BW:Antragsfabrik2013/Zuständigkeit für das Kommunalprogramme
Kommunalprogramme sollen auf den Bezirksparteitagen oder, wo vorhanden; bei KVparteitagen verabschiedet werden.Satzung
Dies war ein Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von DaK1lla. Er wurde am LPT 2011.1 ?. |
Inhaltsverzeichnis
Antrag
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- DaK1lla
- Betrifft
- Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §11
- Beantragte Änderungen
In §11, Absatz 3 der Satzung des Landesverbands Baden-Württemberg soll folgende Änderung vorgenommen werden:
Absatz 3 soll wie folgt geändert werden:
Aktuelle Fassung
(3) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Landesverband übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm basierend auf den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Landesebene für Kommunal- und Landtagswahlen bei Bedarf vom Landesparteitag verabschiedet werden.
Neue Fassung
(3) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Landesverband übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm basierend auf den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Landesebene für Landtagswahlen vom Landesparteitag verabschiedet werden.
- Begründung
Zur Entlastung des Landesparteitages gedacht.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die voraussichtlich enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
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- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
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