NDS:AG Energiepolitik/Windenergie/Bürgerwindparks – Windenergie in Bürgerhand
Antragsteller
NDS:AG_Energiepolitik, Niels-Arne Münch
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Klein-Windkraftanlagen durch Bürokratieabbau und Vereinfachung der Stromeinspeisung fördern.
Antragstext
Windkraftparks im Binnenland sollten in möglichst wenigen regionalen Zentren gebündelt und so eine „Verspargelung“ der Landschaft vermieden werden. Bestehende Regelungen zu Mindestabständen von WK-Anlagen zu Gehöften und Wohngebieten dürfen auf keinen Fall aufgeweicht werden. Im Einzelfall gilt es zu prüfen, ob bestehende Regelungen angesichts der Bedingungen vor Ort ausreichen. Der Schutz der Lebensqualität der Bürger muss unbedingt sichergestellt werden, nur so ist auch die nötige Akzeptanz der Bevölkerung für den weiteren Ausbau dieser Technologie zu erhalten. Aus diesen Gründen müssen Kommunen und Bürger daher direkt von Anfang an bereits an der Planung und Errichtung neuer WK-Anlagen beteiligt werden. „Bürgerwindparks“, Windparks im Besitz und unter Kontrolle der Bürger, sind hier der richtige Weg, den auch schon viele Kommunen gehen. Es sind verschiedene Rechtsformen denkbar, wie zum Beispiel Energiegenossenschaften. Ein Beispiel hierfür ist die Region Nordfriesland in Schleswig-Holstein mit rund 90 % Windenergie aus Bürgerwindparks.
Es muss aber sichergestellt werden, dass „Bürgerwindparks“ mehr sind, als eine – möglicherweise sogar steuerlich geförderte – Kapitalanlage für Wohlhabende. Echte Beteiligung aller vom Windpark betroffenen Bürger setzt voraus, dass auch weniger Verdienende Anteile erwerben können. Darüber hinaus sollten unmittelbare Anwohner ein Vorkaufsrecht haben.