BE:Parteitag/2014.2/Antragskommission/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 012
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular LMVB142: 1.00c
AntragsnummerS012 EinreichungsdatumAntragstitelBezirksverband §10 Variante D AntragstellerMichael Ickes
AntragstypSatzungsänderungsantrag
AntragsgruppeSatzung - §10 AntragstextDie Landesmitgliederversammlung Berlin möge beschließen den § 10 Absatz 1 wie folgt zu ändern. Ersetzt Zweihundertdreißig durch Zweiundvierzig Der geänderte § 10 Absatz 1 lautet wie folgt: § 10 BEZIRKSVERBAND (1) Ein Bezirksverband besteht aus mindestens drei Piraten. Sein Tätigkeitsbereich umfasst den jeweiligen Verwaltungsbezirk des Landes Berlin. Bezirksverbände dürfen ihren Bedürfnissen entsprechend weitere Untergliederungen bilden. Um einen Bezirksverband gründen zu können müssen auf einer Gebietsversammlung des Bezirks mindestens Dreizehn stimmberechtigte Piraten des jeweiligen Bezirkes akkreditiert sein. Der Bezirksverband ist gegründet, wenn die Gebietsversammlung eine Satzung für den Bezirksverband mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen verabschiedet. Antragsbegründungmündlich. Liquid Feedbackohne Piratenpadohne
Datum der letzten Änderung16.11.2014
Status des AntragsTOP19
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- Satzung: §10 (konkurrierend)
- Liquid: ohne (Abstimmung zur LMVB nicht erfolgt)