BW:Kreisverband Reutlingen-Tübingen/AV2014.Tü

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AV für die Kommunalwahl 2014

Ort, Zeit

Die Aufstellungsversammlung zur Kommunalwahl in Tübingen 2014 wird am 8. März 2014 stattfinden. Bei dieser Versammlung handelt sich um eine Wahlversammlung zur Aufstellung der Liste der Piraten für den Gemeinderat in Tübingen.

"Werkstatt" im Loretto,
Katharinenstr. 22, 72072 Tübingen

  • um 11:00 Uhr

stattfinden.


Akkreditierung: ab 10:20 Uhr
Beginn der Versammlung: 11:00 Uhr

(Dauer ca. bis 15:00 Uhr)

Die "Werkstatt" ist im 1. Stock in dem Gebäude HINTER dem Loretto (man kann links um das Loretto oder durch den Biergarten rechts um das Loretto zu diesem Gebäude kommen. Dann 1. Stock, Raum ganz links.

Es gibt KEINEN Konsumzwang im Loretto! Wer also nichts trinken oder essen will braucht es auch nicht.

Tagesordnung (vorläufig)

10:20 Beginn der Akkreditierung
11:00 Beginn der Aufstellungsversammlung

  1. Eröffnung
  2. Wahl der Versammlungsleitung
  3. Zulassung von Bild- und Tonaufnahmen
  4. Wahl des Protokollanten
  5. Wahl der Zeugen
  6. Wahl der Wahlleitung
  7. Bestimmung der Wahlhelfer
  8. Abstimmung über Geschäftsordnung und Wahlordnung/-verfahren
  9. Abstimmung über die Tagesordnung
  10. Kandidatenvorstellungen
  11. Wahl der Kandidierenden zur Gemeinderatsliste
  12. Wahl der Reihenfolge der Kandidierenden auf der Gemeinderatsliste
  13. Bestätigung der Gemeinderatswahlliste
  14. Wahl bzw. Bestätigung der Vertrauenspersonen


Liste

Kandidatenliste für den Gemeinderat Tübingen


Anwesenheitsvorraussage

Komme in jedem Fall

  • [[Benutzer:|Benutzer:]]
  • Du?

Komme vielleicht

  • [[Benutzer:|Benutzer:]]
  • Du?

Komme nicht

  • [[Benutzer:|Benutzer:]]
  • Du?

Geschäftsordnung

Versammlungsämter

Versammlungsleitung

Wahlleitung

  • Saj77
  • [[Benutzer:|Benutzer:]]
  • Du?
Wahlhelfer
  • [[Benutzer:|Benutzer:]]
  • Du?

Protokoll/Schriftführer

  • [[Benutzer:|Benutzer:]]
  • Du?

Zeugen

Die Versammlung wählt Zeugen. Diese geben eine (strafbewehrte) eidesstattliche Versicherung ab, dass diverse Vorschriften des Wahlgesetzes eingehalten wurden, bspw. die geheime Wahl.

  • [[Benutzer:|Benutzer:]]
  • Du?

Vertrauenspersonen

Es können Vertrauenspersonen benannt werden, welche später, beispielsweise bei Formfehlern, unter bestimmten Voraussetzungen noch Änderungen am Wahlvorschlag machen dürfen.

  • [[Benutzer:|Benutzer:]]
  • Du?


Hinweis: Mitbringen des Personalausweises!

Eingeladen sind alle am Nominierungstag wahlberechtigten Mitglieder. Das heißt, sie müssen mindestens 16 Jahre alt, Deutsche oder UnionsbürgerInnen und außerdem ihren Erstwohnsitz seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Stadt Tübingen) haben, oder nach Wegzug innerhalb von drei Jahren wieder zurückgezogen sein. Kandidierende UnionsbürgerInnen benötigen eine Wählbarkeitsbescheinigung ihrer Gemeinde.