BW:Antragsfabrik/Satzungsänderungen/Änderung §13, Definition der Aufgabenfelder des pol. Geschaeftsfuehrers und des Generalsekretaers
Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Tobias Höpfner. Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
Titel: Definition der Aufgabenfelder des pol. Geschaeftsfuehrers und des Generalsekretaers.
Kurzbeschreibung: ...
Satzung
Antrag
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA021
- Beantragt von
- Tobias Höpfner
- Betrifft
- Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §13
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge folgende Änderung des §13 beschließen:
§ 13 - Parteiämter
(1) Die nicht beruflich ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten in der Piratenpartei Deutschland und seiner Untergliederungen sind Ehrenämter. Eine Vergütung soll nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen und bedarf eines Vorstandsbeschlusses.
(2) Notwendige Kosten und Auslagen, die einem Amtsträger, einem Beauftragten oder einem Bewerber bei öffentlichen Wahlen, durch Ausübung des Amtes, des Auftrages oder der Kandidatur erwachsen, werden auf Antrag und nach Vorlage der notwendigen Nachweise erstattet. Durch Vorstandsbeschluss kann eine pauschale Aufwandsvergütung festgesetzt werden.
(3) Höhe und Umfang der Erstattungen werden vom Bundesvorstand und von den Landesverbänden für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich einheitlich geregelt. Abweichende Regelungen der nachgeordneten Gliederungen dürfen die Regelungen des Landesverbandes nicht überschreiten.
(4) Das Aufgabengebiet des politischen Geschäftsführers umfasst folgende Punkte:
- Weiterentwicklung und Koordination der internen Kommunikation des Landesverbandes
- Parteiinterne Meinungsbildung
- Koordination der Erarbeitung des Landeswahlprogrammes
- Inhaltliche Vorbereitung von Landesparteitagen
- Vorbereitung von Kommunalwahlen
- nationale Koordination (mit anderen LVs, Bund, etc.)
- Kommunikation / Vernetzung mit den Gliederungen
(5) Das Aufgabengebiet des Generalsekretärs umfasst folgende Punkte:
- nationale Koordination der Pressearbeit
- landesweite Koordination der Pressearbeit
- Kampagnenplanung
- Koordination und Moderation der landesspezifischen Presse AG
- Begründung
Beim letzten LPT haben sich die Leute gezielt für die Positionen des politschen Geschäftsführers und des Generalsekretärs beworben. Da aber jeder Wahlberechtigte und Bewerber die entsprechenden Tätigkeitsfelder anders interpretiert hat, kann die GO des Vorstands nicht den Wählerwillen bzgl. der Arbeitsumfänge dieser beiden Parteiämter wiedergeben. Mit dieser Erweiterung des §13 und der Definition sollte allen Bewerbern und Wahlberechtigten ersichtlich sein, welches Amt welche Anforderungen stellt und können dementsprechend ihre Entscheidung treffen.
Diskussion
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