Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA188
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA188 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
kungler (für die Unternehmerpiraten, zugestimmt mit 21:0:0 Stimmen) |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Wirtschaft und Finanzen |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 07.08.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelAbschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden (ausgenommen Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern) AntragstextDie Piratenpartei tritt für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden wie der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie der Landwirtschafts- oder Handwerkskammer ein. Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern sind von diesem Ziel nicht erfasst. AntragsbegründungDas gegenwärtige Kammerzwangsmitgliedschaftssystem ist nicht mehr zeitgemäß. Die Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden in Deutschland schränkt Unternehmer und Betriebe in ihrer Freiheit ein, während für den Zwangsbeitrag nicht durchgängig äquivalente Leistungen geboten werden. Die Kammern geben vor, die Interessen aller ihrer Mitglieder zu vertreten, agieren aber in Wahrheit oftmals nur im Interesse einiger weniger. Die Mitgliedschaft sollte freiwillig, nicht jedoch aufgrund gesetzlichen Zwangs erfolgen. Viele Unternehmer und Selbständige haben kein Interesse an den Leistungen der IHK und kennen diese oftmals nicht einmal. Trotzdem ist jeder Gewerbetreibende und jeder Gründer einer Firma zur Beitragszahlung an die IHK verpflichtet. Dieser Beitrag ist nach Ansicht vieler Unternehmer die sinnloseste Ausgabe für die Verwaltung. Die Zwangsregelung trifft besonders kleine Gewerbetreibende oder Handwerker hart, die keine Leistungen in Anspruch nehmen. Selbst inaktive Firmen oder Betriebe, die sich in Auflösung befinden, sind zu dieser Abgabe verpflichtet. Ferner sind viele Handwerksbetriebe zur Doppelmitgliedschaft und damit zu Zahlungen sowohl an die Handwerkskammer als auch die IHK gezwungen, wenn sie sowohl Dienstleistungen anbieten als auch Produkte verkaufen. Für Selbständige kommt erschwerend hinzu, dass deren private Einkünfte an die IHK beziehungsweise die Handwerkskammer übermittelt werden, da sich die Abgabenhöhe an die Kammern nach deren Höhe bemisst. Dies stellt eine eklatante Verletzung der Privatsphäre von Selbständigen dar. Die PIRATEN fordern daher, die Zwangsmitgliedschaft mit Zwangsbeiträgen in Kammern und Verbänden abzuschaffen und durch eine freiwillige Beitrittsmöglichkeit zu ersetzen. Damit würde auch die Übermittlung der privaten Einkünfte von Selbständigen an die IHK beziehungsweise die Handwerkskammern beendet. Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern sind hiervon auszunehmen, da sie bedeutsame Aufgaben im Hinblick auf die Sicherstellung der Versorgung der Öffentlichkeit mit den berufsspezifischen Dienstleistungen wahrnehmen. Diskussion
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