BY:Augsburg/Kreisparteitag 2013.1/Satzungsänderungsanträge

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Kreisverband Augsburg


Programmänderungsanträge des Kreisparteitags 2013.1


Satzungsänderungsanträge

Datum: 26. Januar 2013

Ort: Gasthaus "Neue Post" Meitingen, Hauptstr. 31 in 86405 Meitingen


1. Einreichungsfrist Programmänderungen

Der Kreisparteitag möge beschließen §9 der Kreisverbandssatzung um den Absatz 3 zu erweitern: "Über einen Antrag auf Programmänderungen auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor dem Parteitag beim Vorstand eingegangen ist."

Begründung:

Somit werden ad hoc gestellte Anträge verhindert und eine ausreichende Vorbereitung auf den Antrag sichergestellt.


2. Rückstände bei Mitgliedsbeiträgen

In §2 Abs. 2b "Nach der Aufnahme und Abführen des Mitgliedsbeitrags" ersetzen durch "Nach der Aufnahme und ohne Rückstands von mehr als drei Monaten des Mitgliedsbeitrags".

Begründung:

Bei Mitgliedern, die mehr als drei Monate ihren Beitrag nicht bezahlt haben, ist davon auszugehen, dass sie kein Interesse an der Mitgliedschaft haben. Der Zustand der Nicht-Wahlberechtigung kann jederzeit unbürokratisch (auch vor Ort bei Parteitagen) durch Begleichen des Beitrags aufgehoben werden.


3. Zuständiges Schiedsgericht

In §4 "Es kann ein Schiedsgericht angerufen werden." ersetzen durch "Es kann das Schiedsgericht der niedrigst zuständigen Gliederung angerufen werden.".

Begründung:

Bei Ordnungsmaßnahmen auf Kreisebene bspw. das Bundesschiedsgericht anzurufen ist wiedersinnig und blockiert das Gericht nur unnötig in seiner Arbeit.


4. Reihenfolge der Organe

In §6 die Reihenfolge von Vorstand und Kreisparteitag tauschen: "Organe sind der Kreisparteitag, der Vorstand und die Gründungsversammlung."

Begründung:

Die Organe sollen in der Reihe ihrer Wichtigkeit in der Satzung aufgeführt werden.


5. Gültigkeit der Vorstandswahlen

In §7 Abs. 4 "mit Gültigkeit bis zum nächsten ordentlichen Kreisparteitag gewählt." ersetzen durch "mit Gültigkeit bis zum nächsten Kreisparteitag mit angekündigten Vorstandswahlen gewählt und längstens für ein Jahr.".

Begründung:

Mit der bisherigen Formulierung wären zu jedem Kreisparteitag Vorstandswahlen notwendig, auch wenn bspw. nur zwei Monate zwischen den Parteitagen liegen.


6. Beschluss eines Wahlprogramms

§9 ergänzen durch: "Ein eigenes Wahlprogramm basierend auf den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Kreisebene für Kommunalwahlen bei Bedarf vom Kreisparteitag verabschiedet werden."

Begründung:

Somit ist sichergestellt, dass ein beschlossenes Wahlprogramm demokratisch legitimiert ist.


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Piraten in Augsburg
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