HE:Darmstadt/Meinungsbilder/M-2013-002
- Laufzeit: 5 Tage
- Fragestellung:
- Im nächsten Kreistag steht folgender Antrag zur Abstimmung. Der Kreistag möge folgendes beschließen: Der Kreistag Darmstadt-Dieburg missbilligt den Vorschlag, dass entlang der BAB 5 eine Güterverkehrstrasse der Deutschen Bahn anstatt der ICE Trasse gebaut wird. Begründung: In der Ausgabe des Darmstädter Echos vom 07.02.2012 wurde berichtet, dass die Landräte Schellhaas und Wilkes sowie der Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt Partsch den Bau einer Güterverkehrstrasse entlang der BAB 5 fordern. Die ursprünglich für den ICE angedachte Trasse soll hierfür verwendet werden. Dieser Vorschlag hätte erhebliche Auswirkungen für die Bevölkerung des Westteils des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Neben dem Lärm würde ein erheblicher Eingriff in die Natur erfolgen. Der Lärm wäre deutlich größer als der eines ICE. Die Taktung wäre zudem häufiger. Einen Bedarf für solch eine Trasse gibt es nicht, da im Falle von Kapazitätsengpässen die Riedbahnstrecke entsprechend ausgebaut werden kann. Die Bevölkerung des Landkreises ist von dieser zusätzlichen Belastung zu schützen. Die Entscheidungsvorlage wird im 18.2 im IUA vorbereitet. Daher die kurze Laufzeit des vMB´s. Diskussionspad :http://fw-piraten-dadi.piratenpad.de/vMB-20Bahnstrecke Wie sollte eurer Meinung nach die Fraktion abstimmen.
- Ergebnis: offen (Details: [])
- Ja: % Nein: % Enthaltung: %
- Wahlbeteilunng: %
Contra
Die Argumenation der Herrn Schellhaas, Wilkes und Partsch ist vollkommen korrekt und sollte deshalb unterstützt werden. Während die Bahn gesetztlich verpflichtet ist, geltende Lärmschutzgesetze bei Neubaustrecken einzuhalten, gilt das nicht für Bestandsstrecken. "Anwohner von Neubaustrecken...haben somit einen Anspruch auf Einhaltung der...festgelegten Vorsorgewerte. Können diese nicht eingehalte werden, sind Lärmminderungsmassnahmen...erforderlich" [1]. Die Rhein-Neckar Bahn dagegen, die mein Wohnhaus in 200 m Luftlinie passiert, wird in diesem Abschnitt (und anderen vergleichbaren Abschnitten, etwa bei Darmstadt Süd) nicht mit Lärmschutzwänden ausgestattet: "Im Gegensatz zur Lärmvorsorge bei Neubau...gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen." [1] Da alle Bahnverbindungen entlang des Rheintals zur Güterfernverbindung Genua-Rotterdam gehören wird bis 2017 nach meinem Wissen eine Steigerung des Zugaufkommens von 50% angestrebt. Eine Güter-Neubaustrecke ist eine bessere Lösung, da dann Personenzüge, die deutlich leiser sind, die Bestandsstrecken nutzen können und die Lärmbelästigung der Anwohner insgesamt sinkt.
[1] Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Schienenverkehr, Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Schienenverkehr