Bürgerschaftliches Engagement
Unter "Bürgerschaftlichem Engagement" versteht man den Bereich des Vereinslebens und anderer Teilnahme des Bürgers und/oder der Bürgerin am öffentlichen Leben auf Initative der Bürgerschaft oder durch Förderung der Verwaltung z.B. Strassenfeste und Bürgerinitiativen.
Inhaltsverzeichnis
Neues Ehrenamt und modernes Engagement
Die Bereitschaft und der Wunsch, sich in das Gemeinwesen einzubringen, besteht auch in unserer individualisierten Gesellschaft weiter, wie die Entstehung der Piratenparteien in vielen Rechtsstaaten der Erde nur zu deutlich zeigt. Gleichzeitig ist der Begriff des "Ehrenamtes" nicht mehr trennscharf, da sich die Motive und Ausprägungen gewandelt haben. Sowohl in den bestehenden Rechtsformen als auch in der engen Definition von "Gemeinnützigkeit" stoßen engagierte Menschen schnell an Grenzen, wenn sie sich über die bestehenden Formen hinaus engagieren wollen. Es ist auch nicht mehr eine rein altruistische Grundmotivation, z.B. aus christlicher Ethik, die Menschen aktiv werden lässt, sondern ein bunter Mix von Motiven, die das Neue Ehrenamt ausmachen. Sinnstiftung bleibt dabei ein zentrales Motiv, auch wenn dieses Engagement projektbezogen ist, sich mit eigenen Interessen überschneidet oder auch nur gerade in den Lebenslauf passt. Diese neue Formen des Engagements, für die auch die Piratenpartei selbst Modell steht, sollten systematisiert und gefördert werden.
- Wer ist mit welchen Mitteln bereit, sich wo in welchem Umfang zu engagieren!?
- Was für Unterstützung kann ich gebrauchen, um mein Projekte voran zu bringen?
- Ich bin zwar weder in einem Verein noch gemeinnützig im Sinne des Gesetzes, aber produziere ich nicht trotzdem öffentliche Güter im Interesse der Gesellschaft?
- Welche Chancen und Risiken bieten Ansätze wie "social business", die unternehmerisches Handeln und soziales Engagement (Bsp.: Kleinkredite) zusammen denken?
Gerne würde ich mich zu diesem Thema einbringen und suche Gleichgesinnte, leider habe ich noch keinen Plan und mein erster Tag hat mich zumindest schonmal hierhin geführt...
Bürokratische Hürden für Vereine
- Ist eine notarielle Anmeldung wirklich noch zeitgemäß, oder sollte man einen Verein auch einfach direkt bei seinem Bürgeramt anmelden können?
- Wie lassen sich die Kosten einer Vereinsanmeldung und seines Betriebs reduzieren sowie die Eintragung beschleunigen?
- Müssen Vereine für fehlerhafte Mustersatzungen von Ämtern haften?
- Darf der Staat Mustersatzungen entwickeln oder fördern für verschiedenste Zwecke zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements?
- Wie können Schwierigkeiten bzgl. Gemeinnützigkeit für NGOs verringert werden gerade bei (prinzipiell nicht GN) politischem Wirken?
- Braucht es hierfür eine eigene steuerrechtliche Bestimmung für Vereine mit dezidiert allgemeinpolitischen Zielsetzungen ("staatspolitischen Einzelinteressen"), die nicht an Wahlen teilnehmen aber Interessenvertretung für ihre Mitglieder betreiben? (gibt es eine Art "Körperschaftslücke" für politische Vereine, wie Abgrenzung zum professionellen Lobbying für einen Kunden oder Parteien ziehen?)
- Wie kann eine geringfügige Bezahlung des Vorstands rechtlich klarer gefasst werden?
- Wie lassen sich Haftungsrisiken des Vorstands reduzieren?
- Können statt Mitgliederversammlungen auch schriftliche Abstimmungen online durchgeführt werden?
Steuerbegünstigte Zwecke
- "Datenschutz" und "Standardisierung" aufnehmen?
Anmeldung von Demonstrationen
- Wie kann man das vereinfachen?
- Was für Schwierigkeiten tauchen in der Praxis auf?
Open Source Projekte oder Websites
- Sollten dafür Rechtsformmodelle unter deutschem Recht entwickelt werden?
- Wann ist Open Source gemeinnützig?
- WikigärtnerInnen
Mediendienste
- Wie sind Mediendienste von Vereinen zu behandeln?