Landesverband Bayern Positionspapier Lockerung Versammlungsgesetz
Wir wollen ein Versammlungsgesetz, das es jedem ermöglicht, sich mit anderen friedlich zu versammeln und seine Meinung zu äußern. Das Grundgesetz der Bundesrepublik erlaubt Einschränkungen durch Gesetze und Bayern hat seit 2008 ein sehr einschränkendes Gesetz. Die Versammlungen dürfen nicht von der Willkür der Behörden abhängen, es muss alleine die Entscheidung des Veranstalters sein, wen er als Versammlungsleiter oder Ordner benennt, die zuständige Behörde darf die Versammlung deswegen nicht ablehnen. Demonstrationsverbote vor Regierungsgebäuden oder gar in ganzen Stadtvierteln mit Regierungssitz entsprechen nicht unserem Verständnis von Versammlungsfreiheit, da es typischerweise Entscheidungen der Regierung sind, gegen die demonstriert wird. Jeder Teilnehmer der Versammlung muss für sein Verhalten selbst geradestehen, es kann nicht sein, dass hier der Veranstalter zur Verantwortung gezogen wird. Videoaufnahmen durch die Polizei sollen nicht stattfinden, bei Straftaten soll sie eingreifen und nicht zusehen; für die Dokumentation sind die Medien zuständig.
Begründung
2008 haben wir gegen das neue Versammlungsgesetz demonstriert, jetzt müssen wir sagen, wie wir es machen werden, wenn man uns läßt. Ich könnte mir auch vorstellen, die Aussage zu den Videoaufzeichnungen auf das zu ändern, was im Versammlungsgesetz des Bundes steht, d.h. dann wäre die Forderung nur, daß die Aufnahmen hinterher gelöscht werden müssen und nicht "zu Lehr- und Fortbildungszwecken" oder "weil die betroffene Person verdächtig ist".
In pirates.de.region.by.politik gab es schon die Anmerkung, daß die Verfassung des Freistaates Bayern keine Einschränkung im Versammlungsrecht vorsieht und hier vermutlich nicht Bundesrecht Landesrecht bricht.
Die Versammlungsgesetze findet ihr hier:
- http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/versammlg/gesamt.pdf
- http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-VersammlGBYrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs
Beschluss
Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag Bayern 2010 in Regensburg angenommen (Datei:LPTby2010-2-Protokoll.zip: 76. Lockerung Versammlungsgesetz(P12)).