BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Unabhängige Staatsanwaltschaften
Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Positionspapier für den BY:Landesparteitag 2012.1 von CEdge. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik. |
- Positionspapier Antrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- CEdge
- Titel
- Unabhängige Staatsanwaltschaften
- Antrag
Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:
Staatsanwaltschaften unterliegen in Deutschland der Weisungsbefugnis der Justizministerien und damit letztlich der Regierung. Gleichzeitig sind sie Ermittlungsbehörde in Strafverfahren und entscheiden faktisch über die Durchführung eines solchen Verfahrens, da nur eine Staatsanwaltschaft die dazu notwendige Anklage vor Gericht erheben kann.
Dies führt dazu, das die Staatsanwaltschaften nicht unabhängig agieren können. Die Regierung hat die Möglichkeit, durch Anweisungen missliebige Verfahren zu unterbinden oder einzuschränken und damit weitere Ermittlungen und deren Folgen zu vermeiden. Ein Beispiel dafür ist das Vorgehen im Falle des Oktoberfestattentats von 1980, bei dem trotz Unstimmigkeiten weitere Ermittlungen nicht vorgenommen wurden. Das gefährdet die Unabhängigkeit der Justiz, weil es auch die Gerichte betrifft, die Strafverfahren ohne Initiative durch die Staatsanwaltschaft nicht führen können.
Mit der Positionierung zwischen Polizei und Justizapparat und der Rolle als Vertreter des Staates und der Allgemeinheit vor Gericht fallen die Staatsanwaltschaften weder völlig eindeutig zur Exekutive noch zur Judikative. Mit der jetzigen Regelung werden sie jedoch zum Opfer von Tages- und Parteipolitik.
Deshalb ist die Weisungsbefugnis der Regierung gegenüber den Staatsanwaltschaften abzuschaffen, sodass diese unabhängig agieren können. Insbesondere ist die Einflussnahme auf einzelne Verfahren und deren staatsanwaltschaftliche Behandlung zu unterbinden. Die allgemeine organisatorische Weisungsbefugnis - etwa für die längerfristige Zuteilung der Beamten zu Zuständigkeitsbereichen - kann erhalten bleiben. Voraussetzung dafür ist allerdings die Notwendigkeit dieser Befugnis sowie eine eindeutige Einschränkung auf den allgemeinen Bereich.
Die historische Rolle des Staatsanwalts als seinem Dienstherren unterstellter Beamter wird damit verändert. Ein Staatsanwalt macht sich in Deutschland jedoch strafbar, wenn er nicht ermittelt, obwohl er es müsste (§ 258a StGB - Strafvereitelung im Amt). Daher ist die Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften auch ohne Weisungsabhängigkeit hinreichend sichergestellt.
- Begründung
Quellen:
http://www.gewaltenteilung.de/rautenberg_2.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_(Deutschland)
Der Antrag wurde bereits zum LPT 2011.1 in Germering eingereicht, dort aber nicht behandelt.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Das-leben-ist-schoen Gutes Piratenthema
- Micha
- AndiPopp 11:19, 7. Mär. 2012 (CET)
- Ansgarhone: Dafür
- Gondrino
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Theseus_1
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Die Antragsbegründung geht von falschen Tatsachen aus, obwohl von der Intention her richtig: Die Staatsanwaltschaft ist NICHT Teil der Judikative. Um Himmels Willen! Das wäre dann der Polizeistaat pur. Sie ist Teil der Exekutive und hat den Aufgabengereich der Strafverfolgung. Ihre Hilfsorgane (nicht irgendwo zwischendrin!) sind die Polizeien, derer sich die Staatsanwaltschaft zu Ihrer Ermittlungsaufgabe bedient. Ermittlungsbehörde ist aber immer die StA. Die kann auch nicht unabhängig sein. Sie muss sich an die ihr vorgegebenen Regeln halten (StPO, RiStBV), ebenso wie deren vorgesetzte Behörden (Ministerium). Wenn eine Regierung der StA einen Verstoß gegen geltende Gesetze anordnet, ist das rechtswidrig und wird zum Sturz des Ministers führen. Demgegenüber sind die Richter von Gesetzes wegen unabhängig (rechtsprechende Gewalt, Judikative) und unterliegen von Rechts wegen keinerlei fachlichen Weisungen seitens der Ministerien (Exekutive), sonst hätten wir wirklich den Polizeistaat. Die Gewaltenteilung haben wir schon. Bedenklich ist nur, dass die Justizministerien über Versetzungen, Beförderungen etc. entscheiden können. Das muss anders werden: Selbstverwaltung für die Judikative mit eigenem Haushalts-Budgetrecht, verfassungsmäßig verankert. Theseus_1
- Der Antrag sagt nicht, dass die Staatsanwaltschaften Teil der Judikative sind. Er sagt auch nicht, dass die Polizei nicht Teil der Exekutive sind. Die Weisungsabhängigkeit im Einzelfall ist politisch missbrauchbar. Andere Organe der Exekutive (z. B. Datenschutzaufsicht) sind auch unabhängig. Wenn eine Staatsanwaltschaft einfach gar nicht ermittelt, macht sie sich in Deutschland selbst strafbar. Eine Selbstkontrolle der Staatsanwaltschaften (inklusive möglicher Sanktionen) wird durch den Antrag nicht ausgeschlossen, ist aber nicht Thema des Antrags. CEdge
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...