BY:Mittelfranken/KV Fürth/Vorstand/Geschäftsordnung

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Dies ist die Geschäftsordnung des Vorstandes der Piratenpartei Deutschland Kreisverband Fürth und regelt die Geschäfte des Vorstandes der Piratenpartei Deutschland Kreisverband Fürth.

§1 Vorstandssitzungen

  1. Ordentliche Vorstandssitzungen finden mindestens alle drei Monat persönlich statt.
  2. Ein Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt.
  3. Dem Sitzungsleiter obligt die Moderation, er hat auf einen angemessenen Umgangston zu achten.
  4. Eine ordentliche Vorstandssitzung wird durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens 2 Tagen per E-Mail einberufen. Die Einladung beinhaltet die vorläufige Tagesordnung sowie Ort und Zeitpunkt des Treffens.
  5. Bei zeitkritischen Themen oder Abwesenheit eines benötigten Vorstandsmitgliedes kann kurzfristig eine Versammlung einberufen werden.
  6. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Kann ein Mitglied an einer Vorstandsitzung nicht teilnehmen, so kann es seinen Willen zu bestimmten Beschlüssen vorher per E-Mail bekunden.
  7. Vorstandssitzungen finden in der Regel öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer einfachen Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitlgieder kann ein Teil der Sitzung nicht öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
  8. Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollant bestimmt.
  9. Es ist zu jeder Sitzung ein Protokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut zu erstellen. Argumentationen und Diskussionen sollen auch im Nachhinein aus dem Protokoll ersichtlich sein. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt. Das Protokoll ist zeitnah zu veröffentlichen und die Mitglieder angemessen zu informieren.
  10. Die Tagesordnung muss ins Protokoll aufgenommen werden.
  11. Abstimmungen sind namentlich zu protokollieren.

§2 Aufgabenverteilung

Die Tätigschwerpunkte der Vorstandsmitglieder sind:

Vorsitzender

  • Vertretung der Partei nach außen (und innen)
  • (Mitgliederverwaltung)
  • Wahlvorbereitungen
  • Öffentlichkeitsarbeit

Stellvertretender Vorsitzender

  • Vertretung der Partei nach (außen und) innen
  • Mitgliederverwaltung
  • Wahlvorbereitungen
  • (Öffentlichkeitsarbeit)

Schatzmeister

  • Finanzplanung, Controlling
  • Behördliche Kontakte und Genehmigungen
  • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
  • Zuschüsse
  • Abstimmung mit Schatzmeister vom BZV
  • Spendenwesen

Beisitzer

  • Unterstützung der anderen Vorstandsmitglieder

§3 Anträge an den Vorstand

  1. Generell ist es besser, seinen Antrag zunächst als Anregung zu formulieren, insbesondere, wenn man noch mit keinem Vorstandsmitglied darüber gesprochen hat.
  2. Anträge an den Kreisvorstand von
    1. den Mitgliedern des Vorstandes übergeordneter Gliederungen
    2. den Piraten des Kreisverbandes müssen zeitnah behandelt werden.
  3. Jeder gültige Antrag benötigt einen Antragsteller und einen Betreff, einen vollständigen und endgültigen Antragstext, sowie eine Begründung. Der Antragsteller muss dabei seinen Vor- und Nachnamen sowie Kontaktdaten angeben, durch die er zur Sitzung eingeladen werden kann.
  4. Der Antrag ist schriftlich oder via Mail an vorstand@piraten-fuerth.de einzureichen. Eine zusätzliche Veröffentlichung im Wiki oder Adhocracy ist erwünscht.
  5. Anträge gelten als eingereicht, wenn der Eingang von einem Vorstandsmitglied schriftlich bestätigt wurde.
  6. Gültige Anträge, die nicht bereits im Umlauf beschlossen sind, werden auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Vorstandssitzung gesetzt, sofern sie mindestens 7 Tage vor dieser eingegangen sind. In begründeten Außnahmefällen sind auch kürzere Fristen möglich.

§4 Beschlussfassung

  1. Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Änderungen an der Geschäftsordnung, sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit. Sollten nur 3 Vorstände anwesend sein, kann die Minderheit eine Vertagung erzwingen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
  3. Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden:
    1. Ausgaben die 20 € überschreiten,
    2. Einberufung eines Kreisparteitages,
    3. Anträge deren Behandlung in der Vorstandssitzung vom Antragsteller explizit verlangt wurde.
  4. Ausgaben zur Erfüllung der Vorstandstätigkeit können bis 20 € in Abstimmung mit dem Schatzmeister allein getroffen werden.

§5 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

  1. Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. Dieser ist in Textform zu erstellen. Es ist wünschenswert den Tätigkeitsbericht schon während der Amtszeit nach und nach zu ergänzen.
  2. Der Tätigkeitsbericht muss eine Woche vor dem Ende der Amtszeit im Internet veröffentlicht werden.

§6 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung wurde am0 03.04.2014 in dieser Form in Kraft gesetzt.