Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA161
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA161 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Jan Hemme |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Transparenz in Politik und Verwaltung„Transparenz in Politik und Verwaltung“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 09.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelAblehnung von entgeltlichen Tätigkeiten neben Mandaten in Vollzeitparlamenten AntragstextEs wird beantragt, im Parteiprogramm an geeigneter Stelle folgendes einzufügen: Die Piratenpartei Deutschland lehnt Nebentätigkeiten von Abgeordneten in Vollzeitparlamenten auf Bundes- und Länderebene ab, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Schlupflöcher in Gesetzgebung und Geschäftsordnungen sind zu schließen. Die Piratenpartei Deutschland fordert eine Änderung der Abgeordnetengesetze des Bundes und der Länder sowie eine Änderung der Geschäftsordnungen der entsprechenden Parlamente, mit dem Ziel, entgeltliche Nebentätigkeiten und entgeltliche Funktionen in Unternehmen für den Zeitraum der Mandate in Vollzeitparlamenten zu untersagen. Die Anzahl der ehrenamtlichen Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie ehrenamtliche Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen sollen auf eine angemessene Zahl im unteren Bereich begrenzt werden. Beiratsmandate in Unternehmen, Stiftungen und Verbänden, die lediglich dazu dienen, direkten Einfluss auf Mandatsträger zu sichern, sind als unzulässig zu untersagen. Funktionen in Unternehmen der öffentlichen Hand sind ehrenamtlich auszuüben. Die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Unternehmen der öffentlichen Hand sowie ehrenamtliche Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen, sind aus Gründen der Vergleichbarkeit in ihrer Höhe zu begrenzen und zu vereinheitlichen. Sie sind aus Gründen der Transparenz über die Präsidien der Parlamente zu genehmigen und unmittelbar nach Auszahlung maschinenlesbar zu veröffentlichen. Verstöße gegen Verhaltensregeln und Anzeigepflichten sollen durch Ordnungsgelder, Verstöße gegen die Tatbestände der Bestechlichkeit und Vorteilsannahme strafrechtlich geahndet werden. AntragsbegründungDer Problembereich Nebentätigkeiten von Abgeordneten sollte aus Gründen der Transparenz im politischen System hinreichend abstrakt in das Parteiprogramm aufgenommen werden. Der Antrag enthält sowohl Forderungen zur Stärkung der Transparenz, als auch stärkeren Regulierung. Wirksam ist nur beides zusammen, auch wenn man Korruption und intransparente Einflussnahme nie ganz wird verhindern können. Der Bereich 'Funktionen' in Unternehmen, Vereinen, Verbänden und Stiftungen hat sich ebenfalls zu einem massiven Problem ausgeweitet, mit der Folge, dass sich Unternehmen und Lobbyverbände mit Beiratsmandaten bei Abgeordneten gewissermaßen einkaufen. Diese Mandate fallen zwar nicht unter 'entgeltliche Tätigkeiten', sind aber in der Regel durch hohe Aufwandentschädigungen erheblich lukrativer. Das Verbot von entgeltlichen Nebentätigkeiten soll für 'Vollzeitparlamente' wie z.B. den Deutschen Bundestag gelten. 'Teilzeitparlamente' wie das Berliner Abgeordnetenhaus und Kommunalvertretungen wie Gemeinde- und Stadträte oder Bezirksverordnetenversammlungen sind keine Vollzeitparlamente und wären ausdrücklich nicht betroffen. Es werden nur entgeltliche Tätigkeiten untersagt. Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer müssen nicht ihre Firma verkaufen, sondern nur ihre entgeltliche Tätigkeit in dieser ruhen lassen. Ehrenamtliche Aufgaben sollen dem Antrag zufolge nicht grundsätzlich untersagt, sondern lediglich stark begrenzt werden. Diskussion
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