BY:Unterfranken/Parteitage/2011-11.19 - Bezirksparteitag 2011.1/SA-Anträge

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Emblem-notice.svg Anträge gesperrt!

Die hier eingereichten Anträge sind nun gesperrt. Da für Satzungs- und Programmanträge eine Einreichungsfrist von 2 Wochen gilt können hier auch keine weiteren Anträge mehr eingereicht werden.


Änderungsantrag Nr.
SA01
Beantragt von
Lars Zillger
Betrifft
Satzung des Bzv Unterfranken / §9a - Der Vorstand
Beantragte Änderungen

Der Parteitag möge beschließen §9a Absatz 10 folgend zu ändern.

Ersetzen von

wenn ein Vorstandsmitglied zurückgetreten ist

durch

wenn zwei oder mehr Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind


Ersetzen von

In einem solchen Fall

durch

Tritt einer der vorgenannten Fälle ein, so


Weiter soll der Absatz neu strukturiert werden, er lautet dann wie folgt:

(10) Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn

a) zwei oder mehr Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind
b) der Vorstand seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann
c) der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.

Tritt einer der vorgenannten Fälle ein, so ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Vorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.

Begründung

Eine Neuwahl durchzuführen sobald nur ein Mitglied des Vorstandes ausfällt hemmt den Vorstand mehr als das es nützt. Ein ausgefallenes Mitglied kann der Vorstand unter normalen Bedingungen gut verkraften. Sollte dies nicht der Fall sein so hat der Vorstand weiterhin die Möglichkeit sich für Handlungsunfähig zu erklären.
Die Neustrukturierung des Absatzes erfolgt aus Gründen der Lesbarkeit.



Änderungsantrag Nr.
SA02
Beantragt von
Tilman Beitter
Betrifft
Satzung des Bzv Unterfranken / §9a - Der Vorstand
Beantragte Änderungen

Der Parteitag möge beschließen §9a Absatz 1 folgend zu ändern.

Ersetzen von

Dem Vorstand gehören fünf Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Bezirksschatzmeister, ein Generalsekretär und ein politischer Geschäftsführer.

durch

Dem Vorstand gehören 5 Mitglieder der Piratenpartei an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Bezirksschatzmeister, ein Bezirkssekretär und ein politischer Geschäftsführer. Zusätzlich können bis zu zwei Beisitzer durch Wahl der Mitgliederversammlung eines Bezirksparteitages in den Vorstand berufen werden.

Begründung

1. Der Wegfall einzelner Vorstandsmitglieder, zum Beispiel durch verlorenes Interesse, Belastung durch Erwerbsarbeit oder Umzug, kann die Arbeit der aktiven Mitglieder sehr behindern. Die Aufstockung um 2 optionale Beisitzer soll dem entgegenwirken.
2. Da es laut Wortbedeutung nur einen Generalsekretär in der Partei geben kann, soll diese Funktion im BzV umbenannt werden.



Änderungsantrag Nr.
SA03
Beantragt von
Tilman Beitter
Betrifft
Satzung des Bzv Unterfranken / §9b - Der Bezirksparteitag
Beantragte Änderungen

Der Parteitag möge beschließen §9b Absatz 2 folgend zu ändern.

Streichung von

Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so soll vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail spätestens 4 Wochen vor dem Bezirksparteitag bestätigt hat.

Begründung

Der Versand von Postbriefen ist eine enorme finanzielle Belastung für unseren Bezirk. Die letzten Jahre haben auch gezeigt, dass weniger als 10% der Mitglieder auf Einladungsmails reagieren, weswegen dieser Part meiner Meinung nach nicht aussagekräftig ist. Wir passen unsere Satzung damit an viele andere Verbände an, die die Briefeinladung bereits aus ihrer Satzung gestrichen haben. Dies schließt natürlich nicht aus, dass einzelne Mitglieder auch weiterhin eine Briefeinladung bekommen, wenn sie dies wünschen. OptIn finde ich hier weit praktikabler als OptOut.