BW:Antragsfabrik2013/Vorstandsamtszeitverlängerung

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Vorstände bis zu 2 Jahre wählen könnenSatzung

Pictogram voting wait blue.svg Dies war ein Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Ute.

Er wurde am BW:Landesparteitag 2012.1 abgelehnt.

Antrag

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Ute
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / § 9a - Der Vorstand (3) geändert und § 10 um 10a ergänzt
Beantragte Änderungen

Der Absatz (3) wird geändert und §10 mit dem Absatz 10 a ergänzt, diese lauten dann wie folgt: (3) Die Mitglieder des Vorstands werden von einem Landesparteitag auf 18 Monate gewählt.Spätestens 20 Monate nach der letzten Vorstandswahl muss eine Neuwahl stattfinden. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.

(10a) Sollte ein Landesparteitag innerhalb der Amtszeit eines Vorstandes tagen, so ist dieser berechtigt, jene Vorstandsposten nachzuwählen, die unbesetzt oder nur kommissarisch besetzt sind. Die nachgewählten Vorstandsmitglieder werden auf die Amtszeit des amtierenden Vorstandes gewählt. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Vorstand als gesamtes zurückgetreten oder handlungsunfähig ist.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Ute
  2. Wido 22:37, 17. Feb. 2012 (CET) (vor Anpassung des Antrags ans Parteiengesetzes)
  3. Stefan K
  4. Dee Kay
  5. Julian Beier
  6. --Simosh 23:52, 26. Feb. 2012 (CET)
  7. Jonas M.
  8.  ?
  9. ...

Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Rabiator
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die voraussichtlich enthalten

  1. Tomcat 22:15, 29. Feb. 2012 (CET)
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

  • Argument 1 Das ganze ist mir zu schwammig, wobei die Grundidee nicht verkehrt ist. Ich plädiere darauf die Amtszeit auf min. 18 Monate zu erhöhen und spätestens nach 20 Monaten eine Neuwahl anzusetzen. So habe wir auch eine Kontinuität und wir sparen in 2 Jahren einen Parteitag mit Neuwahlen!
    • NEU (3) Die Mitglieder des Vorstands werden von einem Landesparteitag für die Zeit von 18 Monaten gewählt, spätestens 20 Monate nach der letzten Vorstandswahl muss eine Neuwahl stattfinden. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.


--Michael 'Bayaman' Schwiebert 22:48, 17. Feb. 2012 (CET)

    • angepasster Antrag siehe aktuellen Stand
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2 Gerade aufgrund des hohen Zeitaufwandes der mit dem Amt verbunden ist halte ich 1Jahr bis zur "Ablösung" für angemessener. -- Rabiator
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  • Argument 3
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