BY:Mittelfranken/KV Nürnberger Land/Vorstand/Geschäftsordnung

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

§1 Geschäftsordnung

Dies ist die Geschäftsordnung für den 12. Vorstand des Kreisverbands Nürnberger Land & Roth der Piratenpartei Deutschland.

§2 Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 5 Tagen über die Website des KV Nürnberger Land & Roth eingeladen.

Die endgültige Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung verabschiedet.

Die Tagesordnung umfasst mindestens:
TOPs (inkl. Datum der nächsten Sitzung):
Kontostand, Mitgliederstand, offene Tickets im Snafu, Termine der folgenden Wochen, Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können schriftlich über vorstand@piraten-nuernberger-land.de, innerhalb einer angemessenen Frist, an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
Ein Antrag gilt als eingereicht, wenn von einem Vorstandsmitglied der Eingang bestätigt wird.
Antragsberechtigt sind:
Alle PIRATEN, die im Kreisverband Nürnberger Land & Roth oder einer seiner Untergliederungen organisiert sind.

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

PIRATEN und Interessierte können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

Leitung der Vorstandssitzungen

Ein Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung von den anwesenden Vorstandsmitgliedern gewählt.

Rederecht bei der Vorstandssitzung

Grundsätzlich hat jedes Vorstandsmitglied, aber auch jeder Gast Rederecht während des öffentlichen Sitzungsteils. Der Gebrauch des Rederechts ist durch Meldung anzuzeigen. Das Wort wird durch den Versammlungsleiter erteilt. Wollen mehrere Teilnehmer reden, so hat der Versammlungsleiter eine Redeliste zu führen. Die Redezeit kann auf Wunsch der Mehrheit aller Teilnehmer auf eine Minute pro Beitrag begrenzt werden. Pro Tagesordnungspunkt hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit einen Beitrag abzugeben. Der Vorstand kann per Akklamation über eine weitere Runde Redebeiträge zum Tagesordnungspunkt entscheiden. Die Redebeiträge sind soweit als möglich zu protokollieren (siehe Punkt Protokollführung)

Abstimmungen

Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit aller anwesenden Mitglieder des amtierenden Vorstands. Der Kreisvorstand ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens zwei amtierende Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Kreisschatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
Zu Beginn der Sitzung wird von den anwesenden ein Protokollant gewählt.
Das Protokoll wird gemeinsam im Pad erstellt und soll dann möglichst zeitnah nach der Sitzung im Wiki veröffentlicht werden.
Abstimmungen sind namentlich zu protokollieren.
Umlaufbeschlüsse sind in der darauf folgenden Sitzung zu Protokollieren. Im Zusatz soll als das Datum des Umlaufbeschlusses das Datum der letzten abgegebenen Stimme angegeben werden.

Rücktritt

Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, werden die Aufgaben von den verbliebenen Mitgliedern übernommen.
Der Vorstand muss zu jeder Zeit aus mindestens 3 Vorstandsmitgliedern bestehen, ansonsten wird er beschlussunfähig.

Verwaltung der Konten

Der Schatzmeister ist berechtigt, Konten im Namen des Gebietsverbandes zu führen.
Der 1. Vorsitzende im Rahmen seiner Kontrollfunktion ist verfügungsberechtigt über die Konten.

§3 Aufgabenverteilung

Vorsitzender und Stellvertreter

  • Snafu bearbeiten
  • Planung des Jahresprogramms des Vorstands
  • Mitgliederverwaltung
  • Homepage
    • Pflege der Inhalte
    • Überarbeitung der Seite
  • Vorstandssitzungen
    • Termine festlegen und veröffentlichen (--> siehe Termine veröffentlichen)
    • Tagesordnung erstellen
    • Location reservieren (Netzempfang sollte vorhanden sein)
  • Protokoll ins Wiki stellen
  • Versammlungen
    • Organisation von Versammlungen (z. B. Kreisparteitag)
  • Pflege der Vorstandskontaktdaten im Wiki
  • Personalfragen
  • Einberufung der Mitgliederversammlung
  • Verwaltung der Kontakte zum Landesverband und nachgeordneter Gebietsverbände
  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Vernetzung
    • Weitergabe der Informationen aus diesen Veranstaltungen an die Piraten im Nürnberger Land & Roth
  • Pflege soziale Netzwerke Facebook/Twitter/Instagram
  • Newsletter
  • Presseverantwortung
    • Pressemitteilungen auf Homepage veröffentlichen
    • Pressemitteilungen an Presse versenden
    • Kontaktanfragen der Presse
    • Vernetzung mit dem mittelfränkischen Presseteam
  • Veröffentlichung von Terminen:
    • im Bayernkalender events.piratenpartei-bayern.de
    • im Wiki (muss ständig aktuell gehalten werden)
    • auf KV Nürnberger Land & Roth Hauptseite
    • auf der entsprechenden Stammtisch Unterseite
  • Stammtische
    • Ankündigungen (--> siehe Termine veröffentlichen)
    • Locations organisieren
  • Piratenbesuche
  • Geschäftsstelle
    • Verwaltung der Geschäftsstelle
    • Terminkoordination
    • Sauberkeitskontrolle
    • Schlüsselverwaltung
  • Arbeitsgruppen
    • Aufbau lokales Parteiprogramm Nürnberger Land & Roth
  • Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
    • Vorbereitung Wahlprogramm Lokalwahlen Nürnberger Land & Roth
  • Organisation des Wahlkampfs im Nürnberger Land & Roth
    • Vernetzung mit den mittelfränkischen Wahlkampfkoordinatoren und den anderen KVs
    • Abklären wie, was, wann, wo an Plakaten aufgehängt werden darf
    • ggfls. einholen von Genehmigungen
    • für jede Kommune im Landkreis
    • Organisation der Verteilung der Wahlplakate
    • nach der Wahl Organisation des Abhängens der Plakate
  • Beschaffung von Werbematerialien
  • Organisation von Infoständen

Schatzmeister

  • Finanzplanung
  • Buchführung
  • Controlling
  • Steuerberater
  • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
  • Zuschüsse
  • Spendenwesen
  • Snafu bearbeiten für den Schatzmeister-Bereich
  • kann den 1. und 2. Vorstand bei Aufgaben entlasten
  • Vertritt gegenüber Finanzinstituten die Gliederung

Beisitzer

  • unterstützen bei allen Aufgaben den 1. und 2. Vorstand, sowie den Schatzmeister

§4 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt am 10.08.2022 in Kraft. Die Geschäftsordnung gilt, bis sie durch eine neue ersetzt wird.