Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001
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Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerS001 EinreichungsdatumAntragstitelVorstand: Amtszeiterhöhung auf 2 Jahre AntragstellerAntragstypSatzungsänderungsantrag
AntragsgruppeSatzungsabschnitt A - §9 AntragstextEs wird beantragt in der Bundessatzung den §9a (3) zu ändern, so daß der Vorstand auf die Dauer von zwei Jahren gewählt wird. Ebenso soll §9a Abs. (10) geändert werden, so daß bei Rücktritt innerhalb des ersten Jahres auf dem nächsten BPT das Amt neu besetzt wird: §9a (3) "Die Mitglieder des Bundesvorstandes werden vom Bundesparteitag mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr für die Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Der Bundesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Bundesvorstands im Amt." AntragsbegründungBei der aktuellen Größe ist ein BPT mit Vorstandswahl nicht mehr arbeitsfähig. Die Einarbeitungszeit der Vorstände nimmt einen Großteil ihrer Amtszeit ein. Mit einer zweijährigen Amtszeit wird die Partei um einen Wahlparteitag pro Jahr entlastet; der Vorstand kann jedoch trotzdem nicht in zwei Jahren die gesamte Partei "umbauen". §9(5) PartG sieht sowieso mindestens alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht des Vorstandes vor, so daß dies mit der Entlastung und Neuwahl verknüpft werden kann. §11(1) PartG sieht die Wahl mindestens alle zwei Kalenderjahre wörtlich vor. Amtszeit wurde explizit benannt. Die Änderung, daß ein im ersten Jahr zurückgetretenes Vorstandsmitglied zum nächsten BPT neu gewählt wird sollte Leuten, die keine zwei Jahre im Amt bleiben können/wollen, entgegenkommen. Mehrwert für die Partei ist eine längere Zeit für Programmarbeit auf BPTs, die im Hinblick auf die Wahl 2013 dringend nötig ist. Liquid Feedback- Piratenpad- AntragsfabrikDatum der letzten Änderung30.03.2012 Status des Antrags |