Bei Ausgaben der Bezirkspiraten aus dem Bezirksbudget gelten folgende Reglungen:
Nur Mitglieder der Piratenpartei, die im Bezirk aktiv sind, können Antragstellende auf Ausgaben aus dem Bezirksbudget sein.
Ausgaben von:
- 0 - 50€ benötigen insgesamt min. 2 Antragsteller oder einen zuständigen Beauftragten
- 50 - 150€ benötigen insgesamt min. 3 Antragsteller
- 150 - 300€ benötigen insgesamt min. 4 Antragsteller
- 300 - 500€ benötigen min. 5 Antragsteller oder ein Beschluss einer Mitgliederversammlung
- Beträge ab 500€ können nur über eine erfolgreiche LQFB-Initiative oder einem SMVbeschluss mit einer Zustimmung größer als 90% der Teilnehmer, oder einem Beschluss einer Gebietsversammlung getätigt werden.
Anträge können nur angenommen werden, wenn bei Ausgaben
- der Finanzbeauftragte zustimmt.
- betreffend das Bezirksbüro zusätzlich mindestens eine*r der Bürobeauftragten zustimmt
- sobald Beauftragte für eine Veranstaltung o.ä. gewählt wurden, müssen diese ebenfalls den Anträgen zustimmen. Sie können jedoch bei Meinungsverschiedenheiten durch einen Parteitagsbeschluss oder ein Votum des Landesvorstandes überstimmt werden.
Dieser Antrag wurde auf der vorletzten Gebietsversammlung zur Klarstellung der Finanzentscheidungen im Bezirk gefordert, aber bisher nicht beschlossen.