Archiv:Antragsfabrik Bayern/Identifikation von Polizeikräften
Dies ist ein eingereichter Programmantrag für den Landesverband Bayern von CEdge. Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
Inhaltsverzeichnis
Antrag
- Änderungsantrag Nr.
- P-01
- Beantragt von
- CEdge
- Programm
Landeswahlprogramm Bayern
- Schlagworte Pro
- Meinungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit, Polizeigewalt, Piraten-Thema, Transparenz
- Schlagworte Contra
- Datenschutz, Persönlichkeitsrechte der Beamten
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Vorschlag in das Landeswahlprogramm Bayern aufzunehmen.
Identifikation von Polizeikräften
Bayerische Polizeibeamte sollen mindestens
- bei Großeinsätzen in der Öffentlichkeit
- ein einsatzabhängiges Identifikationsmerkmal
deutlich sichtbar an der Uniform tragen müssen.
Diese ID identifiziert die Person eindeutig und ist für jeden Einsatz neu zu vergeben. Die in der Vergangenheit vergebenen Identifikationsmerkmale müssen über einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt werden. Bei einem konkreten Verdacht kann ein Gericht die Herausgabe der entsprechenden Informationen anordnen.
Dies schützt die Persönlichkeitsrechte der Beamten und ermöglicht gleichzeitig die Ermittlung von Gewalttätern unter den Polizisten oder verhindert diese Gewalt sogar.
Ausnahmen von dieser Regelung darf es nur in begründeten Sonderfällen geben.
- Begründung
Bei öffentlichen Veranstaltungen vertreten Polizeibeamte die Staatsgewalt und besitzen entsprechende Privilegien, dürfen u. a. einen schützenden Helm tragen, Waffen mitführen und Gewalt anwenden. Dagegen ist auch nichts einzuwenden, aber es zeigt sich, dass diese Autorisierungen zu anonymen Amtsmissbrauch führen können.
Ein solches Verhalten geht über das angemessene Maß und das - aufgrund der eventuell bei öffentlichen Ereignissen auftretenden Umstände - Vertretbare hinaus. Es verletzt die Grundrechte der Betroffenen unverhältnismäßig und gefährdet den Ruf der Polizei und des Staates. Auf Dauer sind Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht beeinträchtigt, weil die Bevölkerung aus Angst vor Repressionen vor der Nutzung dieser Rechte zurückschreckt.
Auf der anderen Seite stehen der Schutz und die Persönlichkeitsrechte der Beamten, insbesondere der Datenschutz, aber auch die persönliche Sicherheit. Dies begründet, dass Einsatzkräfte nicht direkt identifizierbar sein sollen und vor unberechtigen Übergriffen geschützt werden.
Deshalb sollen Personen, die die Staatsgewalt ausüben, bei öffentlichen Großeinsätzen (z. B. Demonstrationen) ein Identifikationsmerkmal deutlich sichtbar an der Uniform tragen müssen. Diese ID identifiziert die Person eindeutig und ist für jeden Einsatz neu zu vergeben. Wer wann welche Nummer hatte, muss dokumentiert werden. Diese Dokumentation muss einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt werden. Bei einem entsprechenden Verdacht gegen einen Beamten (Verletzungen, Zeugenaussagen, Videos, ...) kann ein Gericht zwecks Identifizierung die Herausgabe der entsprechenden Informationen anordnen.
Derartige und weitergehende Maßnahmen sind in anderen Staaten normal, ohne das es dort zu massiven negativen Konsequenzen gekommen ist.
- Beispiel (Berkeley, USA, Polizistin rechts):
http://www.zombietime.com/berkeley_marines_2-12-2008/IMG_9215.JPG
- Bericht (Stichwort Namensschilder):
http://usaerklaert.wordpress.com/2008/02/18/einige-bemerkungen-zu-den-anti-und-pro-millitar-demonstrationen-in-berkeley/ (Anm.: das ist nicht mein Blog)
Die Maßnahme schützt die Bürger, ermöglicht eine Verfolgung der Täter, macht die Staatsmacht transparenter und verhindert, dass einzelne Beamte auf Kosten ihrer Kollegen den Ruf der Polizei zerstören. Deshalb ist diese Forderung eine Mindestforderung.
Nur in begründeten Sonderfällen (z. B. Beamte in Zivil, Notsituationen) darf es Ausnahmen von dieser Regel geben.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Michael Renner
- Mark (Antragskommission Opf)
- Henri (Antragskommission Opf)
- Achim (Antragskommission Opf)
- Christian Vögl (Antragskommission Opf)
- Stefan Körner (Antragskommission Opf)
- Oliver (Antragskommission Opf)
- Alex (Antragskommission Opf)
- Thomas F
- Andreas Kriesmer
- rxl (absolut dafür, könnte aber noch ein bisschen schöner formuliert sein)
- Ron Formulierung kann noch besser werden
- Gerd Grüttner
- Holger Klatt
- ValiDOM
- Magnum
- Ninan
- Burnus
- Markus H.
- Andreas Hölzl
- Michi
- Roland Moriz
- Awitte
- Lars!
- Johannes W.
- Hippy
- Digimoral 17:25, 2. Feb. 2010 (CET)
- Muhh 17:17, 6. Feb. 2010 (CET)
- Thomas-BY
- Thorsten
- Haide F.S.
- Xandy 00:28, 26. Feb. 2010 (CET)
- stoon
- Caladan
- Mick
- Martin Auer
- Roffl1990
- Marco Ginzel
- Zwergenpaladin
- Richie
- Franz Rauchfuss
- Benjamin Stöcker
- Steffi D.
- icho40 22:43, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Aleks A
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Trias
- Twix 21:51, 15. Jan. 2010 (CET)
- Max WeberII bis auf diesen Satz: "und ist für jeden Einsatz neu zu vergeben." dafür! In England geht das auch mit permanenter ID!(s.u.)
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
- Mit dem Inhalt stimme ich überein, allerdings klingt das eher nach einem Inhaltlichen Leitantrag denn als Punkt für ein Wahlprogramm. Irgendwie ist das z länglich formuliert. Kürzer würde mir besser gefallen:
- Polizeibeamte sollten mindestens bei Großeinsätzen in der Öffentlichkeit ein eindeutiges und gut sichtbares Identifikationsmerkmal tragen. Die Zuordnung des Merkmals zu den Polizisten müssen für einen angemessenen Zeitraum verfügbar gehalten werden. Eine Herausgabe dieser Zuordnung soll von einem Gericht verlangt werden können. (Achso, prinzipiell dafür, aber bitte noch knackiger Formulieren, auch knackiger als ich ;) Benjamin Stöcker
- Ok, ich knöpfe mir die Formulierung noch mal vor, aber z. B. der erste Satz ist mit voller Absicht so formatiert, weil sich das "mindestens" ja auf beide Listenpunkte beziehen soll. --CEdge 20:45, 11. Jan. 2010 (CET)
- Nett aber erstens gehört sowas imo ins Wahlprogramm, wo es auch schon drinsteht und zweitens haben wir kein Parteiprogramm auf Landesebene... Trias 17:33, 13. Jan. 2010 (CET)
- Richtig, sowas haben wir *noch* nicht. IMHO ist es egal wo wir damit anfangen - dieser Antrag hier kann auch den Anfang machen. ValiDOM 17:44, 13. Jan. 2010 (CET)
- Nunja. Ich bin mit dem Bundesprogramm recht zufrieden. Aber egal. Bleibt noch der Punkt, dass das eine sehr spezielle Forderung ist und nicht ins Parteiprogramm (Vergleich), sondern in ein Wahlprogramm gehört.. --Trias 19:21, 13. Jan. 2010 (CET)
- Schließe mich an. Die Forderung ist richtig, aber ich finde sie gehört in ein Wahlprogramm, zumindest in dieser Formulierung --Twix 21:57, 15. Jan. 2010 (CET)
- Richtig, sowas haben wir *noch* nicht. IMHO ist es egal wo wir damit anfangen - dieser Antrag hier kann auch den Anfang machen. ValiDOM 17:44, 13. Jan. 2010 (CET)
- Program, du schreibst es soll in das "Parteiprogramm" das ist schlecht Formuliert, ersetzt du das durch wahlprogram? Benjamin Stöcker
- Ich halte mich da an die Vorlage von http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik_Bayern/Kritische_IKT
Der Unterstützungsantrag gilt für den Bund und für Bayern.- Die Piratenpartei hat 2 Pogramme: Grundsatzprogramm und Wahlpogramm (Das auf Bundes und auf Landesebene). In welches soll es denn nun? Was ist das "Parteiprogamm"? Benjamin Stöcker
- Ich habe den Antrag als Unterstützungsantrag deklariert, bis auf LV-Ebene geklärt ist, was es mit den Programmanträgen auf sich hat CEdge
- Die Piratenpartei hat 2 Pogramme: Grundsatzprogramm und Wahlpogramm (Das auf Bundes und auf Landesebene). In welches soll es denn nun? Was ist das "Parteiprogamm"? Benjamin Stöcker
- Ich halte mich da an die Vorlage von http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik_Bayern/Kritische_IKT
- Also nochmal zu inhaltlichen Klarstellung: der Antrag sieht durchaus personenbezogene, also Personen eindeutig identifizierende Nummern vor. D. h. zum Beispiel bei Einsatz A geht Nummer 1 an Polizist a, Nummer 2 an Polizist b und Nummer 3 an Polizist c. Bei Einsatz B dann Nummer 1 an Polizist b, Nummer 2 an Polizist c und Nummer 3 an Polizist a. Das ganze wird protokolliert. CEdge
- Der Punkt zum Thema permanent ist schlich und einfach: Stellen wir intern schon so softe Forderungen gehen sie in der Politmaschinerie unter! Daher bitte ich um ein "stärkere" Variante mit permanenter ID, die wir dann im politischen Alltag immernoch "runterfahren" könn(t)en. Ansonsten gelten auch die Bedenken von Haide, Thomas-BY und Thorsten. Es geht nur um die Formulierung! Max WeberII 14:09, 15. Feb. 2010 (CET)
- Also ich glaub den Einwand von Thomas-BY, HFS und mir hast du hier falsch aufgefasst. Uns ist wichtig dass die Nummer eines Polizisten im Nachhinein zugeordnet werden kann. Um aber auch den Polizisten zu schützen soll die Nummer eben nicht permanent sein sondern Einsatzbezogen neu vergeben werden. Thorsten 17:06, 16. Feb. 2010 (CET)
- Der Antrag ist so formuliert, weil das meiner Arbeitsweise entspricht, erstmal die Fundamente unserer Themen ins Trockene zu bringen. Der Grund dafür ist u. a. das wir noch Jahre Zeit haben bis Landtagswahl. Folglich kann man alles was über diesen Antrag hinausgeht (z. B. permanente ID oder Namensschild/ID im Streifendienst) danach (also nach dem nächsten LPT) separat diskutieren - und somit imo wesentlich besser. Wenn jemand gleich eine stärkere Version haben will, soll er selbst einen Antrag stellen. CEdge
- Der Punkt zum Thema permanent ist schlich und einfach: Stellen wir intern schon so softe Forderungen gehen sie in der Politmaschinerie unter! Daher bitte ich um ein "stärkere" Variante mit permanenter ID, die wir dann im politischen Alltag immernoch "runterfahren" könn(t)en. Ansonsten gelten auch die Bedenken von Haide, Thomas-BY und Thorsten. Es geht nur um die Formulierung! Max WeberII 14:09, 15. Feb. 2010 (CET)
- Absolut dafür, denn ich sehe keinen Nachteil in einer Kennzeichnungspflicht.
Polizeibeamte haben nunmal eine grosse Verantwortung und müssen sich dementsprechend verhalten. Wer dies nicht tut, muss klar identifiziert werden können. Erst dann ist die Klärung eines Vorfalls ja überhaupt erst wirklich möglich. Schadet es der Polizei? Nein, denn wenn sie richtig vorgeht, dann gibts auch nicht zu mäkeln. Der entsprechende Beamte kann sich zu dem vorfall äussern und man ist nicht auf Spekulationen angewiesen, wer es denn gewesen sein könnte. Schadet es den Bürgern? Nein, denn ein Betroffener kann klar sagen, welcher Beamte sich seiner Meinung nach falsch verhalten hat. Ich kann hier keine Nachteile erkennen ausser, dass sich der Organisationsaufwand vor Grosseinsätzen für die Polizei erhöhen dürfte, wenn Kennzeichen immer neu vergeben werden. Imo spricht nichts gegen eine feste Kennzeichnung in Form einer Art fester Einsatznummer. Der Aufwand wäre somit einmalig. Mick
PIRATEN fordern ID?!
Ich halte das für sehr paradox! --wigbold 18:00, 25. Mär. 2010 (CET)
bürgerliche Sicht der Dinge
Ein Vermummungsverbot für die Polizeikräfte halte ich für wirksamer. Ansonsten reicht eine eindeutige, wiederkehrende Trupp-Bezeichnung aus. Es muß für den Bürger möglich sein, seinen Gegenüber sofort wiederzuerkennen. Er muß ggf. in der Lage sein, eine Bedrohungssituation zu erkennen.
Das sich Polizeibeamte auszuweisen müssen (Bild, Name, Dienstnummer), muß in jedem Bundesland gelten. Dieser Ausweis kann in die die Uniform eingearbeitet sein. Um so ein direktes Beschwerdeverfahren zu ermöglichen.
Ich möchte auch erinnern, daß eine ID, die irgendwo aufgedruckt ist, für eine Identifikation der Person nicht ausreichend ist (siehe KFZ Kennzeichen). Zumal sie vertauscht oder überdeckt werden kann.
Zudem müssen wir zu einer Demilitarisierung der Polizeikräfte kommen!
Auch in diesem Fall ist die Betrachtung aus der Sicht eines einzelnen Bürgers notwendig, der seine Freiheitsrechte wahrnimmt: Mir z.B. machen Uniformierte in Proll-Montur Angst, ob sie nun eine ID haben oder nicht.
Ergänzend zu diesem Antrag möchte ich auf den von mir formulierten Antrag zum bürgerlichen Standpunkt der PIRATEN verweisen: Und die damit verbundene bürgerliche Sicht der Dinge.
--wigbold 17:58, 25. Mär. 2010 (CET)
- Vermummungsverbot: Das ist faktisch ein solches!
- Die Möglichkeit, das Gesicht oder den Dienstausweis zu erkennen bzw. lange genug zu sehen, gibt es oft nicht.
- Vertauschen oder überdecken wird dann halt entsprechend bestraft. Vorher die Beamten unterschreiben lassen, wer welche Nummer hat. Wenn die ID in die Monturen eingearbeitet ist, geht "abreißen" auch nicht. Aber sowas muss nicht unbedingt ins Wahlprogramm.
- Demilitarisierung der Polizei, Proll-Montur: gute Stichworte, aber hier Off-Topic. CEdge