Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA017
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA017 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Jens Müller (tessarakt) |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §2 |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.05.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelMitgliedsbeitrag: Abgabe an internationale Organe offener definieren AntragstextIn § 2 Absatz 5 der Finanzordnung werden die Worte "zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei" durch die Worte "zum Zwecke der Unterstützung der internationalen Kooperation und Mitgliedschaft in internationalen Organisationen" ersetzt. AntragsbegründungÄnderung: alt: (5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei. neu: (5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zum Zwecke der Unterstützung der internationalen Kooperation und der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen. Der Antrag ist übernommen von den Luxemburger Piraten: http://wiki.piratepartei.lu/wiki/Satzungsänderung/Mitgliedsbeitrag_Abgabe_an_internationale_Organe_offener_definieren Die aktuelle Fassung ist zu restriktiv und erlaubt nicht die Verwendung dieser 5% für die Beteiligung an anderen internationalen Organisationen neben der PPI und der europäischen Piratenpartei (z.b. DACHL, Piraten ohne Grenzen). Die Parteileitung sollte die Flexibilität besitzen, die 5% für andere internationale Organisationen zu benutzen, besonders da die internationale Koordination noch in den Kinderschuhen steckt. Diskussion
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