HH:Satzung/Anträge/Überarbeitung § 8 der Satzung – Organe ohne Gruppen

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Pictogram voting delete.svg Der Antrag Überarbeitung § 8 der Satzung – Organe ohne Gruppen wurde am 10.10.2011 eingereicht.

Am 16.10.2011 wurde er vom Antragsteller zurückgezogen.


Antrag

Antragstitel: Überarbeitung § 8 der Satzung – Organe ohne Gruppen

Antragsteller:

Burkhard Masseida

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

§ 8 der Satzung wird folgendermaßen neu gefasst:

§ 8 Organe des Landesverbandes
(1) Die Organe des Landesverbandes sind
a. der Landesparteitag
b. der Landesvorstand
c. das Landesschiedsgericht
(2) Alle Sitzungen der Organe sollten für alle Piraten offen sein. Ein Ausschluss von Piraten, darf nur bei störendem oder unangemessenen Verhalten erfolgen und muss mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden. Ein Ausschluss von Piraten muss schriftlich begründet werden.
(3) Der Landesparteitag beschließt Grundsätze für diese Organe.
(4) Die Organe geben sich eine Geschäftsordnung.