BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Inneres/Polizei-IDs
Kennzeichnung für Polizeibeamte bei Großeinsätzen
Inhaltsverzeichnis
Dieser Text wurde auf einem Landesparteitag abgelehnt (u.U. zugunsten einer alternativen Variante) und wird voraussichtlicht nicht wieder abgestimmt.
Kennzeichnung für Polizeibeamte bei Großeinsätzen
Immer wieder kommt es bei Großeinsätzen zu Vorwürfen gegenüber der Polizei, dass diese zu hart durchgegriffen oder unverhältnismäßig viel Gewalt angewendet habe. Da es nicht möglich ist, Polizeibeamte bei Großeinsätzen eindeutig zu identifizieren, können diese Vorfälle nur in den wenigsten Fällen aufgeklärt werden.
Deshalb planen wir die Einführung einer eindeutigen und weithin sichtbaren Kennzeichnung der bei Großveranstaltungen eingesetzten Polizeibeamten auf Brust und Rücken mit einsatzbezogen vergebenen Nummern. Die Zuordnung dieser Nummern zu Beamten ist in einem nicht-öffentlichen Register zu führen. Die Verantwortlichkeit für dieses Register darf nicht bei der Polizei liegen.
Wir halten die informationelle Selbstbestimmung und den notwendigen Schutz der Beamten unter diesen Rahmenbedingungen für ausreichend gewahrt, gleichzeitig wird aber die Grundlage für eine Aufklärung der Vorfälle geschaffen.
Alternativantrag zu Eindeutige Kennzeichnung von Polizisten
Ursprünglicher Volltext
Immer wieder kommt es bei Großeinsätzen zu Vorwürfen gegenüber der Polizei, dass diese zu hart durchgegriffen oder unverhältnismäßig viel Gewalt angewendet habe. Da es für Normalbürger nicht möglich ist, Polizeibeamte bei Großeinsätzen eindeutig zu identifizieren (Helm, Uniform, etc erschweren das Erkennen der Person), können diese Vorfälle nur in den wenigsten Fällen aufgeklärt werden - für beide Seiten eine unbefriedigende Situation.
Deshalb fordern wir die Einführung einer eindeutigen und weithin sichtbaren Kennzeichnung der bei Großveranstaltung eingesetzten Polizeibeamten auf Brust und Rücken mit zufällig zugeordneten, einsatzbezogenen Nummern. Die Zuordnung dieser Nummern zu Beamten ist in einem nicht-öffentlichen Register zu führen, die Verantwortlichkeit für dieses Register sollte nicht bei der Polizei liegen.
- Die Zahlen sind einsatzbezogen bei Großeinsätzen. Bei einer Verkehrskontrolle braucht es die Kennzeichnung nicht, ebenso wenig wie die Zahlen über mehrere Einsätze hinweg identisch sein müssen (oder dürfen).
- Die Zuordnung von Kennnummern zu Personen darf nur einem Gericht möglich sein um die Polizeibeamten vor Selbstjustiz zu schützen und ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gerecht zu werden.
- Alle Eintragungen des geführten Registers müssen nach Ablauf von 24 Monaten gelöscht werden, laufende Ermittlungsverfahren verlängern diese Frist entsprechend.
- Für die Führung und Verwaltung des Kennnummern-Registers ist eine verantwortliche Stelle außerhalb der Polizei zu schaffen, beispielsweise könnte ein Beamter im Justizministerium die Verantwortung dafür übertragen bekommen.
Wir halten bei der Einführung einer Kennzeichung unter den gegebenen Rahmenbedingungen die informationelle Selbstbestimmung und den notwendigen Schutz der Beamten für ausreichend gewahrt, gleichzeitig aber die Grundlagen für eine mögliche Strafverfolgung im Einzelfall für geschaffen.
Kurzfassung
Einführung Einsatzbezogener Kennzeichnung von Polizeibeamten durch eine offen und weithin sichtbare ID, die durch entsprechende Stellen zurückvollzogen werden kann.
Bearbeiter
Vorschlag
Immer wieder kommt es bei Großeinsätzen zu Vorwürfen gegenüber der Polizei, dass diese zu hart durchgegriffen habe oder unverhältnismäßig viel Gewalt angewendet habe, so beispielsweise bei der Demonstration Freiheit statt Angst 2009 in Berlin. Da es für Normalbürger nicht möglich ist Polizeibeamte bei Großeinsätzen eindeutig zu identifizieren (Helm, Uniform, etc erschweren das Erkennen der Person), können diese Vorfälle in den wenigsten Fällen aufgeklärt werden - für beide Seiten eine unbefriedigende Situation.
Deshalb fordern wir die Einführung einer eindeutigen und weithin sichtbaren Kennzeichnung der Polizeibeamten auf Brust und Rücken. Wir fordern dabei keineswegs, dass die Beamten ihren Namen auf der Brust tragen müssen - informationelle Selbstbestimmung und Schutz vor Lynchjustiz gilt auch für Beamte. Auch immer gleiche Nummern helfen nicht - auf Dauer würden Verzeichnisse dieser Nummern entstehen. Daher fordern wir eine Kennzeichnung von Polizeibeamten bei Großeinsätzen mit zufällig zugeordneten, einsatzbezogenen Nummern. Die Zuordnung dieser Nummern zu Beamten ist in einem nicht-öffentlichen Register zu führen, die Verantwortlichkeit für dieses Register sollte nicht bei der Polizei liegen.
1) Die Zahlen sind Einsatzbezogen bei Großeinsätzen. Bei einer Verkehrskontrolle braucht es die Kennzeichnung nicht, ebenso wenig wie die Zahlen über mehrere Einsätze hinweg identisch sein müssen (oder dürfen).
2) Die Zuordnung von IDs zu Personen ist nur einem Gericht möglich (d.h. Verdacht gegen Polizeivollzugsbeamten (PVB) mit Nummer xyz-abc, StA stellt Antrag an Gericht und legt Beweismaterial vor, Gericht stellt fest, dass die Beweislage ausreichend ist und stellt danach fest, dass es sich um den PVB Max Musterpolizist handelt) - dies schützt sowohl die Polizeibeamten vor Selbstjustiz (eine häufiger geäußerte Angst der Beamten) als auch vor verfrühter Verurteilung (manchmal ist die Lage eben doch nicht so eindeutig wie es Anfangs schien) - führt aber gleichzeitig dazu, dass PVBs gerichtlich verfolgt werden können, wenn es die Lage erfordert.
3) Alle Zuordnungen werden nach Ablauf von 24 Monaten gelöscht, laufende Ermittlungsverfahren halten diese Frist (für eine gesamte Veranstaltung, nicht nur für die einzelne betroffene Nummer) an.
4) Für die Verwaltung und Aufbewahrung der Nummern ist eine verantwortliche Stelle jenseits der Polizei zu schaffen, beispielsweise könnte ein Beamter im Justizministerium die Verantwortung dafür übertragen bekommen. Wenn bei einer Straftat die Identität eines Beamten nicht ermittelt werden kann, weil dieses Register falsch geführt, verfrüht gelöscht o.ä. wurde, ist die verantwortliche Person dafür zu verantworten. Die drohende Strafe muss hoch genug sein, um wirklich abzuschrecken. Gleichzeitig ist das Ablegen, Vertauschen oder bewusste Unkenntlichmachen der Nummern durch Polizeibeamte unter Strafe zu stellen.
Wir sehen damit die informationelle Selbstbestimmung und den notwendigen Schutz der Beamten ausreichend gewahrt, gleichzeitig aber die Grundlagen für eine mögliche Verfolgung geschaffen.
Ist-Zustand
Eine Identifizierung von Beamten auf Großeinsätzen ist für Bürger und Betroffene in den wenigsten Fällen möglich.
Warum die Änderung notwendig ist
Sofern es zu Streitigkeiten über das Vorgehen einzelner Beamte auf der Demonstration kommt, ist eine Identifizierung der betroffenen Beamten in den wenigsten Fällen möglich.
Wir sind der festen Überzeugung, dass der größte Teil der Polizeibeamten im Land seiner Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen und mit großer Verantwortung nachgeht. Aber auch bei der Polizei gibt es, wie überall, schwarze Schafe - und Polizeibeamte sind Menschen, die Fehler machen. Die Polizei ist in Deutschland aber mit einer Reihe von Sonderrechten ausgestattet, die eine besondere Verantwortung für Polizeibeamte bedeuten.
Weiterhin führen Ermittlungen gegen Polizeibeamte, die beendet werden ohne dass die betroffenen Beamten ermittelt werden konnten, zu einem Vertrauensverlust in der Bevölkerung - das Gefühl einer Sonderbehandlung für Beamte entsteht, der Glaube an die Neutralität der Polizei geht verloren.
Wir glauben, dass diese Maßnahme geeignet ist, um dieser Entwicklung zu begegnen - erstens schützt sie die informationelle Selbstbestimmung und die Privatsphäre der Polizeibeamten, zweitens schützt sie Polizeibeamte weiterhin vor Verfolgung und Lynchjustiz (gegenüber der Masse bleiben die Beamten weiterhin anonym), aber gleichzeitig ermöglicht sie die eindeutige Identifizierung von Polizeibeamten auf Großeinsätzen durch die Justiz.
Kosten
Die Kosten dürften nicht besonders hoch sein - das Register ist zu führen, die Kennzeichnung der Beamten kann mit wiederverwendbaren Nummern erfolgen.
Historie
Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.
Datum | Status | Begründung |
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13.01.2010 | In Arbeit | Erster Entwurf veröffentlicht |