BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2015.1/Gebietsversammlung
Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den BY:Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag von Dietmar Hölscher. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik. |
- Titel = Gebietsversammlung
- Änderungsantrag Nr.
- 005/2015
- Beantragt von
- Dietmar Hölscher
- Betrifft
- Satzung des Bezirksverbands Oberbayern / §14 - neu
- Beantragte Änderungen
Als §14 soll in die Satzung eingefügt werden:
§ 14 - Gebietsversammlung (1) Eine Gebietsversammlung ist die Versammlung aller Piraten eines Landkreises, einer kreisfreien Stadt, eines Wahl- oder Stimmkreises, soweit auf der gleichen Gliederungsebene kein Gebietsverband existiert. (2) Der Vorstand der übergeordneten Gliederung vertritt die Interessen der Gebietsversabmmlung nach Maßgabe ihrer Beschlüsse. Der Vorstand der übergeordneten Gliederung soll auf Vorschlag der Gebietsversammlung Personen aus deren Mitte als Sprecher für die Vertretung bestimmter Aufgaben beauftragen. (3) Die Gebietsversammlung entscheidet je nach Gebietsart über - wichtige, das Gebiet betreffende politische Fragen. - die Wahl von Vertretern (Sprechern). - gegebenenfalls weitere, ihr nach der Satzung des übergeordneten Verbands zukommende Aufgaben. (4) Stimmrecht hat jeder im Gebiet wohnhafte Pirat, der gem. § 4 Bundessatzung stimmberechtigt ist. (5) Eine Gebietsversammlung wird vom Vorstand des übergeordneten Verbands einberufen, wenn der dieser es beschließt oder mindestens 10 %, jedoch nicht weniger als fünf der stimmberechtigten Mitglieder des Gebiets es verlangen. (6) Die Gebietsversammlung kann über ein Budget verfügen, das sich zusammensetzt aus - den Einnahmen aus Mitgliedseiträgen, analog zu Verbänden, gemäss des Verteilungsschlüssels der Bundessatzung - Einnahmen und Spenden die für das Budget der Gebietsversammlung bestimmt sind - Anteilig zu den eigenen Einnahmen und den Einnahmen der anderen Gebietsversammlungen und -verbände des Bezirks die einnnahmenabhängigen Einnahmen des übergeordneten Verbands aus der Parteienfinanzierung. - Das Budget wird vom Vorstand des übergeordneten Verands verwaltet. - Der Vorstand des übergeordneten Verbands soll in den die Gebietsversammlung betreffenden Beschlüssen den mehrheitlichen Beschlüssen der Gebietsversammlung und ihrer Vertreter folgen. - Gelder aus dem Budget einer Gebietsversammlung, die 3 Jahre nicht in Anspruch genommen wurden, verfallen zugunsten des übergeordneten Verbands. (7) Die Gebietsversammlung kann sich eine eigene Geschäftsordnung geben. (8) Gebietsversammlungen können mit anderen Gebietsversammlungen örtlich und zeitlich zusammengelegt werden und finden an einem beliebigen Ort innerhalb der geographischen Grenzen des Gebietes der Versammlung statt. (9) Eine Gebietsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 5 % der stimmberechtigten Piraten des Gebiets, jedoch nicht weniger als fünf, akkreditiert sind. (10) Für die Einladung zu einer Gebietsversammlung gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für den Parteitag der übergeordneten Gliederung. Der Vorstand des übergeordneten Gliederung kann jedoch abweichende Regelungen beschließen. (11) Beschlüsse von Gebietsversammlungen können durch Beschlüsse des übergeordneten Parteitags mit Zweidrittelmehrheit aufgehoben werden.
- Begründung
Durch §15 der Landessatzung wurde es notwendig die Gebietsversammlung auf Bezirksebene zu defnieren. Zustäzlich sollten die breits bestehenden Regelungen für KV-lose Kreise aufgenommen und auf die neuen Gebietsversammlungen angewandt werden.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
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