Archiv:2013/Finanzrat/Treffen/2012-10-25
< Archiv:2013 | Finanzrat(Weitergeleitet von Finanzrat/Treffen/2012-10-25)
Navigationsbox des Finanzrates
Sitzung des Finanzrates am 25.10.2012
- Ort: BB-Mumble
- Uhrzeit: 21.00 Uhr
Teilnehmer:
- Swanhild Bund
- Sebastian LV Berlin
- Andreas LV Berlin
- Meinhart Ramaswamy LV Niedersachsen
- Carolin LV Bremen
- Lothar Krauß LV Hessen
- Bastian LV Brandenburg
- Hendrik - LV Thüringen
- Christian Machatsch LV Mecklenburg-Vorpommern
- Harald LV Rheinland-Pfalz
- Stephanie Nöther LV NRW
- Carsten Trojahn LV NRW
- Tlo LV Sachsen
- Thomas LV Hamburg
- [[Benutzer:Nodachi|Henning] LV LSA
- Christian Haas LV Bayern
- Constanze Berg LV Sachsen-Anhalt
- Lars Matti LV RLP
- Eik Wassberg LV Brandenburg
- |Ulrike LV Saarland
- Kevin LV Sachsen
Entschuldigt
Gäste
- Albert Barth
- Uk
- Mücke
- Johannes Ponader (zeitweise)
Vorschlag Tagesordnung
TOP 1. Formalia
- Die Sitzung wurde um 21.15 Uhr von Bastian eröffnet
- Versammlungsleiter: Bastian
- Protokoll: Hendrik und der Rest natürlich auch
- Tagesordnung wird besprochen
- SÄA PartFin usw.
- Verschiedenes
- TO angenommen (einstimmig)
- Feststellung der Beschlussfähigkeit (Quorum= 21 Teilnehmer)
- aktuell 15 Mitglieder des Finanzrates anwesend
- damit sind wir nicht beschlussfähig
- Genehmigung Protokoll der letzten Sitzung: http://wiki.piratenpartei.de/Finanzrat/Treffen/2012-09-28
- keine Einwände
TOP 2. Satzungsänderungsanträge
- 1. Verteilung der Parteienfinanzierung
- Der § 15 Abs. 2 der Bundesfinanzordnung wird wie folgt geändert und ein neuer Absatz (3) eingefügt:
- (2) Über die Verteilung der Staatlichen Mittel, die nicht direkt an die Landesverbände ausbezahlt wird(werden?), entscheidet der Bundesvorstand. Dabei wird er die Beschlussempfehlung des Finanzrates berücksichtigen.
- (3) Die Landesverbände zahlen bis zum 28.02. eines jeden Jahres die Hälfte ihrer direkten Zuwendungen aus der staatlichen Teilfinanzierung des Vorjahres an den Bundesverband, damit dieser nach dem folgenden Schlüssel einen Finanzausgleich an alle Landesverbände vornehmen kann:
- - 50% der Mittel für den Finanzausgleich wird(werden)? in 26 gleiche Teile aufgeteilt. Hiervon erhält jeder Landesverband 1 Teil und der Bund behält 10 Teile
- - 25 % der Mittel werden an die Landesverbände anteilig nach Fläche der Bundesländer aufgeteilt
- - 25 % der Mittel werden an die Landesverbände anteilig nach Einwohnerzahl der Bundesländer aufgeteilt
- Begründung:
- Die Bundesverbände der Parteien haben für einen angemessenen Finanzausgleich für ihre Landesverbände Sorge zu tragen. § 22 PartG
- Änderungsantrag des LV Berlins zum obrigen Antrag:
- Absatz 3 ist wie folgt zu ändern:
- (3) Die Landesverbände zahlen bis zum 28.02. eines jeden Jahres die Hälfte ihrer direkten Zuwendungen aus der staatlichen Teilfinanzierung des Vorjahres an den Bundesverband- jedoch maximal den Betrag um den die Zuwendung die Eigeneinnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden natürlicher Personen des Landesverbandes inklusive nachgeordnete Gliederungen im Rechenschaftsbericht des Jahres übersteigen der als Grundlage für die Zuwendungsberechnung diente - damit dieser nach dem folgenden Schlüssel einen Finanzausgleich an alle Landesverbände vornehmen kann.
- Begründung:
- Ein Argument dafür auch Teile der direkten Zuwendungen zu verteilen war, dass die Einnahmen der anderen Landesverbände überhaupt erst diese Zuwendungen ermöglichen. Diese Entwürfe würden die Landesverbände belohnen die ihre Ansprüche auf direkte Zuwendung durch Eigeneinnahmen teilweise oder vollständig selbst "erwirtschaften".
- Außerdem würden Landesverbände die hohe Ansprüche aus der Parteienfinanzierung haben sich nicht auf diesem Polster ausruhen, sondern weiterhin dafür sorgen dass sie Einnahmen wie Spenden etc. generieren.
- Meinungsbild ursprünglicher Vorschlag (Zeile 60-69):
- Ja: 14
- Nein: 3
- Enthaltung: 0
- 2. Finanzordnung
- Bastian stellt seine Vorschläge zur Änderung der FO vor
- Vorlage Bastian
- § 13 Spendenbescheinigung
- Spendenbescheinigungen werden von der vereinnahmenden Gliederung ausgestellt. Der Landesverband kann abweichende Regelungen beschließen.
- § 16 Haushaltsplan
- (1) Der Bundesschatzmeister und die Schatzmeister der Landesverbände stellen jedes Kalenderjahr vorab für ihre jeweilige Gliederung einen Haushaltsplan auf, der vom Vorstand beschlossen wird. Ist es absehbar, dass der Haushaltsansatz nicht ausreicht, hat der Schatzmeister unverzüglich einen Nachtragshaushalt einzubringen.
- § 22 Tagungen des Finanzrates
- (4) Der Finanzrat ist beschlussfähig, wenn mindestens elf Landesverbände vertreten sind.
- § 24 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
- Es ist den Gliederungen der Piratenpartei außer dem Bundesverband grundsätzlich nicht gestattet, einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu eröffnen oder zu unterhalten. Über Ausnahmen entscheidet der Bundesschatzmeister oder sein Beauftragter nach Maßgabe einer Geschäftsordnung. Die Abwicklung von unternehmerischen Tätigkeiten ist von einem Beauftragten zu besorgen, der vom Bundesvorstand bestellt wird.
- Meinungsbild:
- Ja: 12
- Nein:1
- Enthaltung:3
TOP 3. Verschiedenes
- Frühzeitige Einberufung des Finanzrates Frühjahr 2013.
TOP 4. Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung
- nächste Sitzung im Frühjahr 2013
- Die Sitzung wurde um 22:24 Uhr von Bastian geschlossen