Diskussion:Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 020

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Subsidiarität

Warum soll diese Regelung für alle LVs verbindlich eingeführt werden? In kleineren LVs gibt es keine Not, die Kandidatenliste in der Form zu beschränken. Die Bundessatzung gibt heute den LVs schon die Möglichkeit, eine solche Beschränkung einzuführen. Im Sinne der Subsidiarität sollte diese Gelegenheit genutzt statt verstellt werden. JanNiklasFingerle 00:00, 3. Apr. 2012 (CEST)

Mangelnde Rechtssicherheit

Das Bundeswahlgesetz definiert in §21 (3): "Die Bewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlungen werden in geheimer Abstimmung gewählt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen."

Relevant ist im Kontext der zweite Satz, denn das gesetzlich garantierte und unbedingte Vorschlagsrecht wird im SÄA dadurch eingeschränkt, dass die Versammlung die vorher geschlossene Kandidatenliste erst erneut eröffnen muß. Thorongil 22:45, 7. Apr. 2012 (CEST)