BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2012.1/Amtsdauer des Vorstandes
Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den BY:Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag von Thomas, ron, Josef, GeldPirat. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik. |
- Titel = Amtsdauer des Vorstandes
- Änderungsantrag Nr.
- S04
- Beantragt von
- Thomas, ron, Josef, GeldPirat
- Betrifft
- Satzung des Bezirksverbands Oberbayern / §9a (3)
- Beantragte Änderungen
- Der Parteitag möge beschließen den §9a (3) wie folgend neu zu fassen:
neuer Absatz
Die Mitglieder des Vorstands werden vom Bezirksparteitag für ein Jahr gewählt. Der Vorstand bleibt im Amt bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
- Begründung
bisheriger Absatz
Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Bezirksparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl bis zum nächsten ordentlichen Bezirksparteitag gewählt.
- Die alte Regelung verhindert Parteitage, die nur dazu dienen programmatische Themen oder Satzungsänderungen zu beschließen, ohne den Vorstand neu zu wählen. Die Amtsdauer wird unmissverständlich festgelegt (365 Tage).
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Das heißt also, der Wahlparteitag muss jedes Jahr ein paar Tage früher stattfinden, damit die 365 Tage nicht überschritten werden. Und wenn dieser Parteitag dann aus irgendeinem Grund schiefgeht, gibt es gar keinen Vorstand mehr. Warum nicht einfach die Regelung aus der Landes- oder Bundessatzung? Landessatzung: "Die Mitglieder des Vorstands werden von einem Landesparteitag mindestens jährlich in geheimer Wahl gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.", Bundessatzung: "Die Mitglieder des Bundesvorstands werden vom Bundesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt. Der Bundesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Bundesvorstands im Amt." --cmrcx 02:06, 12. Jul. 2012 (CEST)
- laut Josef folgt "Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt." aus dem Gesetz und ist redundant. Die Neuwahl könnte also auch später als nach einem Jahr stattfinden. Zur Not müsste man den Vorstand per Amtsgericht aus dem Amt jagen (gilt für alle Regelungen). --Thomas 02:10, 12. Jul. 2012 (CEST)
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Argument 2
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