband
Antragsteller:
Antragstext
Änderung im Kontext
§ 5 RECHTE UND PFLICHTEN DER PIRATEN
(3) Ein Pirat kann nur in den Vorstand der Hamburger PIRATEN gewählt werden, wenn er Mitglied der Hamburger PIRATEN ist, unabhängig seines angezeigten Wohnsitzes. Jeder Pirat kann für alle satzungsgemäß vorgesehenen Funktionen seiner zuständigen Parteigliederungen gewählt werden, sofern dies nicht durch Gesetz oder Satzung eingeschränkt ist und der Pirat nicht Mitglied einer anderen Partei oder Wählergemeinschaft ist.