BE:Parteitag/2014.1/Antragskommission/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 015
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Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2014.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerS015 EinreichungsdatumAntragstitelNeufassung §8 - Landesvorstand mit definierten Ämtern, aber ohne definierte Geschäftsbereiche AntragstellerAntragstypSatzungsänderungsantrag
Antragsgruppe- AntragstextDie Landesmitgliederversammlung möge nachfolgende Neufassung des § 8 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin beschließen: § 8 DER LANDESVORSTAND (1) Der Vorstand schafft die Voraussetzungen für die Zusammentritte der Landesmitgliederversammlungen (§7), der Gebietsversammlungen (§9) und der Ständigen Mitgliederversammlung. Er führt die Geschäfte des Landesverbandes nach Gesetz und Satzung sowie nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen und der Beschlüsse der übergeordneten Organe. Er vertritt den Landesverband nach innen und nach außen. (2) Der Vorstand wird von der Landesmitgliederversammlung gewählt und besteht aus der oder dem Vorsitzenden, der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden, der bzw. dem Schatzmeister*in, der bzw. dem politische Geschäftsführer*in, der bzw. dem Generalsekretär*in sowie zwei weiteren Beisitzer*innen. (3) Auf Beschluss der Mitgliederversammlung, mindestens jedoch in jedem zweiten Kalenderjahr, wird der Vorstand neu gewählt. Die Wiederwahl einzelner Vorstandsmitglieder ist zulässig. (4) Einzelne Ämter kann die Landesmitgliederversammlung auch vorher durch Wahl neu besetzen oder einzelne Mitglieder mit absoluter Mehrheit abwählen. Die Pflicht zur Neuwahl des gesamten Vorstands in mindestens jedem zweiten Kalenderjahr bleibt auch im Falle des zeitversetzten Einzelaustausches aller Vorstandsmitglieder unberührt. (5) Die Amtszeit einzelner Vorstandsmitglieder endet 1. durch Neuwahl des Vorstands, 2. durch Neuwahl für den Tätigkeitsbereich des betroffenen Vorstandsmitglieds, 3. durch Abwahl, 4. durch Rücktritt, 5. durch Aberkennung der Fähigkeit Partei- und Versammlungsämter zu bekleiden oder 6. durch Ende der Mitgliedschaft. (6) Scheidet ein Mitglied des Landesvorstandes aus dem Vorstand aus, werden seine Aufgaben auf Beschluss des Landesvorstandes von einem anderen Mitglied des Landesvorstandes kommissarisch wahrgenommen. (7) Der Landesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. (8) Einzelvertretungsberechtigung: Mitglieder des Vorstands sind für den Tätigkeitsbereich, für den sie gewählt wurden, einzeln vertretungsberechtigt. Mehrheitsbeschlüsse des Vorstandes sind jedoch vorrangig zu beachten. (9) Der Vorstand und seine Mitglieder können einzelne Aufgaben an beauftragte Personen übertragen, die dann im Auftrag des Vorstands handeln. (10) Alle natürlichen Personen sowie Organe der Piratenpartei Deutschland und ihrer Gebietsverbände haben in allen Angelegenheiten Antragsrecht beim Vorstand. (11) Der Landesvorstand tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Auf Antrag eines Zehntels der Piraten des Landesverbandes Berlin kann der Vorstand zum Zusammentritt innerhalb Wochenfrist aufgefordert werden. (12) Über die Sitzungen ist Protokoll zu führen. (13) Der Landesvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. (14) Der Landesvorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, dies schließt aber den Anspruch des Ausgleichs für Auslagen durch die Vorstandstätigkeit nicht aus. Darüber hinaus können die Mitglieder des Landesvorstandes nach eigenem Ermessen für ihre Tätigkeit eine Vergütung bis zur Höhe des soziokulturellen Existenzminimums in Anspruch nehmen. Antragsbegründungtl;dr - was ist neu?
Vorstandszusammensetzung Den/Die politische*n Geschäftsführer*in habe ich gemäß der Initiative i2781 mit aufgenommen, deren Ergebnis ich so interpretiere, dass eigentlich keine*n politische*n Geschäftsführer*in gewünscht ist, wenn sie/er aber kommt, dann in einer nach innen gerichteten Funktion zur innerparteilichen Willensbildung. Die/Den Generalsekretär*in folgt dem Ergebnis der Initiative i2784, wo die Einführung eines solchen Amtes große Zustimmung fand Die Geschäftsbereiche der Beisitzer*innen nicht zu definieren, ermöglichst es dem Landesvorstand über die Geschäftsbereiche selber Schwerpunkte in seiner Arbeit und mit seiner Arbeitskraft zu setzen. Sofern diese Geschäftsbereiche nicht von anderen Vorstandsmitgliedern übernommen werden, kann ich mir u.a. folgende Bereiche vorstellen: Liquid Democracy, Geschäftsstelle, bezirkliche Koordination / Vernetzung oder auch Kampagnen (z.B. Wahlkampf). Bezirkliche Einbindung Eine Erweiterung des Landesvorstandes um "Bezirksvertreter" scheint, neben der Gründung von Bezirksverbänden eine Möglichkeit zu sein die genannten Probleme anzugehen. Allerdings halte ich die Idee noch nicht für sehr ausgereift. Ich würde mir wünschen, dass wir die Diskussion in den kommenden Monaten führen und gucken welche Lösungen die vorhandenen Probleme am besten adressieren ohne neue Probleme zu schaffen. Vergütung von Vorstandsmitgliedern Liquid FeedbackPiratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung01.03.2014 Status des Antrags |
Abstimmungsergebnis: Nicht zur Stichwahl zugelassen