BW:Landkreis Böblingen/Kreisverband/Geschäftsordnung Vorstand

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Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach Maßgabe des geltenden Rechts, der Satzung und dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es ein anderes Vorstandsmitglied als Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied auch ohne Bestimmung zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
Tritt ein Vorstandsmitglied von seinem Amt zurück oder wird bei einer Vorstandswahl nicht wiedergewählt, muss es unverzüglich alle im Rahmen seiner Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offizieller Schriftverkehr etc.) an seinen Nachfolger oder, sofern dieser noch nicht bestimmt ist, an den Vorstandsvorsitzenden übergeben.


Aufgabenverteilung

Vorsitzender
Der Vorsitzende vertritt den Kreisverband nach außen sowie gegenüber allen Gliederungen innerhalb der Piratenpartei Deutschland und der Pirate Party International. Ihm obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen.In Zusammenarbeit mit den anderen Vorstandsmitgliedern und Piraten initiiert er die Aktionen und Aktivitäten des Kreisverbandes.
Stellvertretender Vorsitzender
Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben. Ihm obliegt außerdem die Betreuung der lokalen LiquidFeedback-Instanz.
Schatzmeister
Dem Schatzmeister obliegt die Mitgliederverwaltung und die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge und das Spendenwesen. Er erstellt einen Rechenschaftsbericht.
Beisitzer
Den Beisitzern obliegt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Wartung der Homepage und der Wikiseite sowie rechtliche Angelegenheiten.

Entscheidungsfindung

Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Vorstand zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überschneidung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Finanzielle Mittel werden nur nach Vorstandsbeschluss freigegeben. Der Schatzmeister kann bis zu einer Höhe von 30€ selbstständig Mittel freigeben. Zwei Vorstände können gemeinsam Mittel bis zu 200€ freigeben.
Alle übrigen Entscheidungen im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit getroffen.


Anträge

Jeder Antrag benötigt einen Antragsteller (vollständiger Namen, keine Nicknames) und einen vollständigen, endgültigen Antragstext. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden:
  • Als E-Mail an den Vorstand (vorstand(ät)piratenpartei-bb.de)
  • In Briefform an die Adresse des Kreisverbandes oder persönliche Übergabe an ein Vorstandsmitglied
Anträge können bei einem Vorstandsmitglied mit der Bitte, diesen Antrag anonym zu behandeln, eingereicht werden
Antragsberechtigt sind:
  • Die Mitglieder des Bundesvorstandes der Piratenpartei
  • Die Mitglieder des Landesvorstandes Baden-Württemberg der Piratenpartei
  • Die Mitglieder des Bezirksvorstandes Stuttgart
  • Die Vorstände untergeordneter Gebietskörperschaften des Bezirksverbandes Stuttgart
  • Die Mitglieder des Kreisverbandes Böblingen
Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können wie oben beschrieben an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.


Vorstandssitzungen

Der Vorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen. Vorstandssitzungen finden physisch oder virtuell statt.
Die Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter schriftlich (per Brief oder E-Mail) mit einer Frist von mindestens drei Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. In diesem Fall müssen alle Mitglieder des Vorstandes telefonisch eingeladen werden. Der Kreisverband wird über die Mailingliste in Kenntnis gesetzt.
Auf Antrag eines Zehntels der Piraten kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden. Von jedem Antragsunterstützer sind der vollständige Name und die eigenhändige Unterschrift mit dem Antrag einzureichen.
Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Rederecht haben sie nur nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitglied.
Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung.
Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nicht-öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.
Stimmberechtigt sind ausschließlich Mitglieder des Kreisvorstandes.
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll ist bis spätestens sieben Tage nach der Sitzung im Piratenwiki zu veröffentlichen.
Jedes Protokoll ist in der folgenden Sitzung zu genehmigen.


Verwaltung der Mitgliedsdaten und deren Zugriff und Sicherung

Die Mitgliedsdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Diese wird vom Bundesvorstand verwaltet. Zugriffsrecht auf die Daten der Mitglieder des Kreisverbandes Böblingen haben außerdem die Generalsekretäre und Schatzmeister des Landesverbandes Baden-Württemberg und des Bezirksverbandes Stuttgart.
Der Kreisvorstand verwaltet seine Mitglieder nicht selbst, sondern kann eine Liste mit den benötigten Daten beim Bezirksverband Stuttgart anfordern.
Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.


Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Jedes Vorstandsmitglied liefert dem Kreisparteitag zum Ende seiner Amtszeit einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab.
Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeiten des jeweiligen Vorstandsmitgliedes im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen. Er umfasst auch etwaige Tätigkeiten in Vertretung anderer Vorstandsmitglieder.
Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitgliedes im Rahmen seiner Vorstandsarbeit enthalten.
Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.
Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Kreisparteitag oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche gelten machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.


Kommunikation

Offizielle Kommunikationsplattform ist die Böblinger Mailingliste https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/boeblingen Alle Bekanntmachungen, Termine, Einladungen etc. werden auf dieser veröffentlicht.


Beschlüsse des Vorstandes

Alle vom Vorstand getroffenen Beschlüsse werden im Piratenwiki eindeutig nummeriert veröffentlicht.


Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 06.10.2012 in Kraft.