Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA002

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA002
Einreichungsdatum
Antragsteller

Roland 'ValiDOM' Jungnickel

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - §2
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 04.05.2011
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Umfassende Reform der Mitgliedsbeitragsregelungen / Mitgliedsbeitrag selbst bestimmen (Variante A)

Antragstext

Änderungen der Bundessatzung

§2 im Abschnitt B der Bundessatzung (Finanzordnung) wird mit Wirkung zum 01.01.2012 ersetzt. Umsetzungsvorbereitungen sind unverzüglich zu treffen. Der Abschnitt lautet ab 01.01.2012:

(1) Die Mitgliedsbeiträge orientieren sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Piraten.

(2) Jeder Pirat legt für das jeweilige Geschäftsjahr einen für ihn tragfähigen Mitgliedsbeitrag fest und teilt diesen der jeweils zuständigen Gliederung mit. Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern einen Betrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. Der Regelbetrag sollte 3 Euro pro Monat nicht unterschreiten. Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich fällig, abweichende Regelungen können durch die zuständigen Gliederungen getroffen werden.

(3) Macht ein Pirat keine Angaben zum Mitgliedsbeitrag, so gilt dessen Mitgliedsbeitrag des Vorjahres. Liegen hierzu keine Angaben vor, beträgt der Mitgliedsbeitrag 3 Euro pro Monat.

(4) Zuständigkeiten und Verfahren zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge werden jeweils durch die Landesverbände festgelegt.

(5) Die zuständige Gliederung führt pro aktivem Mitglied 40% des unter Abs. 2 Satz 3 festgelegten Regelbetrages an den Bundesverband ab. Gleiches gilt für darüber hinaus geleistete Mitgliedsbeiträge nach Abs. 2 Satz 1. Die weitere Verteilung regeln die Landesverbände.

(6) Haben Landesverbände keine weitergehende Verteilungsregelungen getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.

(7) Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 keine für das Mitglied zuständige Gliederung existieren, fällt der nicht zuordenbare Anteil an die niedrigste für das Mitglied zuständige Gliederung.

Antragsbegründung

Der Einzug der Mitgliedsbeiträge, deren Höhe und die Zuständigkeitsregelungungen stammen aus einer Zeit da die Piratenpartei unter 1000 Mitglieder hatte. Wir sollten uns daher auf eine umfassende Reform der Mitgliedsbeitragsregelungen verständigen.

Eckpunkte:

  • Mitgliedsbeitragshöhe: durch jeweil. Mitglied selbst bestimmen
  • Minderungsanträge: zuständige Gliederung verantwortlich machen
  • Verteilungsregelungen : (Mindest-)Beitrag pro Mitglied abführen

Wir lösen hierdurch ein paar Probleme auf einmal.

  1. Beitragsminderungs-Prozesse werden obsolet. Dies gilt für Neu- als auch "Alt"-Piraten. Der Regelbeitrag lässt den Landesverbänden Ausnahmeregelungen offen, die sie z.B. mit der Erhebung der gewünschten Mitgliedsbeiträge zulassen können (Nur ein Beispiel: "Klicke hier um ..."). Allerdings stehen diese Gliederungen für die Senkung des Regelbeitrags selbst ein, da sie mindestens 40% pro Mitglied von dem Regelbeitrag an den Bundesverband abführen müssen.
  2. Wir überlassen die Regelungen zur Erhebung des Mitgliedsbeitrages und die Verfahrensweisen dazu den Landesverbänden. Bayern braucht schon allein wegen seiner Größe und Organisationsart andere Verfahren als das Saarland. Das schließt die Möglichkeit ein, dass LV diese Aufgaben an ihre Gliederungen delegieren.
  3. Die (komplizierte) Monatsberechnung entfällt. Die Regelung, dass einmal gezahlte Beiträge nicht zurück erstattet werden findet weiterhin Anwendung (Satzung §4 Abs.2 )
  4. Wir geben den Piraten die Möglichkeit ihren Mitgliedsbeitrag selbst zu bestimmen. Der 1%-Hinweis bleibt da bestehen (den gibt es heute schon als Abs 8), er rückt nur etwas weiter in den Vordergrund. Wer da nicht mitmacht zahlt einfach weiter die 36eur.
  5. Nennt ein Pirat den Wunsch-Mitgliedsbeitrag können auch andere Zahlungsperioden als jährlich vereinbart werden. Regelungen dazu tritt die zuständige (Erhebende) Gliederung.
  6. Die Landesverbände treffen die notwendigen Regelungen nach Ihren lokalen Bedürfnissen. Dies kann sowohl durch Satzungsänderungen in den Ländern als auch durch Vorstandsbeschlüsse geschehen. Deshalb wird nicht mehr das Wort "Landessatzungen" genutzt sondern "Landesverbände".
  7. Die Übergangsregelung stellt ausreichend Zeit zur Verfügung um die Änderung durchzuführen - lässt aber auch die Möglichkeit das Verfahren früher zu übernehmen. Aber eben erst dann, wenn der Bund soweit ist (deshalb die Zustimmung des BuVo).

Durchführung

  1. Neumitglieder geben einfach den Betrag im Aufnahmeantrag mit an.
  2. Wie genau der Mitgliedsbeitrag durch "Alt-"Piraten genannt wird soll absichtlich offen gelassen werden. Denkbar sind hier viele Methoden. Um nur zwei zu nennen: jährlicher Mitgliedsdatenabgleich oder per online-Formular. Für die Technik-Interessierten: das ließe sich sogar mit Limesurvey machen, aber: der weg bleibt ja offen.
  3. Mitgliedsbeiträge werden entsprechend verbucht, auf die Gesamtsumme wird der Verteilungsschlüssel unter Berücksichtigung des Mindestbetrags pro Mitglied angewandt.
  4. Zur sinnvollen Durchführung ist es geboten, dass die jeweiligen Gliederungen Bankeinzugsverfahren unterstützen damit monatliche Zahlungen bequem werden. Das bleibt aber offen, muss aber als Hinweis genannt werden.

Mögliche Kritik

  • "Gläserner Pirat". Ein vielfach vorgebrachter Einwand gegen Selbsteinschätzungsverfahren ist, dass Piraten dann ihre Einkünfte offen legen müssten. Dies ist so nicht richtig. Zum einem kann jeder Pirat selbst entscheiden, ob man an dem Verfahren teilnehmen will oder nicht. Wenn nicht: gilt 36eur als Mitgliedsbeitrag. Zum anderen fragen wir nicht nach Einkünften sondern nach einem selbst gewählten Wert, der nicht unbedingt des Piraten Einkünften entsprechen muss. Dieser wird zudem nur dezentral in den LV (bzw. nur den Gliederungen welche diese Erhebung durchführen) bekannt.
  • "versteckte Beitragserhöhung". Das kann man so sehen, und ich kann es mangels Statistiken (Durchschnittseinkünfte, Beteiligungsgrad am Verfahren) nicht widerlegen. Allerdings ist klar, dass politische Arbeit dauerhaft Geld kostet - was wir irgendwoher bekommen müssen. Durch die stärkere Herausstellung der 1%-Empfehlung erhoffe ich mir schon ein insgesamt höheres Mitgliedsbeitragsaufkommen.
  • Feste Abgabe an den Bundesverband' Wenn eine Gliederung meint, vielen den Mitgliedsbeitrag zu mindern oder gar häufig zu erlassen soll sie ihn auch selbst zahlen. Ob diese Regelung in den Landesverbänden entsprechend Anwendung findet, ist ihnen überlassen.
  • "Heute auch schon möglich". Theoretisch ja: auch mit der heutigen Regelung könnten LVs unter Hinweis auf die 1% Empfehlung entsprechende Verfahren einführen. Diese ließen es aber offen den Verteilungsschlüssel der Gliederungen zu unterlaufen, in dem z.B. explizit für eine Gliederung gespendet wird. Wer mehr aus Spenden/Mitgliedsbeiträgen haben will soll den Verteilunggsschlüssel ändern und nicht die Regelung unterlaufen.
  • "Zu Komplex". Das Verfahren ist mit Landesschatzmeister nBayern geklärt, die keine verfahrenstechnischen Einwände siehen. Es ist sogar zu erwarten, dass der Buchungsaufwand geringer wird. Weitere Schatzmeister wurden informiert.
  • "Keine Vorschrift für Satzungsregelungen an LV" In der alten Fassung wird vorausgesetzt, dass die Verteilungsregelungen in den Satzungen der Landesverbände zu erfolgen haben. Dies wird hier durch Landesverbände ersetzt, d.h. theoretisch kann ein Landesvorstand diese selbst festlegen. Das kann er aber nur, wenn die Satzung nicht heute schon Verteilungsregelungen enthält, deshalb ist das kein Risiko sondern Design ;)
  • "Risko": Durch die Festschreibung von 36eur als Regelbeitrag wird sich das Beitragsaufkommen nicht verringern. Gliederungen können, wie auch heute schon, weiterhin Ausnahmen von diesem Beitrag gewähren. Auf der anderen Seite werden jedoch die 1% stark betont, wodurch das Beitragsaufkommen sehr wohl steigen (aber nicht fallen) wird.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

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