Antragsportal/Anträge BPT2011.1/PA035
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA035 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Flow |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Urheberrecht & Datenschutz„Urheberrecht & Datenschutz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 30.04.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelRecht auf Weitergabe und Verkauf von Software(-Lizenzen) und anderen digitalen Medien AntragstextEs wird beantragt, das Parteiprogramm der Piratenpartei Deutschland im Kapitel "Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung" um den Unterpunkt "Recht auf Weitergabe und Verkauf von erworbener Software (inkl. Software-Lizenzen) und anderen digitalen Medien" zu erweitern. Die Piratenpartei Deutschland möge hierfür den folgenden Text in ihr Parteiprogramm aufnehmen: Recht auf Weitergabe und Verkauf von erworbener Software (inkl. Software-Lizenzen) und anderen digitalen Medien Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für ein Recht auf Weitergabe und Verkauf von erworbener Software (inkl. Software-Lizenzen) und anderen digitalen Medien (Audio, Video, etc.) ein. Dieses Recht darf nicht durch Auflagen wie Transfergebühren oder ähnlichen Gebühren eingeschränkt werden. Es gilt für alle Arten des Erwerbs, unterscheidetet also insbesondere nicht zwischen dem Beschaffungsweg über den Händler vor Ort und den modernen über Internet-Vertriebsplatformen ("Digital Distribution Platforms"). AntragsbegründungEs ist nicht gerechtfertigt, den Weiterverkauf, besonders von privat zu privat, zu unterbinden. Zum einen ist dies ein gravierender Eingriff in den Markt: Als Käufer ist es praktisch nicht möglich, Software/Medien zu second-hand Preisen zu bekommen, da der Gebrauchtmarkt praktisch nicht existent ist. Das ermöglicht es den Herstellern/Publishern die Preise mehr oder weniger zu diktieren. Und als Käufer hat man mit dem Kauf das Schicksal des Produkts faktisch besiegelt: Das "gekaufte" Produkt wird für immer Eigentum des Käufers sein. Es ist meist nicht möglich, die "Nutzungslizenz" zurück zu geben oder zumindest weiter zu verkaufen. Anmerkung Letztes Jahr ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit einer Klage vor dem BGH gescheitert, Steam Nutzern den Weiterverkauf von Spielen zu ermöglichen. Wo die Verbraucherzentralen auf juristischer Ebene gescheitert sind, sollten wir versuchen auf politischer Ebene etwas zu ändern. Diskussion
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