Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA014
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA014 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Mmarsching |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §15 |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 05.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
- |
AntragstitelAbschaffung des Vergütungsverbots AntragstextEs wird beantragt in der Bundessatzung Abschnitt A § 15 Abs. 1 das Vergütungsverbot für Tätigkeiten in der Partei aufzuheben und statt dessen den geänderten Text einzufügen. (2) Notwendige Kosten und Auslagen, die einem Amtsträger, einem beauftragten Piraten oder einem Bewerber bei öffentlichen Wahlen, durch Ausübung des Amtes, des Auftrages oder der Kandidatur erwachsen, werden auf Antrag mit entsprechenden Nachweisen erstattet. (3) Höhe und Umfang der Erstattungen werden vom Bundesvorstand und von den Landesverbänden für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich einheitlich geregelt. Abweichende Regelungen der nachgeordneten Gliederungen dürfen die Regelungen des Landesverbandes nicht überschreiten. Neue Fassung (2) Die hauptamtliche Ausübung eines Parteiamtes oder einer Beauftragung bedarf eines Beschlusses des Bundesparteitags bzw. des zuständigen Landesparteitags. (3) Notwendige Kosten und Auslagen, die einem Amtsträger, einem Beauftragten oder einem Bewerber bei öffentlichen Wahlen durch Ausübung ihrer Tätigkeit erwachsen, werden auf Antrag mit entsprechenden Nachweisen erstattet. (4) Höhe und Umfang der Erstattungen werden vom Bundesvorstand und von den Landesverbänden für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereiche einheitlich geregelt. Abweichende Regelungen seiner nachgeordneten Gliederungen dürfen die Regelungen eines Landesverbandes nicht überschreiten. AntragsbegründungSchon alleine, dass der Original-Satz zu (1) von DIE PARTEI geklaut zu sein scheint macht mich stutzig... naja, immerhin ist (3) größtenteils von den Grünen geklaut! :) Im Ernst: Wir sind inzwischen den Kinderschuhen entwachsen. Mit Mitgliederzahlen die auf die 15.000 zulaufen, mit der Wahl in das erste Landesparlament und mit der großen Chance in der nächsten Zeit in weitere Bürgervertretungen Einzug zu halten, müssen wir uns der Realität stellen: Uns ist es schon jetzt kaum noch möglich, alle Arbeiten in der Partei ehrenamtlich zu erledigen. Schon jetzt haben wir beispielsweise in der Bundesgeschäftsstelle mehrere Personen sitzen, die teilweise nur unter Aufgabe ihrer beruflichen Entwicklung in der Lage sind, die übernommenen Aufgaben zu bewältigen. Personen, die zwar einen erheblichen Teil ihrer Zeit mit Verwaltungsaufgaben für die Partei beschäftigt sind, aber dafür nicht entschädigt/bezahlt werden. Daher stelle ich diesen Antrag, da wir uns die Möglichkeit nicht verbauen sollten, in Zukunft auch Parteimitglieder als Mitarbeiter anzustellen, damit wir ihre Expertise und ihr in der Parteiarbeit gesammeltes Wissen auch langfristig an uns zu binden. Niemandem ist geholfen, wenn wichtige Funktionsträger nach kurzer Zeit mitsamt ihrem Know-How wieder gehen (müssen, weil das Brot im Schrank irgendwie bezahlt werden will). Im Einzelnen: §1 Klarstellung, das es eine Regel gibt - und Ausnahmen. §2 Einbeziehung hauptamtlicher Tätigkeiten mit klarer Rückendeckung des BPT/eines LPT. §3 Raus mit dem Pirat, damit auch nicht-Piraten Tätigkeiten übernehmen können. §4 Rechtschreibfehler raus und Wording geändert. Diskussion
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