NDS:Helmstedt/Kreisverband/Vorstand/Geschäftsordnung
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Inhaltsverzeichnis
Geschäftsordnung des Vorstandes Kreisverband Helmstedt
Achtung vorläufig
Vorstandssitzungen
- Es finden regelmäßig Vorstandssitzungen statt. Abweichungen davon werden 3 Tage vorher via Mail an die Niedersachsenweite Aktivenliste angekündigt.
- Eine Vorstandssitzung findet auf die gleiche Weise und am gleichen Ort statt, wie die jeweils vorhergehende. Abweichungen davon werden 3 Tage vorher via Mail an die Helmstedter Mailingliste und die Vorstandsliste angekündigt.
- Gäste sind zu Vorstandssitzungen zugelassen. Der Vorstand kann durch Beschluss Gäste von einer bestimmten Sitzung ausschließen.
- Audioaufzeichnungen von Vorstandssitzungen sind zugelassen. Der Vorstand kann durch Beschluss Audioaufzeichnungen einer bestimmten Sitzung untersagen.
Anträge
- Jeder ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen.
- Ein Antrag kann durch jedwede Weise gestellt werden, die dazu führt, dass mindestens ein Vorstandsmitglied vom Antrag Kenntnis nimmt. Es wird eine Mail an helmstedt-vorstand@lists.piraten-nds.de empfohlen.
- Es liegt in der Verantwortung jedes Vorstandsmitglieds die bekannt gewordenen Anträge auf der nächsten Sitzung zur Sprache zu bringen.
Beschlüsse
- Beschlüsse können auf einer Sitzung in offener Abstimmung oder im Umlaufverfahren getroffen werden und sind schnellstmöglich öffentlich zu machen.
- Jedem Beschluss wird eine eindeutige Nummer (z.B. #JJJJ-MM-TT.Nr.) zugewiesen, um ihn leicht identifizierbar zu machen. Ausgenommen davon sind regelmäßige Beschlüsse (z.B. Annahme des Protokolls oder Genehmigung von Ermäßigungen).
- Bei der Beschlussfassung gibt es die Stimmmöglichkeiten "Ja", "Nein" und "Enthaltung". Werden mehr "Ja" als "Nein" Stimmen abgegeben, ist der Beschluss gefasst.
- Auf einer Sitzung kann ein Beschluss nur gefasst werden, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind.
- Per Umlaufverfahren kann ein Beschluss nur gefasst werden, wenn mehr als 50% der Vorstandsmitglieder mit "Ja" stimmen. Der zum Umlaufverfahren genutzte Kommunikationsweg kann frei gewählt werden. Ein Umlaufbeschluss endet spätestens nach 72 Stunden.
Protokolle
- Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt und veröffentlicht.
- Das Protokoll muss mindestens die Beschlüsse sowie das zugehörige Abstimmungsergebnis enthalten.
- Das Protokoll wird gültig, wenn es per Vorstandsbeschluss angenommen worden ist.
- Auf Antrag eines Vorstandsmitglieds wird für einen bestimmten Beschluss statt der Summe der Stimmen die namentliche Zuordnung zu den Stimmoptionen protokolliert. Um Anregungen von Anwesenden dazu wird ausdrücklich gebeten.
Kommunikation
- Elektronische Dokumente sind möglichst auf verschlüsselten Datenträgern oder in verschlüsselter Form zu speichern.