Bundesgeschäftsstelle/Kostenerstattung
Inhaltsverzeichnis
Verfahrensweise
- Die Anträge sind immer für zukünftig anfallende Ausgaben zu stellen.
 - Jeder Antrag und jeder an den Schatzmeister gesandte Beleg ist mit einer fortlaufenden eindeutigen Kennung zu versehen, wobei Z für Zukunft, V für Vergangenheit steht (Bsp. 2009Z1 oder 2009V23).
 - Anträge für getätigte Ausgaben werden in der Regel abgelehnt. In Ausnahmefällen kann es sein, dass diese erstattet werden.
 - Ausgaben bis 50€ müssen mit mindestens einer positiven Stimme eines Vorstandsmitglied durch Wiki-Signatur freigegeben werden.
 - Ausgaben über 50€ müssen durch mindestens drei positive Stimmen von Vorstandsmitgliedern durch Wiki-Signatur freigegeben werden.
 - Der Schatzmeister hat immer Vetorecht.
 - Anträge sind zu unterschreiben.
 - Erstattungen können nur per Überweisung auf ein Inlandskonto erfolgen.
 - Sobald die Ausgabe freigegeben ist, muss die Quittung mit folgenden Angaben an den Schatzmeister eingereicht werden (Papier oder Scan):
 
Genauer Link zum Antrag im Wiki: Betrag: Kontoinhaber: BLZ: KtNr:
Anträge für zukünftige Ausgaben
Beispielantrag
- Druckkosten für 10.000 Verkehrsüberwachungsflyer bei Flyeralarm anlässlich der Verkehrskontrolle
 
--Robin 18:11, 8. Sep. 2009 (CEST)
Kosten: 34,17