BW:Bezirksverband Freiburg/Vorstand/Geschäftsordnung

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Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Bezirksverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es einen oder mehrere Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied auch ohne Bestimmung zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt - offizieller Schriftverkehr, etc.) unverzüglich an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.

Aufgabenverteilung

Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind: Vorsitzende (Sabin Schumacher) Die Vorsitzende vertritt den Bezirksverband nach außen sowie gegenüber dem Bundesverband und den anderen Bezirksverbänden. Sie initiiert und erarbeitet - zusammen mit Piraten - Pressemitteilungen, unterstützt bei deren Erstellung und versendet diese. Sie pflegt den Presseverteiler und Pressekontakte, kümmert sich um Vernetzung und Kooperation mit anderen Gruppen und um die Koordination und Organisation von Veranstaltungen und Aktionen. Außerdem erstellt sie Berichte für den Landesvorstand. Außerdem unterstützt die Vorsitzende den stellvertretenden Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben.

Stellvertretende Vorsitzende (Diana Voitovych) Die stellvertretende Vorsitzende unterstützt die Vorsitzende in gleichberechtigter Weise bei ihren Aufgaben.

Bezirksschatzmeister*in (Lydia Riesterer) Dem Bezirksschatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung und Planung der Finanzen und das Spendenwesen. Sie erstellt einen Rechenschaftsbericht. IT und Webseitenbetreuung und die Protokollierung der Vorstandsitzungen.


Entscheidungsfindung

Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner oben beschriebenen Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überschneidung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für die Freigabe einer Pressemitteilung ist die Bestätigung des Vorsitzenden (oder eines vom Vorstand ernannten Vertreters im Falle der Abwesenheit) und eines weiteren beliebigen Vorstandsmitgliedes notwendig. Alle Beschlüsse werden mit mindestens 2 Stimmen des Vorstandes getroffen. Die Wiki-Seite des Bezirksverbands ist die Plattform, über die die Mitglieder in der Regel über zu treffende Entscheidungen informiert werden und ihre Meinung äußern können. Jedes Vorstandsmitglied kann einen Umlaufbeschluss starten. Umlaufbeschlüsse werden in Redmine gefasst. Der Vorstand legt sensible Umlaufbeschlüsse als 'Privat' und 'Intern' an, arbeitet aber so transparent wie möglich. Sie werden zudem von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied ans Protokoll der nächsten Vorstandssitzung angefügt. Jedes Vorstandsmitglied kann zwischen Sitzungen einmalig im Rahmen eines Budgets von 50 Euro allein entscheiden. Diese Ausgabe muss von der folgenden Vorstandssitzung bestätigt werden. Sollte der Vorstand, die Ausgabe in der folgenden Vorstandssitzung nicht bestätigen, kann die Auslage dem Vorstandsmitglied nicht erstattet werden.

Anträge

Jedes Mitglied des Bezirksverbands Freiburg ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. Jeder Antrag benötigt einen Antragsteller und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links). Anträge an den Vorstand können als E-Mail an vorstand@bzv-fr.piratenpartei-bw.de oder als Umlaufbeschluss im Redmine-Projekt des Vorstandes (https://www.bzv-fr.eu/redmine/projects/bw_bzvfr_vorstand) eingereicht werden.

Sitzungen

Der Vorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens einmal im Monat zusammen. Vorstandssitzungen finden persönlich, elektronisch oder fernmündlich statt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Es wird von einem Vorstandsmitglied über die offizielle Kommunikationsplattform (s. Abschnitt Kommunikation) mit einer Frist von drei Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes zu regulären Sitzungen eingeladen. Erklären mindestens 2 der Vorstandsmitglieder eine Sitzung für dringlich, kann die Einladung kurzfristiger erfolgen. Auf Antrag von mindestens 10% der Mitglieder des Bezirksverbands Freiburg kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden. Von jedem Antragsunterstützer sind Name und Unterschrift in schriftlicher Form mit dem Antrag bei einem Vorstandsmitglied einzureichen. Die hierdurch erwirkte Vorstandssitzung muss innerhalb von sieben Tagen nach erfolgreicher Prüfung des Antrags zusammentreten. Die Prüfung hat innerhalb einer Woche nach Einreichung des Antrags zu erfolgen. Die Sitzungen des Bezirksvorstands sind grundsätzlich öffentlich. Nichtmitglieder des Vorstands haben hierbei grundsätzlich Rederecht. Davon unberührt bleibt das Recht das Versammlungsleiters das Rederecht von Nichtmitgliedern auf Zeit oder für die verbleibende Dauer der Sitzung einzelnen oder allen Nichtmitgliedern zu entziehen. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nicht-öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Die Inhalte einer solchen nicht-öffentlichen Sitzung unterliegen der Vertraulichkeit. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll ist spätestens während der nächsten Sitzung oder 21 Tage nach der Sitzung verbindlich zu veröffentlichen. Das Protokoll wird vom Vorstand freigegeben und die Protokolldokumente werden im Wiki abgelegt.

Verwaltung der Mitgliedsdaten und deren Zugriff und Sicherung

Die Mitgliedsdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Diese wird vom Bundesvorstand verwaltet. Zugriffsrecht auf die Daten der Mitglieder des Bezirksverbands Freiburg haben das Vorstandsmitglied, das sich um die Mitgliederverwaltung kümmert, und der Bezirksschatzmeister. Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliedsdaten gewähren. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein, protokolliert werden und ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden.

Tätigkeitsbericht

Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeiten der jeweiligen Vorstandsmitglieder im Rahmen der ihnen in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen seit dem vorangegangenen Bezirksparteitag. Er umfasst auch etwaige Tätigkeiten in Vertretung anderer Vorstandsmitglieder.

Kommunikation

Offizielle Kommunikationsplattform ist die Mailingliste des Bezirksverbands Freiburg (https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/bzv-freiburg). Alle Bekanntmachungen, Termine, Einladungen etc. werden auf dieser veröffentlicht. Zur Koordination der Vorstandsarbeit dienen die interne Mailingliste und Redmine. Das analoge Postfach der Deutschen Post AG wird wöchentlich geleert. Die Aufgabe übernimmt der Bezirksschatzmeister.

Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes

Alle vom Vorstand getroffenen Beschlüsse werden im Piratenwiki eindeutig nummeriert, (B-Jahreszahl-Monat-Tag-Beschlussnummer (aufsteigend); z.B. B-2012-07-03-1) veröffentlicht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragsstellung.

Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 08.06.2010 in Kraft.

geändert am 2010-06-08
geändert am 2010-07-28
geändert am 2011-07-10
geändert am 2012-01-09
geändert am 2012-06-11
geändert am 2012-07-03
geändert am 2012-07-22
per Umlaufbeschluss geändert am 2012-10-03
per Umlaufbeschluss geändert am 2012-11-06
geändert am 2013-02-26
geändert am 2014-02-25
geändert am 2014-12-16
geändert am 2015-03-26
geändert am 2015-09-09
geändert am 2016-05-31
geändert am 2022-07-11