BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Soziales/Begrenzung Leiharbeit

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Erneute Begrenzung der Leiharbeit

  • Titel: Erneute Begrenzung der Leiharbeit
  • SortKey: GFA1
  • Status: Angenommen2010.2
  • Ansprechpartner: Monarch
  • Sub-AG: Finanzielles
  • Ausarbeitung: erfolgt via Pad
  • Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Offizielle Aussage der Piratenpartei

Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.

Textvorschlag

Erneute Begrenzung der Leiharbeit

Leiharbeit stellt für die Wirtschaft ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen.

In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile betriebsintern aber eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar.

Leiharbeit sollte wegen ihres Missbrauchspotenzials wieder begrenzt werden. Wir wollen, dass das Land Baden-Württemberg dazu eine entsprechende Initiative im Bundesrat startet.

Kommentar

Wird ergänzt durch Leiharbeit Quoten; wird ergänzt durch Leiharbeit Lohnzuschläge;

Ergänzungen werden vor "Wir wollen, dass das Land Baden-Württemberg dazu eine entsprechende Initiative im Bundesrat startet." eingefügt.

 

Ursprünglicher Volltext

Leiharbeit stellt für die Wirtschaft ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Instrument von immer mehr Unternehmen dazu missbraucht wird, den Kündigungsschutz und Tarif- bzw. Mindestlöhne zu umgehen.

In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile betriebsintern sogar eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar. Oftmals kosten die Leiharbeiter die Arbeitgeber weniger als Mitarbeiter der Stammbelegschaft, da die Entleiher die Leiharbeiter zu Niedrig(st)-Löhnen beschäftigen. Dies führt langfristig in die Niedriglohnspirale.

Leiharbeit sollte aus diesem Grund (wie dies in der Vergangenheit auch schon einmal der Fall war und während der Regierung Schröder abgeschafft wurde) begrenzt werden. Wir fordern, dass das Land Baden-Württemberg dazu eine entsprechende Initiative im Bundesrat startet.

Kurzfassung

Aktuell umgehen immer mehr Arbeitgeber mittels Leiharbeit die deutschen Kündigungsschutz-Gesetze. Dabei kosten die Arbeitgeber Leiharbeiter oftmals nicht mehr als Mitarbeiter der Stammbelegschaft, da die Entleiher die Leiharbeiter zu Niedrig(st)-Löhnen beschäftigen. Dies führt langfristig in die Niedriglohnspirale.

Leiharbeit sollte aus diesem Grund, wie dies in der Vergangenheit auch schon einmal der Fall war, auf eine bestimmte Höchst-Überlassungsdauer und ggf. zusätzlich auf einen Höchstanteil in Prozent der Stammbelegschaft begrenzt werden.

Bearbeiter

Langfassung

Durch die Begrenzung der Überlassungsdauer wird Leiharbeit unattraktiv für alle Tätigkeiten, die eine längere Einarbeitungsperiode erfordern; durch Festlegung des Höchstanteils von Leiharbeitern können Arbeitgeber die Einstellung von Mitarbeitern in einem normalen Arbeitsverhältnis nicht langfristig umgehen, wenn sich die Auftragslage dauerhaft positiv entwickelt.

Was aber dazu führt, dass die Teizeitarbeitsfirmen, die den Arbeitnehmer beschäftigen, selbst nur noch 1-Jahres-Verträge anbieten. Die Übernahme von Leiharbeitern in den Firmen, wird i.d.R. auch auf nur noch auf Zeit befristet. Sind diese abgelaufen und der Arbeitnehmer als Wirtschaftskraft noch attraktiv, werden derzeit "Freiberufler" und "Subunternehgmervereinbarungen" über die Zeitarbeitsfirmen angeboten, unter vollkommenen Einsparung der Arbeitgegerzuschüsse zur Sozialversicherung.Jasenka11:17, 17. Feb. 2010 (CET)
‡? Gibt es hierfür eine Quelle? --ConZee 20:49, 17. Feb. 2010 (CET)
ich schließe mich da an --Monarch 00:33, 18. Feb. 2010 (CET)


Konkreter Vorschlag:

maximale Überlassungsdauer: sechs Monate
‡? bei welcher Arbeitsvertragsdauer des Leiharbeiters bei seiner Zeitfirma?

maximaler Anteil Leiharbeiter: 15 Prozent
‡? und was passiert bei Auftragsspitzen in der Produktion mit "Leichtarbeiten"?
~ Alternative: "15 Prozent, kann in einem Zeitraum von XX Monaten auf XX Prozent steigen, zwischen solchen Phasen müssen ebenfalls XX Monate liegen" (gleicher Zeitraum wie erhöhter Prozentsatz) --Natural 19:04, 19. Feb. 2010 (CET)


maximaler Anteil Leiharbeiter: 10,5 Prozent als 7-Jahres-Mittelwert
Dies berücksichtigt die Konjunkturzyklen --Colorofthenight 11:44, 2. Apr. 2010 (CET)

Über diese Zahlen kann man sicher diskutieren...

{{7.20a Erneute Begrenzung der Leiharbeit (Alternativvorschlag)| Die Einführung von Leiharbeit und deren Nutzung durch Betriebe aller Größen war einer der Bestandteile der Gesetzgebung zur Flexibilisierung des Arbeitsmarkts - "Hartz-Gesetze" - und ein notwendiger, aber wie die gesamte Gesetzgebung unausgegorener Schritt zur Verminderung der Massenarbeitslosigkeit. In gut gemeinter Absicht für die Konkurrenzfähigkeit deutscher Unternehmen wurden an vielen Stellen handwerkliche Fehler begangen, so auch bei der Leiharbeit. Durch eine fehlende Begrenzung wurden Leiharbeiterschaften zu Zweitbelegschaften, die in Konkurrenz zu Stammbelegschaften stehen. Hierdurch wurden gewerkschaftlich erkämpfte Rechte zu Papiertigern, da durch den Ersatz regulärer Arbeitsverhältnisse mit Leiharbeitern erheblicher betriebsinterner Druck auf die Stammbelegschaften ausgeübt werden kann. Zusammen mit der Angst vor Arbeitslosigkeit unter absehbarem Bezug von ALG II trägt die sich ausweitende Zeitarbeit auch mit dazu bei, dass kämpferische Kollegen in den schrumpfenden Stammbelegschaften sich oft allein auf weiter Flur fühlen. Hinzu kommen die zahlreichen Knebelverträge für Leiharbeiter, die eine Solidarisierung der gesamten Arbeiterschaft zu verhindern versuchen. Das Land Baden-Württemberg soll im Bundesrat eine Initiative einbringen, dass Leiharbeit begrenzt wird. Die Begrenzung soll ein Quorum für Leiharbeiter in einem Siebenjahreszeitraum sein, hierdurch wird den Konjunkturzyklen Rechnung getragen und die Unternehmen werden bei guter Auftragslage und Hochkonjunktur nicht allein auf Festangestellte bauen müssen. Das Quorum soll abhängig vom Gewerbe festgelegt werden, da jede Branche in unterschiedlichem Maße von einer Rezession getroffen wird.}}--Colorofthenight 20:22, 30. Mai 2010 (CEST)

Quellen

Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung
16.02.2010 In Arbeit Vorschlag neu erstellt
17.02.2010 In Arbeit Vorschlag ergänzt Jasenka
02.04.2010 In Arbeit Vorschlag ergänzt Colorofthenight
31.05.2010 In Arbeit Alternativvorschlag für LPT 2010.2Colorofthenight
2010-06-02 Himmelfahrt Text umformuliert
2010-06-14 Angenommen2010.2 Bei LPT 2010.2 angenommen