Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA020
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA020 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
93X |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §4 |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 05.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
- |
AntragstitelZurückgezogen (war Passives Wahlrecht für alle Mitglieder einer Gliederung) AntragstextEs wird beantragt in der Bundessatzung Abschnitt A § 4 Abs. 1 Satz 3 zu ändern. Aktuelle Fassung: Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives Wahlrecht). Neue Fassung: Ein Pirat kann nur in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, wenn er in diesem Mitglied ist (Passives Wahlrecht). AntragsbegründungAbschnitt A § 4 Abs. 1 Satz 3 der Bundessatzung widerspricht in der derzeitigen Form Abschnitt A § 3 Abs. 2a und Abschnitt A § 4 Abs. 3. Dies wird mit der Änderung behoben. Zurückgezogen mit Hinweis auf Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/SÄA016 Diskussion
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