BE:Friedrichshain-Kreuzberg/BVV/Ausschüsse/Schule/Schulaufsicht
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Senatsverwaltung
- Schulwesen unter staatlicher Aufsicht = Schulaufsicht, Schulaufsicht wird ausgeübt von Senatsverwaltung = Schulaufsichtsbehörde
- fachliche Aufsicht
- Prüfung und Vorbereitung
- etc.
- legt zusammen mit Bezirken (Im Benehmen mit) Schulorganisation fest
Nicht zuständig für:
Frage: Bezirks- und Bundeszuständigkeit?
- Schulsekretärinnen und Schulsekretäre, Hausmeisterinnen und Hausmeister an nicht zentralverwalteten Schulen sowie die Dienstbehörde für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulpraktischen Seminare und im Schulpsychologischen Dienst sowie des Prüfungsamts für Lehramtsprüfungen und des Staatlichen Prüfungsamts für Übersetzer.
Fragen:
- ,Abschnitt 3:
- Was versteht man unter „Im Benehmen“
- Wie werden die Grundlagen der Schulorganisation festgelegt? Im Benehmen mit den Bezirken?
- Wie wird im Rahmen des Schulentwicklungsplanes der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf ausgewiesen? Im Benehmen mit den Bezirken?
Schulentwicklungsplan
- soll das diesem Gesetz entsprechende vielseitige Bildungsangebot sichern
- betrachtet die Entwicklung der Schülerzahlen, die Nachfrage der Erziehungsberechtigten, sowie die Planungen und Angebote der bezirklichen Schulentwicklungspläne in Abstimmung mit der bezirklichen Jugendhilfe- und Sozialraumplanung.
- Die Planungen der angrenzenden Schulträger des Landes Brandenburg sind zu berücksichtigen.
Frage:
- In wie weit hat der Bezirk Mitwirkungsmöglichkeiten beim Schulentwicklungsplan?
- Nachfragen der Erziehungsberechtigten, welche sind in letzter Zeit aufgetreten – was war in letzter Zeit Thema? Gremien: Welche Elternvertretungen gibt es?
- Abstimmung mit bezirklicher Jugendhilfe- und Sozialraumplanung und angrenzenden Schulträgern – was sind Beispiele der Vergangenheit für solche Abstimmungen?