Benutzer:Christian Specht/Baustelle/Kommunal-GP
Inhaltsverzeichnis
- 1 Entwurf zum kommunalen Grundsatzprogramm der Piratenpartei Hagen - Modularisierte Fassung
- 1.1 Vorbemerkung
- 1.2 Modul 0: Präambel
- 1.3 Modul 1: Bügerbeteiligung / Direkte Demokratie
- 1.4 Modul 2: Open Access / Open Data
- 1.5 Modul 3: Bildung
- 1.6 Modul 4: Freie Software und offene Standards
- 1.7 Modul 5: Teilhabe am digitalen Leben
- 1.8 Modul 6: Privatsphäre und Datenschutz
- 1.9 Modul 7: Transparenz
- 1.10 Modul 8: Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe
- 1.11 Modul 9: Umwelt
Entwurf zum kommunalen Grundsatzprogramm der Piratenpartei Hagen - Modularisierte Fassung
Vorbemerkung
Der vorliegende Text ist ein Entwurf zum kommunalen Grundsatzprogramm der PIRATEN Hagen.
Er soll wie vorliegend auf der nächsten Kreismitgliederversammlung am 18. Januar 2014 zur Abstimmung gestellt werden.
Der Text wurde gemeinschaftlich auf mehreren Arbeitstreffen erarbeitet. Dabei wurde sich maßgeblich am Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland orientiert.
Das Grundsatzprogramm enthält keine konkreten Zielvorgaben oder Pläne, wie diese umzusetzen sind. Diese werden im sich in der Entstehung befindenden Wahlprogramm ausgearbeitet werden, für welches das Grundsatzprogramm Vorgaben und Orientierung geben soll. Es ist daher damit zu rechnen, dass das Wahlprogramm thematisch und inhaltlich noch umfangreicher ausfallen wird.
Die hier vorliegende Fassung des Entwurfs wurde in einzelne Module gegliedert. Dies dient der Möglichkeit, auf der KMV über einzelne Abschnitte gesondert abzustimmen. Die Gliederung entspricht damit nicht zwingend der finalen Fassung.
Modul 0: Präambel
Modul 0.1
Im Zuge der Digitalen Revolution aller Lebensbereiche sind trotz aller Lippenbekenntnisse die Würde und die Freiheit des Menschen in bisher ungeahnter Art und Weise gefährdet. Dies geschieht zudem in einem Tempo, das die gesellschaftliche Meinungsbildung und die kommunale Verwaltung ebenso überfordert wie den Einzelnen selbst.
Modul 0.2
Die Globalisierung des Wissens und der Kultur der Menschheit durch Digitalisierung und Vernetzung stellt deren bisherige rechtliche, wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen ausnahmslos auf den Prüfstand.
Modul 0.3
Selbstbestimmung im Umgang mit persönlichen Daten, freier Zugang zu Wissen und Kultur und die Wahrung der Privatsphäre sind die Grundpfeiler der zukünftigen Informationsgesellschaft. Nur auf ihrer Basis kann eine demokratische, sozial gerechte, freiheitlich selbstbestimmte, globale Ordnung entstehen.
Modul 0.4
Auch die Piratenpartei Hagen versteht sich daher als Teil einer weltweiten Bewegung, die diese Ordnung auch auf lokaler Ebene mit Hilfe der Bürger zum Vorteil aller mitgestalten will. Die Piratenpartei Hagen will sich auf die im Programm genannten Themen konzentrieren, da wir nur so die Möglichkeit sehen, diese wichtigen Forderungen in Zukunft durchzusetzen.
Modul 0.5
Gleichzeitig glauben wir, dass diese Themen für Bürger aus dem gesamten traditionellen politischen Spektrum unterstützenswert sind, und dass eine Positionierung in diesem Spektrum uns in unserem gemeinsamen Streben nach Wahrung der Privatsphäre und Freiheit für Wissen und Kultur hinderlich sein würde.
Modul 1: Bügerbeteiligung / Direkte Demokratie
Modul 1.1
Wir Piraten stehen für mehr Demokratie. Daher wollen wir nicht nur in unserer Partei Basisdemokratie leben, sondern uns auch für mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung einsetzen. Wir betrachten die Hagener Bürger als Basis des Stadtrates, welche Anspruch darauf hat, gehört zu werden.
Modul 1.2
Die Piratenpartei Hagen sieht Demokratie als die bestmögliche Regierungsform an, da nur eine echte Demokratie ein faires und gerechtes Miteinander sowie den Ausgleich der Interessen Einzelner innerhalb der Gesellschaft ermöglicht.
Darum ist es Ziel der Piratenpartei Hagen, die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Hagener Bürgers zu steigern und die Partizipation an der Demokratie zu fördern.
Modul 1.3
Digitale Medien erhöhen die Geschwindigkeit des Informationsaustausches in der Gesellschaft enorm. Es ist in der heutigen Zeit ein Leichtes, große Mengen an Informationen zu durchsuchen und jedem zugänglich zu machen.
Wir Piraten sind überzeugt, dass die Gemeinschaft den einzelnen Mitbürger nicht bevormunden darf, insbesondere dahingehend, welche Informationen er erhält, damit der Bürger eine wohl überlegte Entscheidung treffen kann.
Das alles ermöglicht neue Formen der Bürgerbeteiligung.
Modul 1.4
Im Gegensatz zu Bevormundung ist es die Aufgabe der Stadtverwaltung, die Grundrechte des Einzelnen zu achten und zu wahren und ihn vor Grundrechtseinschränkungen, auch gegenüber der Mehrheit, zu schützen. Die Freiheit des Einzelnen findet dort seine Grenzen, wo die Freiheit eines anderen unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.
Modul 2: Open Access / Open Data
Modul 2.1
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass möglichst alle durch öffentlichen Stellen erzeugten oder mit Hilfe öffentlicher Förderung entstanden Inhalte der breiten Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden.
Die Verfügbarkeit darf nicht durch Antragsverfahren, Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel erschwert werden. Die Inhalte werden in offenen Formaten online zur Verfügung gestellt und archiviert. Weiterverbreitung sowie kommerzielle Nutzung sind ausdrücklich gestattet.
Modul 2.2
Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht sind nur bei schwerwiegenden Gründen möglich; diese müssen in jedem Einzelfall schriftlich dargelegt werden.
Modul 2.3
Die Piratenpartei steht für konsequente Demokratie, Offenheit und Transparenz. Wir wollen, dass jeder Mensch prinzipiell in die Lage versetzt wird, die Arbeitsweise aller öffentlichen und öffentlich finanzierten Stellen im Detail zu verstehen und zu bewerten (Informationsfreiheit). Dies setzt voraus, dass die dort anfallenden Informationen sofort, ungefragt, standardisiert, dauerhaft und frei verfügbar gemacht werden (Open Data).
Modul 2.4
Den Bürgern als mittelbare Auftraggeber ist das Recht einzuräumen, öffentlich finanzierte Inhalte nach Belieben abzurufen, zu verwenden und weiterzugeben (Open Commons).
Modul 2.5
Wir stellen uns klar gegen Geheimniskrämerei, Abschottung und falsch verstandenes Konkurrenzdenken innerhalb des öffentlichen Sektors, den wir durch frei kommunizierbares Wissen deutlich effizienter, durchschaubarer und kontrollierbarer machen wollen. Besonders im wissenschaftlichen Bereich muss die Vergabe von Fördermitteln an die freie Veröffentlichung der erlangten Erkenntnisse geknüpft werden (Open Access).
Modul 3: Bildung
Modul 3.1
Jeder Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu Information und Bildung. Dies ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft essentiell, um jedem Menschen, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Mit diesem Ziel ist das Hauptanliegen institutioneller Bildung die Unterstützung bei der Entwicklung zur mündigen, kritischen und sozialen Person. Dabei sollen die Belange des Lernenden im Vordergrund stehen.
Investitionen in Bildung sind Investitionen in die Zukunft.
Modul 3.2: Die öffentliche Bildungsinfrastruktur
Modul 3.2.1
Der freie Zugang zu Bildungseinrichtungen ist im Interesse aller. Deshalb ist es Aufgabe der Stadt, eine leistungsfähige und ihrem Zwecke angemessene Bildungsinfrastruktur zu finanzieren und frei zur Verfügung zu stellen. Private Finanzierung öffentlicher Bildungseinrichtungen ist grundsätzlich zu begrüßen, solange sie keinen Einfluss auf die bestehenden Lehrinhalte hat.
Modul 3.2.2
Trotz des staatlichen Bildungsauftrages soll die Erziehung in Bildungseinrichtungen die Erziehung durch die Eltern nicht ersetzen. Zur umfassenden Bildung gehört, dass sich beide Formen der Erziehung gegenseitig ergänzen und fördern.
Modul 3.3: Bildung als individueller Prozess
Modul 3.3.1
Institutionelle Bildung soll die persönlichen Neigungen und Stärken des Einzelnen unterstützen, seine Begabungen entfalten, Schwächen abbauen und es den Lernenden ermöglichen, neue Interessen und Fähigkeiten zu entdecken.
Modul 3.3.2
Die Bildungsinhalte haben auf fundierten und belegbaren Erkenntnissen zu basieren und müssen von einem möglichst neutralen Standpunkt aus vermittelt werden. Dies beinhaltet vor allem eine sachliche Darstellung, die Ausgewogenheit der Standpunkte und eine kritische Quellenbewertung.
Modul 3.3.3
Insbesondere in Zeiten der Digitalen Medien in denen Informationen in nahezu unbegrenzter Menge zur Verfügung steht, ist es wichtig Inhalte zu finden, zu bewerten und einschätzen zu können oder auch zur Verfügung stellen zu können.
Modul 3.4: Demokratisierung der Bildungseinrichtungen
Die Bildungseinrichtungen sind für die dortigen Schüler und Studenten ein prägender und umfassender Bestandteil ihres Lebens. Sie sind deswegen als Lebensraum der Lernenden zu begreifen, dessen Gestaltung und Nutzung ihnen stets offen stehen muss. Eine demokratische Organisation der Bildungseinrichtungen soll den Lernenden, genau wie den anderen Interessengruppen der Bildungseinrichtungen, eine angemessene Einflussnahme ermöglichen. Auf diese Weise werden demokratische Werte vermittelt und vorgelebt, die Akzeptanz der Entscheidungen erhöht, sowie das Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Bildungseinrichtungen gestärkt.
Modul 3.5: Frühkindliche Bildung
Modul 3.5.1
Zentrale Aufgabe der frühkindlichen Bildung ist es, alle Kinder in den persönlichen Kompetenzen so zu fördern, dass sie unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft sowie ungeachtet möglicher körperlich oder seelisch bedingter Nachteile oder Entwicklungsverzögerungen mit möglichst guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen.
Modul 3.5.2
Die Piraten setzen sich deshalb für eine umfassendes Betreuungsangebot in Kindertagesstätten ein. Ziel der Piraten ist außerdem die Anerkennung eines konkreten Bildungsauftrags an Kindertagesstätten und die Finanzierung entsprechend der Regelung für Schulen.
Modul 4: Freie Software und offene Standards
Modul 4.1
Die freie und andauernde Verwendung von Daten jeder Art durch alle Nutzerinnen mit Systemen ihrer Wahl kann nur erfolgen, wenn diese Daten in einem Format vorliegen, das den Kriterien eines Offenen Standards entspricht. Ähnlich ist es bei der Zusammenarbeit verschiedener technischer Systeme. Diese sind nur dann bei gleicher Funktionalität austauschbar, wenn ihre Schnittstelle ein Offener Standard ist. Wir setzen uns deshalb für den konsequenten Einsatz und die Verbreitung von Offenen Standards ein. Denn so wird die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern verringert und ein freier Wettbewerb technischer Lösungen möglich.
Modul 4.2
Dabei verstehen wir einen Offenen Standard als ein Protokoll oder Format, das vollständig, öffentlich, ohne Einschränkungen für alle Beteiligten gleichermaßen zugänglich ist, bewertet und benutzt werden kann, ohne Komponenten oder Erweiterungen ist, die von Formaten oder Protokollen abhängen, die selbst nicht dieser Definition entsprechen, frei ist von juristischen oder technischen Klauseln, die seine Verwendung von jeglicher Seite oder jeglichem Geschäftsmodell einschränken, unabhängig von einem einzelnen Hersteller geleitet und weiterentwickelt wird, in einem Prozess, der einer gleichberechtigten Teilnahme von Wettbewerbern und Dritten offen steht, verfügbar ist in verschiedenen vollständigen Implementierungen von verschiedenen Herstellern oder als vollständig freie Implementierung.
Modul 4.3
Wir setzen uns für die Nutzung freier Software ein. Insbesondere Bildungseinrichtungen und die gesamte öffentliche Verwaltung sollen schrittweise darauf hinarbeiten ihre gesamte technische Infrastruktur auf Freie Software umzustellen, um so langfristig Kosten für den Haushalt und die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern zu reduzieren.
Modul 5: Teilhabe am digitalen Leben
Modul 5.1
Der Wandel zur digitalen Gesellschaft stellt einen enormen Entwicklungssprung dar. Sie wirkt sich massiv auf unser soziales Leben, politische Prozesse und unser wirtschaftliches Handeln aus. Der freie Informationsfluss schafft mündige Bürger, die in der Lage sind ihre Freiheit und recht zu wahren. Daher betrachtet die Piratenpartei Hagen die Teilhabe am digitalem Leben als ein Grundrecht.
Modul 5.2: Zugang zur digitalen Kommunikation
Modul 5.2.1
Die Kommunikation über digitale Netzwerke, wie das Internet, hat bereits einen hohen Stellenwert und gewinnt immer weiter an Bedeutung. Ohne die Möglichkeit zur Teilhabe ist weder echte Meinungsfreiheit noch die freie Entfaltung der Persönlichkeit mehr möglich.
Modul 5.2.2
Diese muss auch in ländlichen Regionen die notwendige Qualität und Datenübertragungsrate haben, um an den gängigen Nutzungsmöglichkeiten voll teilhaben zu können. Kein Stadtteil darf von der vollwertigen Teilhabe am digitalen Leben ausgeschlossen sein, weder im Festnetz noch bei der mobilen Nutzung. Die Bereitstellung eines Zugangs für alle Interessierten muss Vorrang vor monetären Interessen haben.
Modul 5.3: Umgang mit digitaler Technologie lernen
Modul 5.3.1
Das Internet und weitere digitale Medien führen unweigerlich zu großen gesellschaftlichen Umbrüchen. Sie erweitern die Möglichkeiten zur freien Entfaltung und erschaffen dadurch neue Chancen und Risiken. Eine moderne Gesellschaft muss sich diese Entwicklungen zu Nutze machen, indem sie sie wissenschaftlich begleitet und die erworbene Medienkompetenz an alle ihre Mitglieder weitergibt. Jeder muss in der Lage sein von neuen Errungenschaften zu profitieren und sich durch einen kompetenten und kritischen Umgang mit den Medien vor Gefahren schützen können.
Modul 5.3.2
Zur Vermittlung von Medienkompetenz müssen die Schulen sowohl inhaltlich als auch technisch immer auf der Höhe der Zeit sein. Der kritische Umgang mit modernen Medien, ihre effektive Nutzung und die kreative Gestaltung müssen in Bildungseinrichtungen fest in den Lehrauftrag integriert werden.
Modul 5.3.3
Dabei kommt neben den Schulen auch den Eltern eine wichtige Rolle zu. In der komplexen Medienwelt müssen die Eltern die notwendige Hilfe bekommen, um mit der Entwicklung schritthalten zu können. Für eine gelungene Erziehung müssen sie die Welt, in der ihre Kinder aufwachsen, ihre Möglichkeiten und Gefahren kennen und verstehen.
Modul 5.3.4
Bei dieser rasanten Entwicklung darf niemand einfach zurückgelassen werden. Auch ältere Menschen müssen die Möglichkeit haben so umfänglich am digitalen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, wie sie es wünschen. Die Erkenntnisse und Erfahrungen der Gesellschaft auf dem Gebiet der Medienkompetenz müssen daher auch älteren Generationen über Bildungsangebote aller Art zur Verfügung gestellt werden. Die speziellen Bedürfnisse von Senioren sind dabei ebenso zu berücksichtigen, wie eine generelle Barrierearmut. Sie müssen in elementaren Bereichen der Medien gefördert und bei staatlichen Angeboten berücksichtigt werden.
Modul 6: Privatsphäre und Datenschutz
Modul 6.1
Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen.
Das Recht auf Wahrung der Privatsphäre ist ein unabdingbares Fundament einer demokratischen Gesellschaft. Die Meinungsfreiheit und das Recht auf persönliche Entfaltung sind ohne diese Voraussetzung nicht zu verwirklichen.
Modul 6.2
Jedem Bürger muss das Recht auf Anonymität garantiert werden, das unserer Verfassung innewohnt.
Modul 6.3
Die Weitergabe personenbezogener Daten der Stadt an die Privatwirtschaft hat in jedem Falle zu unterbleiben.
Modul 6.4
Anlasslose, flächendeckende Videoüberwachung öffentlicher Räume lehnen wir ab.
Modul 6.5: Informationelle Selbstbestimmung
Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Dazu muss insbesondere der zu schaffende Datenschutzbeauftragte der Stadt völlig unabhängig agieren können.
Modul 7: Transparenz
Modul 7.1
Der Einblick in die Arbeit von Verwaltung und Politik auf kommunaler Ebene ist ein fundamentales Bürgerrecht und muss zum Wohle der freiheitlichen Ordnung entsprechend garantiert, geschützt und durchgesetzt werden.
Modul 7.2
Verwaltung und Politik müssen endlich auch in der Hinsicht ihrer Transparenz gegenüber dem Bürger ihren Dienstleistungscharakter anerkennen und sich grundlegend darauf ausrichten, einen Informationszugang für die Bürger effizient, komfortabel und mit niedrigen Kosten zu ermöglichen.
Modul 7.3
Insbesondere für eine Bewertung politischer Entscheidungsträger ist es unabdingbar, dass die Grundlagen politischer Entscheidungen transparent gemacht werden.
Modul 7.4
Die Piratenpartei will in diesem Sinne auf die Transparenz aller staatlichen Prozesse hinwirken und fordert daher:
Modul 7.4.1
• Jeder Bürger hat unabhängig von der Betroffenheit und ohne den Zwang zur Begründung das Recht, Einsicht in die Aktenvorgänge und die den jeweiligen Stellen zur Verfügung stehenden Informationen zu nehmen. Dies gilt ebenso für schriftliches Aktenmaterial wie digitale oder andere Medien.
Modul 7.4.2
• Seine Schranken findet dieses Recht in den Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte, zur Verhinderung von Straftaten und ähnlichem. Diese Ausnahmeregelungen sind möglichst eng und eindeutig zu formulieren und dürfen nicht pauschal ganze Behörden oder Verwaltungsgebiete ausgrenzen.
Modul 7.4.3
• Die Auskunftsstelle ist verpflichtet, zeitnah und in einer klaren Kostenregelung, Zugang in Form einer Akteneinsicht oder einer Materialkopie zu gewähren, um eine breite, effiziente Nutzung der Daten zu ermöglichen.
Modul 7.4.4
• Die Verweigerung des Zugangs muss schriftlich begründet werden und kann vom Antragsteller, sowie von betroffenen Dritten gerichtlich überprüft werden, wobei dem Gericht zu diesem Zweck voller Zugang durch die öffentliche Stelle gewährt werden muss.
Modul 7.5
Unter besonderer Berücksichtigung der immensen Möglichkeiten, die sich mit der rasanten Entwicklung und Verbreitung der Neuen Medien ergeben, gibt es verschiedene Ansatzpunkte, um diesen grundsätzlichen Forderungen Rechnung zu tragen. So sollten staatliche Stellen die Nutzung freier Software forcieren, eine automatische Veröffentlichung dazu geeigneter Dokumente einrichten und allgemein den kostengünstigen und aufwandsarmen digitalen Zugriff ausbauen.
Modul 7.6: Offene Verträge mit der Wirtschaft
Modul 7.6.1
Verträge zwischen öffentlichen Einrichtungen/Behörden und Privatfirmen müssen im Sinne des transparenten Staates öffentlich sein. Geheimverträge mit Privatunternehmen sind generell abzulehnen.
Modul 7.6.2
Bisher getroffene Verträge sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Modul 7.6.3
Alle Ausschreibungen sind transparent und öffentlich durchzuführen. Nach der Vergabe sind alle Angebote zu veröffentlichen, sowie die Begründung für die Zuschläge. Ausschreibungen sind so zu gestalten, dass sie nicht nur von einem schon vorher bestimmten Unternehmen erfüllt werden können.
Modul 7.6.4
Verträge sind so zu gestalten, dass von der Auftragsdurchführung keine größeren Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen, als wenn die Stadt sie selbst übernimmt.
Modul 8: Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe
Jeder Mensch hat das Recht auf eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe.
Die Piratenpartei Hagen setzt sich daher für Lösungen ein, die eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und bedingungslos garantieren.
Modul 9: Umwelt
Wir wollen eine gesunde und natürliche Umwelt erhalten. Dies bedeutet unter anderem die Reduktion des Eintrages von schädlichen Stoffen in unsere Umwelt und den Schutz und die Wiederherstellung von Naturräumen, sowie verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen.