Mitgliedsbeitrag
Inhaltsverzeichnis
Höhe des Beitrags
Gemäß Satzung empfiehlt die Piratenpartei ihren Mitgliedern grundsätzlich einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1 % ihres Jahresnettoeinkommens.
Minderjährige
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12 € pro Jahr.
Regulärer Beitrag bis 2024
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 72 € pro Jahr. Es besteht die Möglichkeit, sich selbst der niedrigeren Beitragsstufe von 48 € pro Jahr zuzuordnen. Das Formular befindet sich unter: Wahl der Beitragsstufe
Regulärer Beitrag ab 2025
Jedes Mitglied legt im Rahmen seines Einkommens eine Stufe für den Jahresbeitrag fest:
- 72,00 € (ab 1.000 € Monatsnettoeinkommen)
- 120,00 € (ab 2.000 € Monatsnettoeinkommen)
- 180,00 € (ab 2.500 € Monatsnettoeinkommen)
- 240,00 € (ab 3.000 € Monatsnettoeinkommen)
- 360,00 € (ab 4.000 € Monatsnettoeinkommen)
- 480,00 € (ab 5.000 € Monatsnettoeinkommen)
- 600,00 € (ab 6.000 € Monatsnettoeinkommen)
- Neumitglieder
Die Wahl der Beitragsstufe erfolgt zusammen mit dem Mitgliedsantrag. Bei Eintritten im Laufe des Jahres wird der anteilige Jahresbeitrag monatlich berechnet.
- Bestandsmitglieder
Die Beitragsstufe kann über das entsprechende Formular gewählt werden. Wer keine Stufe wählt und bisher nicht freiwillig einen höheren Beitrag bezahlt, wird der Stufe 120 € zugeordnet (Stufe 240 € ab 2027). Der Mitgliedsbeitrag ist je nach gewählter Zahlungsweise monatlich, quartalsweise oder jährlich fällig.
Minderungen
Sollte der reguläre Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt werden können, kann der Beitrag nach einem Antrag auf bis zu 12 € gemindert werden. In Härtefällen ist eine Minderung auf bis zu 1 € möglich.
Beitragkonto
Zur schnellen Buchung stellt der Bundesverband das zentrale Beitragskonto bereit. Nach Eingang des Beitrags wird die Stimmberechtigung für Parteitage und Online-Tools direkt eingetragen.
Kontoinhaber: | Piratenpartei Deutschland |
Kontonummer: | 7006027902 |
Bankleitzahl: | 43060967 |
Kreditinstitut: | GLS Gemeinschaftsbank |
IBAN: | DE79 4306 0967 7006 0279 02 |
BIC: | GENODEM1GLS |
Verwendungszweck: | MB<Jahr> <Mitgliedsnummer> Beispiel für 2025: MB2025 123456 |
Der Beitrag kann auch über unser Spendenportal zur Lastschrift aufgegeben werden: https://spenden.piratenpartei.de
FAQ
- Werden bei Austritt zu viel gezahlte Mitgliedsbeiträge erstattet?
- Zitat der Satzung: Ein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen besteht nicht.
- Besteht die Möglichkeit, eine Spendenquittung über zu viel gezahlte Mitgliedsbeiträge zu erhalten?
- Nein, dies ist aber auch nicht nötig. Einkommensteuerrechtlich stehen Mitgliedsbeiträge und Parteispenden gleich, sowohl für die Nutzung des § 34g EStG als auch für die Nutzung nach § 10b Abs. 2 EStG! Zuwendungen umfassen Beiträge wie auch Spenden. Für Beiträge bis 200 € reicht dem Finanzamt laut § 50 EStDV „der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts“. Ansonsten können gezahlte Mitgliedsbeträge natürlich vom Schatzmeister als solche (aber eben nicht als Spenden) bescheinigt werden.