Landesverband Bayern Positionspapier Breitband fürs ganze Land
Ein Recht auf Internetzugang mit einer Mindestgeschwindigkeit wird im Gesetz für jeden Haushalt festgeschrieben, dieser Breitbandzugang ist einklagbar. Die Definition von Breitbandgeschwindigkeit wird in Zukunft der aktuellen technischen Entwicklung angepasst. Im Jahre 2013 wird eine Mindestgeschwindigkeit von 6 Mbit/s Downstream und 1 Mbit/s Upstream sowie eine verzögerungsarme maximale Latenzzeit festgelegt.
Die Telekommunikationsanbieter sind in der Pflicht dies umzusetzen, dabei dürfen sie bei den Haushalten die bisher nicht mit ausreichender Bandbreite versorgt sind keinen höheren Preis als für bereits erschlossene Haushalte verlangen. Beim Bau und der Sanierung von Straßen oder anderen Infrastrukturmaßnahmen im Tiefbau werden vorausschauend Leerrohre gelegt, um einen kostengünstigen leitungsbasierten Breitbandausbau zu ermöglichen. Unterversorgte Gebiete werden finanziell gefördert, um den Ausbau voranzutreiben. Konkret bekommen Gemeinden einen Zuschuss von Land, Bund und Europäischer Union wenn sie Infrastrukturmaßnahmen zur Erhöhung der Zugangsgeschwindigkeit zum Internet unternehmen.
Funklösungen und Mobilfunklösungen als Alternative zum leitungsbasierten Breitbandausbau werden nicht vertraglich in der Nutzung beschränkt, es findet auch keine Drosselung der Geschwindigkeit bei Überschreiten einer Downloadgrenze statt. Leitungsbasierte Lösungen werden bevorzugt gefördert. Es ist ausgeschlossen, dass Telekommunikationsanbieter eine Satelliten Lösung als Alternative beim Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten anbieten dürfen, da die Satelliten Lösung eine zu hohe Latenzzeit hat.
Breitband-Internetverbindungen sind in Zukunft gesetzlich festgeschrieben flächendeckend verfügbar und einklagbar."
Begründung
Haushalte und Firmen ohne bzw. mit geringen Zugangsgeschwindigkeiten zum Internet sind nicht nur wirtschaftlich benachteiligt und haben einen Standortnachteil, sie werden auch von der kulturellen, politischen und technischen Entwicklung abgehängt. Alle Bürger sollen gleiche Chancen durch gesellschaftliche Teilhabe am Internet haben, so soll Information, freie Meinungsäußerung und Meinungsbildung zeitgemäß ermöglicht werden. Die zurzeit vom Bundeswirtschaftsministerium genannte untere Grenze der Breitbandgeschwindigkeit von 128 Kbit/s ist nicht ausreichend.
Beschluss
Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag Bayern 2010 in Regensburg angenommen (Datei:LPTby2010-2-Protokoll.zip: 52. Breitband fürs ganze Land (P01 und P02)).