BW:Kreisverband Reutlingen-Tübingen/AV2014.Tü
Inhaltsverzeichnis
AV für die Kommunalwahl 2014
Ort, Zeit
Die Aufstellungsversammlung zur Kommunalwahl in Tübingen 2014 wird am 8. März 2014 stattfinden. Bei dieser Versammlung handelt sich um eine Wahlversammlung zur Aufstellung der Liste der Piraten für den Gemeinderat in Tübingen.
"Werkstatt" im Loretto,
Katharinenstr. 22, 72072 Tübingen
- um 11:00 Uhr
stattfinden.
Akkreditierung: ab 10:20 Uhr
Beginn der Versammlung: 11:00 Uhr
(Dauer ca. bis 15:00 Uhr)
Die "Werkstatt" ist im 1. Stock in dem Gebäude HINTER dem Loretto (man kann links um das Loretto oder durch den Biergarten rechts um das Loretto zu diesem Gebäude kommen. Dann 1. Stock, Raum ganz links.
Es gibt KEINEN Konsumzwang im Loretto! Wer also nichts trinken oder essen will braucht es auch nicht.
Tagesordnung (vorläufig)
10:20 Beginn der Akkreditierung
11:00 Beginn der Aufstellungsversammlung
- Eröffnung
- Wahl der Versammlungsleitung
- Zulassung von Bild- und Tonaufnahmen
- Wahl des Protokollanten
- Wahl der Zeugen
- Wahl der Wahlleitung
- Bestimmung der Wahlhelfer
- Abstimmung über Geschäftsordnung und Wahlordnung/-verfahren
- Abstimmung über die Tagesordnung
- Kandidatenvorstellungen
- Wahl der Kandidierenden zur Gemeinderatsliste
- Wahl der Reihenfolge der Kandidierenden auf der Gemeinderatsliste
- Bestätigung der Gemeinderatswahlliste
- Wahl bzw. Bestätigung der Vertrauenspersonen
Liste
Kandidatenliste für den Gemeinderat Tübingen
Anwesenheitsvorraussage
Komme in jedem Fall
- [[Benutzer:|Benutzer:]]
- Du?
Komme vielleicht
- [[Benutzer:|Benutzer:]]
- Du?
Komme nicht
- [[Benutzer:|Benutzer:]]
- Du?
Geschäftsordnung
- Vorschlag einer Geschäftsordnung für die Aufstellungsversamlung / Muster-Stimmzettel: stimmzettelbeispiel.pdf
- Tübinger GO, dazu die Vorgeschlagene Wahlordnung und Muster-Stimmzettel: stimmzettelbeispiel.pdf
Versammlungsämter
Versammlungsleitung
- Cymaphore
- [[Benutzer:|Benutzer:]]
- Du?
Wahlleitung
- Saj77
- [[Benutzer:|Benutzer:]]
- Du?
Wahlhelfer
- [[Benutzer:|Benutzer:]]
- Du?
Protokoll/Schriftführer
- [[Benutzer:|Benutzer:]]
- Du?
Zeugen
Die Versammlung wählt Zeugen. Diese geben eine (strafbewehrte) eidesstattliche Versicherung ab, dass diverse Vorschriften des Wahlgesetzes eingehalten wurden, bspw. die geheime Wahl.
- [[Benutzer:|Benutzer:]]
- Du?
Vertrauenspersonen
Es können Vertrauenspersonen benannt werden, welche später, beispielsweise bei Formfehlern, unter bestimmten Voraussetzungen noch Änderungen am Wahlvorschlag machen dürfen.
- [[Benutzer:|Benutzer:]]
- Du?
Hinweis: Mitbringen des Personalausweises!
Eingeladen sind alle am Nominierungstag wahlberechtigten Mitglieder. Das heißt, sie müssen mindestens 16 Jahre alt, Deutsche oder UnionsbürgerInnen und außerdem ihren Erstwohnsitz seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Stadt Tübingen) haben, oder nach Wegzug innerhalb von drei Jahren wieder zurückgezogen sein. Kandidierende UnionsbürgerInnen benötigen eine Wählbarkeitsbescheinigung ihrer Gemeinde.