BY:Landesparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Positionspapier 091

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2013.1.

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Antragstitel

Immaterialgüterrechte statt „Geistiges Eigentum“

Antragsteller
Antragstyp

Positionspapier

Antragstext

Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:

Wir lehnen die politische Intention des Begriffs „Geistiges Eigentum" ab. Er wird offensichtlich regelmäßig missbraucht, um unberechtigte Interessen durchzusetzen und nicht vorhandene Ansprüche einzufordern. Es wird ein Vergleich zu Eigentumsrechten gezogen, der zu kurz greift.

Das sogenannte „Geistige Eigentum" ist ein Kampfbegriff von Interessengruppen zur Durchsetzung ihrer Ziele gegenüber der Allgemeinheit. Er wird zwar unter Juristen verwendet, jedoch wird er politisch in erheblichem Maße missbraucht und muss deshalb ebenso politisch abgelehnt werden. Der Begriff geht am Kern der Sache vorbei.

So besitzt ein Urheber zwar das Eigentum an den Urheberrechten seiner Werke, jedoch handelt es sich dabei nur um ein begrenztes Monopolrecht. Hier den Eigentumsbegriff direkt anzuwenden, lässt das Urheberrecht – wahlweise das Patentrecht oder ähnliche rechtliche Regelungen – außen vor. Damit übergeht man angenehm deren Besonderheiten und vor allem ihre Einschränkungen, etwa die Laufzeiten, welche beim herkömmlichen Eigentumsbegriff so nicht existieren.

Als passender Ersatz bietet sich der schon lange existierende Begriff „Immaterialgüterrecht“ an.

Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:

  • Keine Förderung des Begriffs durch Organe und Publikationen des Freistaats Bayern
  • Fördergelder und vergleichbare Unterstützungsleistungen – insbesondere im Kulturbereich – für Kampagnen und Projekte, die diesen Begriff regelmäßig nutzen oder unterstützen, sind nicht zu gewähren bzw. einzustellen.
  • In bayerischen Schulen, Kindergärten und sonstigen Bildungseinrichtungen soll keine Lehre dieses Denkschemas stattfinden, weder im Lehrplan noch durch externe Kräfte. Stattdessen soll eine kritische Auseinandersetzung insbesondere mit dem Gedanken des anglo-amerikanischen „intellectual property" sowie eine sachliche Unterrichtung von Themen wie Urheberrecht, Patentwesen usw. stattfinden.


Antragsbegründung

Das hinter dem „Geistigen Eigentum“ stehende Denkschema gefährdet die Wissens- und Informationsgesellschaft, da es Einzelnen aus Prinzip exklusive Rechte an Gedankengut zuweist. Dies kann zwar in einem bestimmten Rahmen sinnvoll sein (etwa bei Urheberrecht und Patenten), muss jedoch maßvoll und umsichtig geschehen, da sonst die Allgemeinheit unverhältnismäßig benachteiligt wird.

Zu den Forderungen im Bildungsbereich: Der Begriff soll nicht "zensiert" werden, aber es soll eine kritische Betrachtung dieser Argumentation stattfinden sowie Sachunterricht zum Immaterialgüterrecht.


Zuständigkeit
  • Land


Datum der letzten Änderung

28.12.2012


Anregungen

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Diskussion

+das ist richtig, weil

—das sehe ich anders, da
+du irrst, denn
Οist das denn wirklich so?

—x trifft nicht zu, da

+doch das trifft zu, weil

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. CSteinbrenner
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  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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  2.  ?
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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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