HE:Lahn-Dill-Kreis/Kommunalwahl 2016/Themen/RegionalplanEnergie

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Einleitung

Nach den Ereignissen von Fukushima wurde in der Regionalversammlung Mittelhessen festgelegt, dass Flächen für die vorrangige Nutzung für alternative Energien, speziell Windkraftanlagen, Photovoltaik-Anlagen und Flächen für die Biogaserzeugung, ausgewiesen werden. Dies mündete Ende 2012 in einen Vorschlag, welcher der Öffentlichkeit vorgestellt wurde und seitdem werden Einsprüche bearbeitet.

Dies wird unter [[1]] detailliert beschrieben.

Bisherige Situation

Vereinzelt sind in Mittelhessen bereits regenerative Anlagen in Form von Solar- und Windkraftanlagen aufgebaut. Die Standortauswahl wurde im Einzelfall durchgeführt.

Ziel des Regionalplans

Um den Ausbau von regenerativen Anlagen systematischer durchführen zu können, wurde für das Gebiet Mittelhessen Flurstücke identifiziert, in denen regenative Anlagen bevorzugt geplant werden sollen. Hierduch können behördliche Genehmigungen schneller erteilt werden.

Systematik

Die bevorzugten Flächen werden anhand verschiedener Kriterien ermittelt.

Grob geschieht dies durch folgende Vorgehensweise:

1. Anhand der Besiedelung werden Ausschlussflächen definiert. Windkraftanlagen müssen mindestens 600m von jeder bebauten Fläche (Wohngebäude bzw. Industriegebäude) entfernt sein. Ideal ist ein Mindestabstand von 1000m. 2. Für diese Flächen wird ermittelt, wo die durchschnittliche Windgeschwindigkeit den Anforderungen einer wirtschaftlichen Betriebsweise von Windkraftanlagen genügen. Flächen in Tälern scheiden damit eher aus. 3. Gefährdungen für Vögel oder Fledermäusen werden für die verbliebenen Flächen untersucht und auf einer Skala von 1 bis 6 bewertet. Flächen mit einer Bewertung von 5 oder 6 werden direkt ausgeschlossen (hohe Gefährdung für Vögel). 4. Andere Ausschlusskriterien, wie Radaranlagen, Flugplätze etc. werden untersucht. 5. Die Infrastruktur, vor allem Zugänglichkeit über geteerte Wege, wird bewertet.

Am Ende liegt eine Liste verschiedener Flurstücke vor, welche für Windkraftanlagen geeignet sind. Zudem gibt es Bewertungkriterien, mit Vor- und Nachteilen der jeweiligen Flächen. Ideal sind Flächen, die gut zugänglich sind und keine Gefährdung für Vögel aufweisen. Bei anderen Flächen lassen sich Abwägungen durchführen, ob (als Beispiel) die gute Zugänglichkeit die geringe Gefährdung der Vogelarten aufwiegen.

Analog werden Flächen für Solaranlagen ausgewiesen.

Wirtschaftlichkeit

Sowohl Windkraftanlagen als auch Solaranlagen werden in der Regel nur für eine bestimmte Betriebsdauer ausgelegt und eine Betriebsgenehmigung oft auch nur für diese Zeitdauer ausgestellt. Wird die Betriebsgenehmigung nicht verlängert, müssen Windkraftanlagen in der Regel nach 20 Jahren wieder demontiert werden. Die Demontage und Entsorgung muss durch Rücklagen gesichert werden.

Für eine wirtschaftliche Betriebsweise muss die Anlage vernünftig ausgelegt sein. Hier gab es in der Vergangenheit des Öfteren Probleme. Dies resultiert oft daraus, dass Anlagen als Spekulationsobjekt genutzt wurden, um Anleger anzuwerben. Eine realistische Finanzplanung fand daher nicht immer statt.

Erschwerend kam hinzu, dass sowohl die Windprognosen als auch Abschätzung von Reparaturkosten in der Vergangenheit oft falsch waren. Mit Erfahrungen und Verbesserungen der Abschätzungen lassen sich diese Faktoren heute besser berücksichtigen.