Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA019
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA019 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
93X |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §4 |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 05.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
- |
AntragstitelZurückgezogen (war Aktives Wahlrecht für alle Mitglieder einer Gliederung ) AntragstextEs wird beantragt in der Bundessatzung Abschnitt A § 4 Abs. 4 zu ändern. Aktuelle Fassung: Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht) Neue Fassung: Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied im Gebietsverband und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht) AntragsbegründungAbschnitt A § 4 Abs. 4 der Bundessatzung widerspricht in der derzeitigen Form Abschnitt A § 3 Abs. 2a und Abschnitt A § 4 Abs. 3. Dies wird mit der Änderung behoben. Zurückgezogen mit Verweis auf Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/SÄA017 Diskussion
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